Was passiert bei einen Widerspruch gegen ein vorläufiges Zahlungsverbot?

Vor einen Monat wurde mein Konto ohne vorheriger Kenntnis durch ein Inkasso-Unternehmen bewirkt. Ich habe vorher weder ein Mahnschreiben der Inkassounternehmen noch einen gerichtlichen Mahnbescheid und/oder Vollstreckungsbescheid erhalten!

Ich öffne alle meine Briefe und ein gelber Brief wäre mir auf jeden Fall aufgefallen!!!

Nachdem ich nur noch 10,00 Euro trotz Guthaben abheben konnte, habe ich online pgesehen, dass eine Pfändung vorgemerkt wurde. Darauf habe ich mich an mein Kreditinstitut per Einschreiben gewendet und Informationen eingeholt. Als Antwort erhielt ich ein zurück datiertes Schreiben bzgl. der Pfändung. Tage danach noch ein zweites Scheiben mit Bezug auf mein Einschreiben per Rückschein. In der Zwischenzeit hatte ich nun einen Brief vom Amtsgericht mit einen vorläufigen Zahlungsverbot.

Darauf habe ich innerhalb der Frist beim Amtsgericht Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckungssache eingelegt, begründet und Kopie die meine Begründung belegen, beigefügt.

Unteranderem habe ich den Widerspruch damit begründung, dass ich keine Mahnbescheide erhalten haben und Fristen mir nicht gesetzt wurden. Damit wurden mir Rechtsmittel und Mittel zur Schadensregulierung nicht gegeben.

Was passiert nun? Es ist nun fast einen Monat her, dass mir das Schreiben vom Gericht zugestellt wurde. Ich habe bis heute keine Rückmeldung erhalten. Wie geht es weiter? Weiss jemand etwas dazu oder hat sogar Rechtswissen bzgl. den Sachverhalt?

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand dazu etwas sagen könnte!

Recht, Inkasso, Kontopfändung, Strafrecht, Zwangsvollstreckung
Rundfunkbeitrag GEZ und Brief von Gerichtsvollzieher. Was nun tun?

Hey Leute,

So folgendes Sache: Seit 2014 bekam ich regelmäßig post von GEZ, meine mutter meinte ich solle die Briefe ignorieren sie tat dasselbe. Ich wohn zusammen mit ihr und meinen kleineren Geschwistern. Nunja ich tat was sie vorschlug und tatsächlich hörten die Briefe bei ihr auf..jedoch bei mir nicht. Meine mutter wollt sich jedoch nicht länger damit befassen weil sie sich ausem schneider sah und ich konnt mit ihr darüber nich mehr reden. Da ich aber nich zahlen konnte weil ich Schülerin war und kein einkommen hatte, danach ausbildungssuchend und kein ALG II bekam weil sie dass ablehnten da ich bei meiner mutter wohne, die jedoch mit 1000 euro im monat eigentlich nicht sehr viel verdiente (naja amt halt...) sammelte und sammelte ich die briefe. Als der betrag sich häufte und die briefe unfreundlicher wurden hatte ich versucht kontakt aufzunehmem. Doch am telefon hieng ich immer in der warteschleife, schriftlich bekam ich nie antwort (eine freundin mit baby auch nie) Naja und irgendwann kam der festsetzungsbescheid. Ich schrieb denen, es kam einfach nichts. Ärgerlicherweise kann ich des nich mal mehr nachweisen :'( ich hab jetzt heut post von der obergerichtsvollzieherin bekommen wegen nem GEZ betrag von fast 500 euro zusammengesetzt aus gebühr und mahnungen. In dem Brief steht dass ich bis 31.8 zeit hab komplett zu bezahlen. Anderseits könnte ich eine Ratenzahlung ausmachen, jedoch muss ich beglaubigen dass ich dass kann und GEZ muss damit einverstanden sein. Das Problem ist nur dass ich dem unmöglich nachgehen kann da ich keinerlei einkommen hab. Mein Freund der fest angestellt ist hat mir angeboten da raus zu helfen indem er mir monatlich so 50-100 euro leiht, damit ich des auf raten zahlen kann unf nur noch privatschulden bei ihm hab. Die frage ist nur geht das überhaupt dass er mir das sozusagen übernimt? Oder was soll ich sonst tun? Meine mutter kann da wirklich auch nicht helfen finanziell. Bin überfragt :/

Gerichtsvollzieher, GEZ, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag
Zwangsvollstreckung Rundfunkbeitrag - Zahlen oder Widerspruch mit Schufa-Eintrag?

Hallo Leute, eine wichtige Frage zur Schufa bei einer Zwangsvollstreckung!

Nachdem mein Mitbewohner und ich uns strikt gegen das Bezahlen des Rundfunkbeitrages gewehrt haben, musste mittlerweile einer von uns zu einem Zwangsvollstrecker, bei dem der Bayerische Rundfunk ein Vollstreckungsersuchen eingereicht hat (ohne eindeutigen Gläubiger).

Im Brief der Zwangsvollstreckung stand drin, dass wir den offenen Betrag (ca. 400€) in Raten zahlen müssen, da ansonsten eine Offenlegung unserer Finanzen gefordert wird.

Bei Vollstrecker haben wir nochmals(!) Widerspruch einlegen wollen. Daraufhin meint er, das können wir schon machen, aber dadurch würden wir einen Schufa-Eintrag bekommen und es wäre mit mehr Kosten verbunden. Es war nicht mehr die Rede von der Offenlegung der Finanzen, sondern war es plötzlich ein Schufa-Eintrag.

Meine Frage hierzu: Kann / darf der Vollstrecker dies überhaupt machen? Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden, dass die Vollstrecker scheinbar meist keine Beamten sondern so etwas wie "Selbständige" sind. Und dass Schufa-Einträge eigentlich nicht vom Gericht oder Vollstreckern beantragt werden. War dies also nur eine leere Erpressung, um uns abzuwürgen?! Auch alle anderen Argumente hat er einfach abgetan oder gesagt er hätte damit nichts zu tun.

Denn demnächst habe ich auch noch einen Termin beim gleichen Vollstrecker. Ich finde es eh schon seltsam, dass wir zwei jeweils einen gesonderten Prozess haben.

Ich hoffe jemand kann mich aufklären, denn ich habe keine Lust für etwas zu bezahlen dass ich 1. nicht sehen will und 2. nicht einmal sehen kann! Was soll das sein? Die legale deutsche Mafia!? -.-

Danke und liebe Grüße an alle!

GEZ, Schufa, Widerspruch, Zwangsvollstreckung, Rundfunkbeitrag, Beitragsservice

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