Hallo,
kurze Eckdaten: Mein Einzug: 01.07.14
Abrechnungszeitraum der Rechnung: 01.07.14 bis 30.04.15 (10 Monate)
Gartenpflegearbeiten wurden getätigt im Feb/März 2014, Rechnung ebenfalls im März 2014.
Muss ich diese Kosten tragen?
Kommt es dabei evtl. auf den üblichen Abrechnungszeitraum an? Ich nehme an, dass dieser immer vom 01.05.XXXX bis zum 30.04.XXXX geht.
Angenommen, das stimmt, dann lägen ja die Rechnung sowie die erbrachte Leistung des Gärtners in dem vorherigen Abrechnungszeitraum, was bedeuten würde, dass
a) die Leistung / Rechnung VOR meinem Einzug entstanden sind
b) die Leistung / Rechnung im Abrechnungszeitraum VOR "meinem" Abrechnungszeitraum entstanden sind.
Ich habe bereits beim Hausverwalter angefragt, wie der übliche jährliche Turnus der Abrechnung ist...
Danke für eure Hilfe