Also, wie gesagt, ich wohne in einem 5 stöckigen Haus im EG.Der Aufzug fährt vom EG aus bis in den 5.Stock. Zu meiner Wohnung führt aber nur eine Treppe. Ich kann den Fahrstuhl also gar nicht nutzen, selbst wenn ich wollte. Darf der Vermieter mir Dann in der Betriebskostenabrechnung die Aufzugkosten ( Wartung, Notruf u. Strom ) berechnen?