Am heutigen Vormittag wird im Bundestag über das geplante Sondervermögen abgestimmt. Für die Grundgesetzänderung müssen 2/3 aller Abgeordneten abstimmen. Indes bekräftigte das Bundesverfassungsgericht die Rechtmäßigkeit des Verfahrens..
Eine historische Entscheidung
Angesichts der veränderten weltpolitischen (Sicherheits-)Lage sowie der schwächelnden Wirtschaft und Infrastruktur in Deutschland möchte die mögliche neue Regierung aus Union und SPD heute ihr schuldenfinanziertes Milliarden-Finanzpaket durch den Bundestag bringen.
Die Änderungen umfassen u.a. Ausgaben für Verteidigung, Zivilschutz, Nachrichtendienste, aber auch Infrastruktur sowie Klimaschutz.
Für die Änderung des Grundgesetzes wird eine 2/3 Mehrheit im Bundestag benötigt. Nach zähen Verhandlungen mit den Grünen, signalisierten diese jüngst ihre Bereitschaft, dem Sondervermögen zuzustimmen.
Bundesverfassungsgericht weist Eilanträge ab
Dass eine Entscheidung dieser Tragweite vom inzwischen abgewählten Bundestag gefällt und dabei eine immense Neuverschuldung Deutschlands in Kauf genommen wird, widerstrebt zahlreichen Abgeordneten. In den letzten Tagen reichten mehrere Politiker von AfD, BSW, der Partei Die Linke sowie von FDP Eilanträge beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Die Kläger waren der Ansicht, dass der alte Bundestag grundgesetzändernde Entscheidungen nicht mehr treffen darf. Laut Verfassungsgericht allerdings ist der alte Bundestag solange voll beschluss- und handlungsfähig, bis der neu gewählte Bundestag zum ersten Mal zusammentritt.
Unsere Fragen an Euch:
- Welchen Ausgang erhofft Ihr Euch von der heutigen Abstimmung im Bundestag?
- Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts?
- Welche Bereiche sollten Eurer Meinung nach dringend(er) mithilfe von zusätzlichen Schulden gefördert werden?
- Sollte ein abgewählter Bundestag derart gewichtige Entscheidungen noch treffen dürfen?
Wir freuen uns auf Eure Beiträge.
Viele Grüße
Euer gutefrage Team