Wie kann ich der GEZ/der Rundfunkgebühr "entkommen"?

Hallo, an alle, die brav ihre Beiträge zahlen WOLLEN und nicht nach einer Lösung suchen, wie man diesen Zwang nicht mehr zahlen muss und alle die jetzt hier meckern wollen dass ich es nicht einsehe zahlen zu müssen: bitte ignoriert das hier einfach. Das hier ist für Leute, die sich auskennen bzw. mir bei meinem Problem weiterhelfen können/ein ähnliches Problem haben/hatten.

Ich befinde mich in Ausbildung, beziehe allerdings kein BAB oder ähnliches, was mich von der GEZ (bzw. den Rundfunkgebühren, werde ich jetzt mal weiterhin als GEZ bezeichnen) nicht befreit. Warum ich es nicht einsehe zu zahlen? Ich besitze kein Auto, kein Radio, und habe nur einen alten Fernseher, der nicht mal angeschlossen ist (nur für die Playstation) und schaue seit über 3 Jahren kein TV mehr, soll aber trotzdem 17,50€ IM MONAT bezahlen, und das als Auszubildende die alleine wohnt..

Ich habe natürlich keinen Service der GEZ "bestellt", werde aber trotzdem zum zahlen gezwungen, auch wenn ich weder einen Vertrag mit denen habe, noch eine Leistung von denen bekomme, was ja schon sehr unfair ist. Meine Frage ist, wie ich dem ganzen Schwindel jetzt "entkommen" kann, wie ich mich wehren kann?

Ist das überhaupt alles rechtens? Ich hab denen ja auch nicht meine Adresse gegeben, die haben sie wohl vom Amt, dürfen die das überhaupt, wegen Datenschutz und so?

Ich habe vor einiger Zeit mal aus dem Internet einen Text an die GEZ geschrieben, mit viel Fachwissen... Die GEZ konnte sich aber erfolgreich dagegen wehren, da ich seitens des Forums aus dem ich den Text hatte keine Unterstützung mehr bekam und mich selber nicht damit auskenne.. Habe mehrmals geschrieben wegen Befreiung, aber das geht ja auch nicht.

Mittlerweile wurde eine Zwangsvollstreckung eröffnet, ich soll am 10.01.17 eine Vermögensauskunft abgeben. Was genau heißt das, muss ich das machen, und was passiert, wenn ich es nicht mache? Wie komme ich aus dem ganzen raus? Das ist definitiv nicht ok, was die da abziehen..

Hat jemand Erfahrung damit, wie man sich dagegen wehren kann?

Vielleicht kann ich auch nach Fehlern suchen, habe gehört, dass die Zwangsvollstreckung von einem Richter unterschrieben werden muss? Stimmt das, und habt ihr noch mehr solcher Punkte?

Hoffe auf eure Hilfe..

Liebe Grüße

Janine

Recht, Gericht, Beiträge, Gerichtsvollzieher, GEZ, Zwangsvollstreckung, Vermögensauskunft, Rundfunkbeitrag
Wie lange dauert eine Zwangsvollstreckung?

Hallo.

Wir hatten ein Haus (mittlerweile verkauft), welches wir vermietet hatten. Die Mieter sind Anfang des Jahres ohne fristgerechte Kündigung einfach ausgezogen. Sie haben vom Tag ihres Auszuges an keine Miete mehr bezahlt, haben die Wohnung aber noch 2 weitere Monate belagert (ihre Sachen waren noch dort, Schlüssel wurden nicht zurück gegeben, etc.). Mittlerweile sind aber weg und wir haben das Haus verkauft.

Aufgrund der ausstehenden Mieten für die 2 Monate (insgesamt 900€) waren wir bei einem Anwalt und haben ein gerichtliches Mahnverfahren erwirkt. Das Verfahren ist jetzt soweit, dass wir eine Zwangsvollstreckung vornehmen können (Info vom Anwalt am Do, 10.07.14). Der Anwalt sagte, dass die ehem. Mieter der Zwangsvollstreckung noch 2 Wochen nach Zugang widersprechen können (wenn ich die Postlaufzeit von 1 Woche anrechne, also davon ausgehe, dass die Anwaltspost am Freitag, 18.07.14 bei dem Mieter eingegangen ist, wäre heute somit der letzte Tag an dem der Widerspruch möglich wäre). Wie läuft es jetzt weiter ab? Kommt jetzt der Gerichtsvollzieher und macht einen Termin mit dem ehem. Mieter zur Pfändung? Wie lange dauert es (wenn er etwas zu pfänden findet) bis wir unser Geld (oder wenigstens einen Teilbetrag) zurückerhalten? FALLS es zu der Abgabe einer Eidesstattlichen Versicherung kommt, was ist die Konsequenz für den ehem. Mieter?

Es handelt sich um 2 Hartz IV Empfänger mti Kind (also keine großen Einkommensverhältnisse).

Da mein Anwalt im Urlaub ist, mir diese Frage aber auf der Seele brennt, frage ich euch.

Mieter, Mietrecht, Hartz IV, Zwangsvollstreckung
Spielhallenaufsicht mit hohen privaten Schulden in der Probezeit - Lohnpfändung steht an - Wird der Arbeitgeber deshalb wahrscheinlich kündigen?

Hallo.

Ich frage NICHT für mich, sondern für meinen Bekannten, der keinen Gutefrage.net Account besitzt.

Zur Situation meines Bekannten:

Mein Bekannter ist seit ungefähr einem Monat in einer Spielhalle als Spielhallenaufsicht beschäftigt. Er befindet sich noch am Beginn der Probezeit und hat einen recht kulanten Arbeitgeber.

Beruflich verwaltet er das Bargeld der Spielhalle, gibt Getränke aus und serviert Snacks und "wacht" über 24 Geldspielautomaten (2 Konzessionen).

Privat hat er momentan 4 Mahnbescheide, auf die er nach 14 Tagen Widerspruchsfrist in keinster Weise reagiert hat und diese Mahnbescheide sind seiner Meinung nach korrekt.

1 Mahnbescheid (von den 4 Mahnbescheiden) hat sich inzwischen schon "verwandelt" in einen Vollstreckungsbescheid (Titel).

Die anderen 3 Mahnbescheide (Antragsteller) ziehen vielleicht (laut ihm wahrscheinlich) auch noch nach.

Bei dem 1. Vollstreckungsbescheid (Titel) geht es um eine übersichtlichere Summe von ca. 400 €.

Bei den 3 noch übrigen Mahnbescheiden geht es insgesamt um etwa 13.000 €.

Ich habe ihm empfohlen, dringend mit seinem Arbeitgeber zu sprechen, da ich denke, dass sein Gehalt gepfändet werden könnte. Aber er möchte nicht auf mich hören.

Nun hat er 2 Fragen:

  • was genau (und wie und wann) passiert, wenn ein Gläubiger erst einmal einen Vollstreckungsbescheid (Titel) erwirkt hat.
  • was genau wird wahrscheinlich (vermutlich) ein kulanter Arbeitgeber, der kein Führungszeugnis verlangt hatte und (noch) nichts von den hohen Schulden seines Mitarbeiters weiß, unternehmen, wenn er von einer Gehaltspfändung erfährt? Es geht ja um einen Mitarbeiter mit sehr hohen Schulden und dieser Mitarbeiter verwaltet das Bargeld einer Spielothek (Alleine und ohne Kollegen) in einer vertrauenswürdigen Stellung.

PS: Der Mitarbeiter (mein Bekannter) befindet sich noch nicht in einer Privatinsolvenz, da ihm seine Schuldenberaterin derzeit von einem entsprechenden Antrag abgeraten hat. Ihr Grund für das Abraten ist, dass er Gläubiger im ZWEIstelligen Bereich hat, die (FAST) alle derzeit immer (noch) sehr geduldig mit ihm sind und sich die Anzahl der Gläubiger anscheinend nicht reduziert, sondern erhöht. Ich finde das NICHT in Ordnung, was er macht. Was denkt Ihr?

Ich frage FÜR meinen Bekannten. Diese Situation betrifft mich nicht selbst.

Ich danke im Voraus für alle Antworten.

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