Ebay: Fall eröffnen wenn der Verkäufer nicht bezahlt (Rückerstattung) - wie geht man vor?

5 Antworten

Wenn du eine Rücksendung startest, kann dir der Verkäufer direkt über ebay eine Teilrückerstattung anbieten, da gibt es einen Button zum akzeptieren und dann kommt das Geld sofort.

Scheinbar hast du das nicht gemacht, sondern ausserhalb.

Du kanns den Kundenservice kontaktieren, eventuell hilft der.


gnuman79 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 12:34
Scheinbar hast du das nicht gemacht, sondern ausserhalb.

was meinst du mit "ausserhalb"? Ich habe ihn schon innerhalb von Ebay angeschrieben

Jjjjj24472929  09.01.2025, 01:42
@gnuman79

Ja, aber es gibt auch ein Extra Menü dafür, dass der Händler bei ebay ein Angebot für eine Teilrückerstattung sendet und wenn du es dann akzeptierst die Rückgabe automatisch geschlossen wirst und du das Geld automatisch bekommst. Mit ausserhalb meine ich, dass du das nicht über dieses Menü gemacht hast, sondern als Vereinbarung als Nachricht.

gnuman79 
Beitragsersteller
 09.01.2025, 04:01
@Jjjjj24472929

Hast du ein Screenshot? Ich finde dieses Menü nicht, auch nicht bei frisch gekauften Artikel.

Die Frist, einen Fall erföffnen zu können beträgt 30 Tage ist somit bereits verstrichen.

Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Der eBay-Käuferschutz sichert die meisten Transaktionen bei eBay ab. Das bedeutet, dass Käufer über den eBay-Käuferschutz ihr Geld zurückerhalten können, wenn ein Artikel nicht ankommt oder nicht dem Angebot entspricht, oder wenn trotz Ausübung des Widerrufsrechts keine fristgerechte Rückerstattung erfolgt oder der Rückerstattungsbetrag nicht korrekt ist.

https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=4210&srsltid=AfmBOop_d2gvIHnrC53R2d2Ug_KOspEXtZzpGsjp96Y56ylaRUVBw7Xz#actions-snad

Leider gab es dort unschöne Macken. Ich habe den Verkäufer angeschrieben und Fotos gezeigt, worauf er mir ein Rabatt als Entschädigung versprach.

Rabatt als Entschädigung kann nicht funktionieren.

Begründung:

Beim Rabatt handelt es sich um eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers.

Das heißt: Der Händler könnte freiwillig bestimmen, welchen Anspruch der Verbraucher auf Schadenersatz geltend machen kann.

Dadurch wäre der Unternehmer beim Kaufvertrag deutlich günstiger gestellt, als der Verbraucher.

Daher meine Frage: Wie schalte ich Ebay ein, wenn ein Verkäufer seinen Versprechungen nicht nachgeht?

eBay ist nicht Vertragspartner beim Kaufvertrag.

Manchmal hilft es bereits, die Dinge aus einer anderen Perspektive zu betrachten.
  • Du musst dich nicht auf Versprechen des Verkäufers verlassen können.
  • Du kannst erwarten und verlangen, dass der Verkäufer den Kaufvertrag erfüllt.
Welche Gewährleistungsrechte können Sie geltend machen?

Wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist, stehen Ihnen bestimmte Rechte zu.

Sie können:

  • Nacherfüllung verlangen
  • vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern
  • Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen
Rücktritt vom Vertrag oder Minderung des Kaufpreises

Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, unmöglich oder ist die von Ihnen gesetzte Frist zur Nacherfüllung erfolglos verstrichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Mangel erheblich ist (§§ 437 Nr. 2, 440, 323 BGB). 

Möchten Sie die Ware behalten oder liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, können Sie statt des Rücktritts vom Vertrag den Kaufpreis mindern. Der geminderte Preis errechnet sich dabei wie folgt:

geminderter Preis = (Kaufpreis x wirklicher Wert) : Wert ohne Mangel

Wenn Sie den Kaufpreis noch nicht gezahlt haben, können Sie ihn entsprechend mindern. Haben Sie den Kaufpreis schon bezahlt, können Sie die Differenz vom Verkäufer zurückverlangen.

Weitere rechtliche Informationen für Käufer findest du hier:

https://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_7.html#:~:text=R%C3%BCcktritt%20vom%20Vertrag%20oder%20Minderung,%2C%20440%2C%20323%20BGB).

Meine persönliche Meinung ist:

Du solltest versuchen über eBay eine Rückgabe des Artikels zu starten.

Als Grund wählst du "Mangelhafte Lieferung" aus. Von irgendwelchen Rabatten oder Entschädigung solltest du nichts sagen. Zu viele Informationen können zu Missverständnissen führen.

Nachdem du die Rücksendung wegen Sachmängel gestartet hast, ist der Verkäufer am Zug.

Wenn der Verkäufer sich auf seinen "Rabatt als Entschädigung" beziehen will, muss er seinen Rechtsanspruch auf den Kaufpreis rechtfertigen.

Meine persönliche Meinung ist:

Die Rechtslage beim Verbrauchsgüterkauf (Unternehmer + Verbraucher) ist klar. Deine gesetzlichen Gewährleistungsrechte

§ 437 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1.nach § 439 Nacherfüllung verlangen,2.nach den §§ 440323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und3.nach den §§ 440280281283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Bei diesen umfangreichen Rechten des Käufers bei Mängeln, ist der vom Händler gemachte "Rabatt-Vorschlag" erfahrungsgemäß lachhaft.

  • Und du solltest dir überlegen, was du möchtest:
  • Artikel zurück geben und Geld zurück erhalten?
  • Artikel behalten und lediglich einen neuen Kaufpreis nach den gesetzlichen Bestimmungen zur Minderung bezahlen?
  • Vereinbarten Minderungsbetrag durch den Verkäufer erhalten?

Letztendlich ist der Kaufvertrag ein Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer. Und natürlich kann eBay nicht das deutsche Schuldrecht ersetzen.

Bleibt der Verkäufer stur, müsstest du deine Ansprüche ggf. zivilrechtlich einklagen. eBay hält sich da raus.

Hast du den Verkäufer bereits an die Zahlung erinnert?

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gnuman79 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 12:33

eine wunderschöne Antwort von dir! Lese ich irgendwann wenn ich zeit und lust habe

Soweit ich weiß kannst Du Probleme mit einem Artikel nur innerhalb von 30 Tagen bei eBay melden. Schaut so aus, als ob Du zu lange gewartet hättest.


gnuman79 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 11:05

das stimmt nicht so ganz. Ich habe bei auch bei aktuellen Käufen geschaut, aber es gibt dort keine Buttons für Ebay Einschalten.

miezepussi  06.01.2025, 12:43
@gnuman79

Du schreibst, dass du keinen Button „ebay einschalten“ findest. Such nach „Fall eröffnen“

allerdings sehe ich gerade, dass du den Artikel im November gekauft hast. Einen Fall kannst du nur bis zu 30 Tage nach dem Kauf eröffnen. Danach verschwindet der Button.

Solltest du mit PayPal Waren und Dienstleistungen gezahlt haben, kannst du über PayPal einen Fall eröffnen

gnuman79 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 12:44
@miezepussi

lies doch die Kommentare von anderen User hier.

gnuman79 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 12:47
@miezepussi

also erstmal, hast du diesen Button je selber gesehen? Erzählen kann jeder! zweitens, ich habe in Kommentaren auch geschrieben, dass auch ein neue gekaufter Artikel diesen Button nicht hat.

miezepussi  06.01.2025, 13:03
@gnuman79

Es muss einen Button geben, bei Artikeln deren Kauf nicht länger als 30 Tage her ist.

Hast du dich schon mal durch die AGB von eBay durchgelesen?

Mein letzter Kauf bei eBay liegt Monate zurück, bei mir gibt’s definitiv keinen Button mehr

gnuman79 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 13:13
@miezepussi
Hast du dich schon mal durch die AGB von eBay durchgelesen?

nein! Was soll den da stehen? In der Hilfe steht, dass es diesen Button gibt und wie man dahin kommt. Aber der fehlt eben!

Mein letzter Kauf bei eBay liegt Monate zurück, bei mir gibt’s definitiv keinen Button mehr

deswegen warte ich auch auf eine Antwort von einem User, der mir das bestätigen kann, aber es macht sich keiner Mühe. Ist halt GF! auf Hilfe kannst du hier lange warten

Hallo,da würde ich versuchen Ebay zu kontaktieren,entweder per Mail oder per Anruf.Da bekommt man auf jeden Fall Hilfe,hatte sowas ähnliches auch schon mal gehabt,letztlich kommt immer auf den Fall und die Sachlage drauf an. Viel Erfolg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

gnuman79 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:38

danke. Aber danach habe ich auch schon gesucht, und ich finde weder Email noch Telefonnummer von den.

Seestern64  06.01.2025, 10:39
@gnuman79

Ja da muß man etwas genauer gucken und suchen bei Ebay,aber dan wird man auf jeden Fall fündig ,ich weiß es.

gnuman79 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:39
@Seestern64

na das hilft mir nicht weiter. Ich habe schon stundenlang danach gesucht.

Seestern64  06.01.2025, 10:40
@gnuman79

Nun,ich habe auch richtig geguckt und habe bei Ebay dann letztlich Rat und Hilfe gefunden.

gnuman79 
Beitragsersteller
 06.01.2025, 10:41
@gnuman79

...ich glaube Ebay versteckt bewusst diese Informationen, da sie keine Lust hat sich um Probleme zu kümmern und man soll über die vorgefertigten Funktionen oder mit Verkäufer das alles klären.

Seestern64  06.01.2025, 10:43
@gnuman79

Nein das ist nicht richtig,ebay kümmert sich schon um die Probleme,es ist natürlich auch richtig ,das man in erster Linie mit dem Verkäufer in Kontakt treten muß.Kommt man dann absolut nicht weiter dann hilft ebay auch.

Seestern64  07.01.2025, 10:00
@gnuman79

So ganz allgemein jetzt geschrieben,ich persönlich bin faßt ca über 25 Jahre bei ebay,diese Plattform hat auch einige Rubriken hin und wieder verändert. Bisher habe ich immer noch bei Problemen mir Hilfe bei Ebay holen können.Klar gab es auch mal Fälle da konnte Ebay nicht helfen,da dies bei dem jeweiligen Verkäufer lag.Dann hatte ich aber auch entsprechende Bewertung dazu hinterlassen.

gnuman79 
Beitragsersteller
 07.01.2025, 10:13
@Seestern64

ich werde wohl eine negative Bewertung schreiben müssen. Anscheinend hätte ich früher reagieren müssen. Vielleicht ist deswegen auch der Button ausgeblendet.