Hallo ihr Lieben,

folgender Fall: mein 14 Jähriger Sohn wohnt bei meinem Ex-Ehemann.

Vor Monaten bekam ich einen Brief von der jeweiligen Behörder der Stadt xy, mit einer Summe von 7000€ wegen dem Unterhalt. Ich war 2014 selbstständig (da wurde aber von der Stadt noch kein Unterhalt vorgezahlt) ich wurde dann Insolvent und bezog ALG 2. Nun bekam ich gestern wieder einen Brief mit der Aussage, dass eine Zwangsvollstreckung beauftragt wurde, wenn ich nicht bis zum 26.03 diesen Betrag zahle.

Ich habe der Behörde aber davor den Insolvenzbescheid und der Nachweis zu Leistungen von alg 2 geschickt. Dann war auch monatelang ruhe...bis gestern.

Natürlich habe ich dort auch angerufen und denen gesagt dass ich arbeitslos bin und somit kein Unterhalt leisten kann geschweige denn diese Summe zahlen kann. ( Ich versuche es so gut wie es geht meinem Sohn Geschenke zu kaufen und Kleidung)

Die Frau am Telefon meinte aber nur, dass es denen egal ist ob ich arbeite oder ALG 2 bekomme, die möchten trotzdem das Geld. Ich bin momentan auch krankgeschrieben bis Sommer.

Aber soweit ich weiß ist das ALG 2 nicht pfändbar da es ein Existenzminimum ist was man zum Leben braucht.

Wie sollte ich da vor gehen? Anwalt? Nochmal anrufen?