Erpressung mit Jugendamt! Bitte schnell lesen!

Eine Freundin braucht dringend schnell einen Rat. Um euch mal kurz einen Überblick der Situation zu verschaffen versuche ich mich möglichst kurz zu halten.

Meine Freundin, verheiratet, hat zwei Jungs (4 & 8 Jahre alt), mit dem Ehemann ist sie sehr verstritten. Er sitzt seit eineinhalb Monaten für 10 Monate in Haft. Aus der gemeinsamen Wohnung musste sie wegen Zwangsvollstreckung ausziehen. Sie kam inzwischen bei einem guten Bekannten mit den Kindern unter, da sie keine Wohnung bis zum Termin gefunden hatte. Aus der gemeinsamen Wohnung nahm sie nur das nötigste mit, da sie keinen Platz zum Lagern hatte. Die Wohnung wurde von der Stadt in der sie Wohnt gepfändet und eine Wiedereinweisung gemacht d.h. keiner außer sie und der Stadt dürfte die Wohnung betreten. Durch den Umzug war natürlich ein totales Chaos in der Wohnung. Während dieser Zeit sind die ehemaligen Vermieter, sowie die Schwiegereltern unerlaubt in die Wohnung und haben Bilder gemacht, mit denen die Schwiegermutter, die sich nie um die Kinder gekümmert hat, jetzt erpresst, damit zum Jugendamt zu gehen und ihr die Kinder weg zu nehmen, wenn sie morgen die Kinder nicht rausrückt und diese auch sofort übernachten lassen soll. Was kann man dagegen unternehmen, dass sie die Kinder erstmal nicht rausgeben muss. Jugendamt am Wochenende erreichen ist ja kaum möglich und sie hat jetzt angst, dass durch das Chaos was auf den Bildern zu sehen ist, sich das Jugendamt noch mehr einschalten wird, und ihr die Kinder entzieht

Mein Rat an sie war: Am Montag in der Früh erstmal beim zuständigen Bearbeiter der Stadt anrufen, dass die Leute sich unerlaubten Zugang zur Wohnung verschafft haben, sowie das Jugendamt zu informieren, dass es mit einer neuen Wohnung schon gut aussieht, was auch stimmt und auch denen die Situation erklären mit der Erpressung.

Was meint ihr dazu?

LG

Kinder, Wohnung, Vermieter, Erpressung, Jugendamt, Zwangsvollstreckung
Trotz Gerichtsbeschluß keine Unterhaltszahlung

Der Vater meiner Tochter hatte sich geweigert dem Volljährigen Kind Unterhalt zu zahlen. Nachdem wir Anwälte eingeschaltet haben, wurde ein Gerichtlicher Beschluß gefasst, nun muß er zahlen. ER hat den Vorschlag gemacht das er den monatlichen Unterhalt mit Ratenzahlungen aufstockt, um so die entstandenen Schulden mit abzutragen. Diesen Vorschlag haben wir akzeptiert. Vom Gericht wurde das auch akzeptiert, und so warteten wir. Da die gerichtliche Verfügung zeitgleich mit der ersten fälligen Rate kam.. haben wir so eine woche gewartet, und dann dem Anwalt berichtet, das keine Zahlung eingegangen ist. nach telefonischer nachfrage seitens seiner Anwältin, hatte er angeblich einen Zahlendreher in den Kontoverbindungen. Er hat dann nachträglich an unseren Anwalt überwiesen. die Zweite Rate wurde fällig, und wieder mußten wir ihn telefonisch durch seinen Anwalt auffordern der Zahlung nachzukommen. Zeitgleich haben unsere Anwälte bei Gericht eine Ausführung zur Zwangsvollstreckung beantragt, und auch bewilligt bekommen. Da wir der Meinung sind das wir kein drittes mal betteln. So.... ratet mal..... die Dritte Rate ist fällig ....und nix da... wir werden also Zwangsvollstrecken.

Meine Frage nun. Was passiert dann weiter ? Was kann ihm passieren ? Kommen wir je zu unserem Recht ? Er hat hohe Schulden, da er ein Haus gebaut hat, und nun kommt der Gerichtsvollzieher... was wiegt schwerer.. Unterhaltsschulden oder Hauskredite ???

Ich bitte um fachliche Antworten und nicht um blöde Bemerkungen, das der Kindsvater dämlich ist..das wissen wir selbst.

Danke im Voraus.

Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Gerichtsbeschluss
Mutter verstorben, Erbe ausgeschlagen - Was tun mit den Briefen, die für meine Mutter ankommen?

Hallo,

meine Mutter ist am 20.12.2012 leider verstorben und ich habe das Erbe ausgeschlagen, weil der Nachlass überschuldet ist. Meine Mutter und ich haben in einem Haushalt zusammengelebt.

Ich habe nun ein paar wichtige Fragen:

Es kommen nach wie vor Briefe für meine Mutter an, welche ich allerdings nicht öffnen und lesen darf, da ich das Erbe ausgeschlagen habe. Heute kam allerdings ein Brief doppelt an, weshalb ich einen davon geöffnet habe. Darin war eine Zwangsvollstreckung vom Hauptzollamt Braunschweig, wo man eine Menge Mahngebühren etc sehen kann, weil man sich nie gemeldet hat. Meine Fragen lauten nun:

  1. Kann das Hauptzollamt mir nun einen Vorwurf machen, weil ich dort nie Bescheid gesagt habe, dass meine Mutter verstorben ist? Also kann es nun passieren, dass ich nun für die ganzen Mahngebühren und Vollstreckungskosten (sind schon über 200 Euro) aufkommen muss, weil ich dem Hauptzollamt vom Tod meiner Mutter nie berichtet habe? Habe Angst davor.

  2. Da ich das Erbe ausgeschlagen habe, habe ich eigentlich auch nichts mehr mit den Verbindlichkeiten meiner Mutter zu tun, oder? Kann mir irgendein Gläubiger meiner Mutter also einen Vorwurf machen, weil ich denen nie über den Tod meiner Mutter Bescheid gesagt habe?

  3. Darf ein Gerichtsvollzieher bzw. Zwangsvollstrecker die Tür aufbrechen, falls ich nicht da sein sollte und die kommen?

  4. Kann ich eigentlich irgendetwas tun, damit hier keine weiteren Briefe für meine Mutter ankommen? Weil eigentlich darf ich ja nichts machen, weil ich ja das Erbe ausgeschlagen habe.

  5. Ich habe die ganzen Briefe, die seit dem Tod meiner Mutter hier angekommen sind, hier zuhause ungeöffnet aufbewahrt. Kann ich dafür von irgendeinem Gericht oder Amt bestraft werden bzw. kann es mir zum Vorwurf gemacht werden, dass ich mit den Briefen meiner Mutter nichts weiter gemacht habe?

Ich hoffe, ihr könnt mir meine Fragen beantworten. Mache mir grad wirklich große Sorgen, weshalb ich über jede hilfreiche Antwort von euch dankbar wäre.

Liebe Grüße

Brief, Tod, Recht, Erbrecht, Erbe, Gericht, Post, Zwangsvollstreckung
Kohl Forderungsmanagement

Ich habe gestern einen Brief von oben genannter Firma, die im Auftrag von Kabel Deutschland handelt, erhalten.

Sie schreiben, dass ich bis zum 02.04.2013 einen 4 stelligen Betrag überweisen soll.

Ich habe letztes Jahr meinen Kabel Vertrag gekündigt, da ich von Leipzig nach Halle gezogen bin und die Dienste von KabelDeutschland an meiner Adresse nicht verfügbar sind.

Ich habe ordnungsgemäß meinen neuen Mietvertrag in kompletter Auslage und meinen umgeänderten Personalausweis, mit der neuen Adresse, vorder- und rückseitig, postalisch zugesandt.

Mir wurde am Telefon von einer KabelDeutschland Mitarbeiterin gesagt, dass die Unterschrift auf meinem Mietvertrag gefehlt hätte und daher die Kündigung nicht geltend ist.

Ich bat sie in den Unterlagen nachzuschauen und sie hat meinen Mietvertrag, mit Unterschrift und Personalausweis, gefunden.

Sie sagte mir, dass meine ganze Post an meine alte Adresse geschickt wurde, d.h. alle Mahnungen und Rechnungen, die gar nicht zutreffend waren, da ich ja verzogen bin. Außerdem soll ich die Geräte (Receiver, Internet-Router) nicht zurückgeschickt haben, was ich gar nicht wusste, dass ich dazu verpflichtet bin, da ich ja nie einen Brief von KD erhalten habe.

Jetzte habe ich mich an das Kohl Forderungsmanagement gewendet und die, übrigens unglaublich unhöfliche, Mitarbeiterin sagte mir, dass ich in dem Fall nichts machen kann und sie einen Vermerk mache, wenn ich der Zahlung nicht nachkomme und eine Zwangsvollstreckung anfordern würde.

Kann mir jemand weiterhelfen? Würde ich Recht bekommen oder muss ich mich darauf einstellen, einen Anwalt einschalten zu müssen?

Inkasso, Kabel Deutschland, Zwangsvollstreckung
Mithaftung bei Steuerschulden in Einzelunternehmen

Hallo, ich habe ein sehr großes Problem: Mein Ehemann war viele Jahre als nebenberuflich als Kfz-Händler tätig, da er Beamter war, lief unser Einzelunternehmen auf meinen Namen. Vor drei Jahren sind wir durch Ermittlungen gegen einen unserer Lieferanten ins Visier der renommierten Steuerfahndung Bochum geraten. Diese warf uns vor, dass viele unserer Lieferanten keine eigentlichen Unternehmer seien, und wir deshalb zu Unrecht Vorsteuer ausgewiesen hätten. Die Ermittlugen gegen mich wurden nach Sichtung der Unterlagen eingestellt, mein Mann wurde wegen Steuerhinterziehung angeklagt. Das Verfahren wurde aber gegen Zahlung von 10.000€ eingestellt. Das Finanzamt möchte nun ca. 400.000€ Steuernachzahlung von mir haben, da ich diese nicht annähernd besitze habe ich Privatinsolvenz angemeldet. Das Problem, dass wir nun haben, ist unser Haus, welches mein Mann mir vor ca.5 Jahren überschrieben hat. Im Falle einer Zwangsvollstreckung hat er ein Rückgaberecht, welches auch im Grundbuch festgehalten ist und zwar noch vor den Zwangshypotheken, welche das Finanzamt inzwischen eingetragen hat. Die Frage ist nun, lohnt es sich, dass Haus rückübertragen zu lassen, oder wird das Finanzamt, welches ja genau weiß, dass eigentlich mein Mann die Geschäfte geführt hat ihn in Haftung nehmen können? Vor allem befürchten wir, dass sie uns dann seine Pension, von der wir zurzeit leben auch noch wegpfänden. Können sie vielleicht sogar behaupten er sei Steuerhinterzieher, da er ja nicht freigesprochen wurde? Normalerweise müsste ich doch alleine haften, bin wirklich völlig ratlos und wäre über fundierten Rat dankbar! Anna

Finanzamt, Steuerhinterziehung, Zwangsvollstreckung, Steuerschulden

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