zwangssicherungshypothek durch unterhaltsschulden auf haus des vaters

hallo zusammen!

vielleicht kann mir hier jemand bei meinem problem behilflich sein...

mein vater hat nie unterhalt für mich bezahlt und meine mutter hat über jahre hinweg, ihr/mein recht durch ihre anwältin mittels zwangssicherungshypotheken auf sein haus geltend gemacht. die summe der hypotheken beläuft sich auf circa 10.000€.

nun ist mein vater vor sechs jahren verstorben und hat mich und meinen bruder faktisch "enterbt", indem er uns testamentarisch nur den pflichtteil seines hauses zugesprochen hat (also je ein viertel). nach einsicht in den grundbuchauszug und terminen bei der bank stellte sich heraus, dass er vor seinem ableben noch hypotheken auf sein haus aufgenommen hatte und dies so hoch belastet war, dass wir beide unseren pflichtteil ausschlugen. die andere hälfte des hauses wurde von der testamentarisch festgelegten person angenommen. diese ist auch als eigentümerin (oder erbin?) im grundbuch eingetragen.

nach anwaltlicher beratung vor 5 1/2 jahren, riet man mir zur zwangsvollstreckung dieser hypotheken, allerdings mit hohem risiko für mich. diesen schritt habe ich nach vielen überlegungen nicht gewählt. denn eine daraus folgende zwangsversteigerung birgt das risiko, dass die eigentümerin einen "strohmann" einsetzt und das haus für einen "appel und ein ei" weg geht. da die bank an erster stelle steht und die summe der hypotheken, die mein vater aufgenommen hatte, knapp unter dem verkehrswert des hauses lagen, war die chance etwas von dem geld zu sehen gleich null. man riet mir einige jahre zu warten, in der hoffnung die eigentümerin habe bis dahin soviel von den hypotheken abgetragen, dass eine zwangsversteigerung für mich rentabel würde.

nun sind sechs jahre vergangen. da mir das risiko eines kaufes durch einen "strohmann" immernoch zu hoch ist, bin ich weiterhin nicht angetan von der option zwangsversteigerung. davon einmal abgesehen habe ich ja auch keinerlei informationen, wieviel sie mittlerweile abgetragen hat.

habe mittlerweile schon so viel versucht, aber selbst inkassounternehmen kaufen einem die sicherungshypotheken nicht mehr ab, weil dieser handel zu unsicher geworden ist.

gibt es noch irgendwelche anderen möglichkeiten an mein geld zu kommen? oder weiß vielleicht jemand wer mich diesbezüglich beraten könnte, außer einem anwalt? bin über jeden hilfreichen rat dankbar, in der hoffnung, doch noch an mein geld zu kommen.

danke schon einmal im voraus!

liebe grüße

Zwangsvollstreckung, Grundbuchauszug
Hundesteuer 1mal vergessen direkt Zwangsvollstreckung

Hallo, meien Frau hat am 11.01 ein Zettel in der Post vorgefunden, dieser Beläuft sich auf die Hundesteuer die wir vergessen haben zu überweisen. Mir ist klar das wir dies nachholen müssen was wir am selbigen Tag noch getan haben allerdings wir uns noch für die Mahnung 6€ zugerrechnet sowie Vollstreckungs und Wegegeld in höhe von 22,50€ die 6€ Mahngebühr haben wir auch bezahlt also halt 18€ Steuern sowie 6€ Mahngebühr, allerdings sind wir nicht Berreit die 22,50€ für die Anfahrt und der versuchten Vollstreckung zu bezahlen(wir waren nicht daheim daher hat er niemanden vorgefunden). Was vielleicht noch wichtig zu erwähnen ist, wir haben von der Stadt nie einen Schreiben bekommen wann immer die Hundesteuer fällig wird einige Bekannte von uns die auch Hunde haben aber in einer anderen Stadt wohnen haben so etwas bekommen. Auch wurde uns nie zuvor eine Mahnung geschickt, wenn ich mich nicht falsch liege müssten sie zumindest 1mal eine schriftliche Mahnung schicken daher haben wir auch die 6€ Mahngebühr gezahlt, ich sehe allerdings nicht ein 22,50 für einen Zwangsvollstrecker zu bezahlen nur weil wir 1 Termin versäumt haben und nicht auch nur 1mal ermahnt wurden die fällig Steuer zu bezahlen. Meine Frau empfindet das schreiben derweilen schon als eine Nötigung!

Meine Frage ist nun ob wir die 22,50 zahlen müssen oder nicht? PS: Auf dem Zettel steht ebendso das wenn der Gesamtbetrag nicht inerhalb von 5 Tage überwiesen wird, würde der Zwangsvollstrecker am 24.01 wieder kommen, und wie ich mir denke würde er dann direkt nochmal 22,50€ drauf rechnen plus noch irgendein Säumniszuschlag, achja bezeichnen tut sich der Herr von der Stadt mit Vollziehungsbeamter.

Steuern, Hund, Hundesteuer, Nötigung, Zwangsvollstreckung

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