Kann man dafür in Holland verhaftet werden (Geldschulden)?

Vor vielen Jahren als Student hab ich mal ein Semester in den Niederlanden gewohnt. Damals musste man auch seinen Wohnsitz anmelden, und wohl irgendeine Art Gemeindesteuer zahlen. Hab ich auch gezahlt.

Dummerweise bin ich dann aus Holland weggezogen, und hab vergessen meinen Wohnsitz abzumelden. Also dachten sie, ich wohne weiterhin dort und haben mir Post (wegen der Gemeindesteuern) geschickt - an meine holländische Adresse.

Nach ein paar Jahren haben sie meine Adresse in Deutschland ermittelt und mir eine Forderung von ~3.000 € geschickt (5 Jahre Gemeindesteuer + Vollstreckungskosten). Dabei hab ich da doch gar nicht mehr gewohnt, die Forderung war m.E. also unberechtigt.

Hab versucht, es telefonisch/schriftlich zu regeln (mit den Vollstreckern & Gemeinde). Ich sollte nachweisen, dass ich seit Datum X nicht mehr in Holland wohne. Bin nicht weitergekommen (wie weist man denn sowas nach, nach vielen Jahren?) und hab den Brief irgendwann weggeworfen und weitere Briefe ignoriert.

Seit ca. 7 Jahren kommen keine Briefe mehr. Haben die verstanden, dass ich nicht mehr in Holland wohne, und es aufgegeben?

Es ist 13 Jahre her, dass ich aus Holland weggezogen bin.

  • Könnte ich für sowas heute bei Einreise nach Holland verhaftet werden?
  • z.B. bei Einreise am Flughafen. Hab Angst, dass mein Name auf irgendeiner Liste steht wegen dieser 3.000 € Zwangsvollstreckungs-Geschichte

Was könnte mir schlimmstenfalls bei Einreise nach Holland passieren?

Wie kann ich das nach 13 (!) Jahren aus der Welt schaffen? Habe die ganze Post nicht mehr und es kommt seit 7 Jahren nix mehr.

Polizei, Umzug, Recht, Anwalt, Gesetz, Niederlande, Gerichtsvollzieher, Holland, Jura, Strafrecht, Zwangsvollstreckung
Ist die Zwangsabmeldung rechtens?

Moin,

hab da eine ziemlich spannende Frage und würde mich mal über eure Meinung freuen.

Folgendes: Ich besitze einen E-Roller (45km/h) und mit diesem bin ich seit ca. einem Jahr normal mit einem Moped-Kennzeichen (die, die man pro Jahr erneuert) gefahren. Ende letzten Jahres habe ich rasch eine freiwillige Anmeldung des Fahrzeugs gemacht, damit ich dafür Fahrzeugscheine bekomme und mit diese Umweltprämie von 400€ holen kann. War leider zu spät. Passiert eben. Das Fahrzeug war dann noch bis ende 23 über das große Kennzeichen versichert und dieses Jahr habe ich dann eine klassische Moped Versicherung abgeschlossen. Das geht ja bei meinem Roller auch. Jetzt ist der Roller natürlich bei der KFZ-Stelle doppelt hinterlegt und die waren dieses Jahr schon zwei Mal bei mir um mein Fahrzeug zwangsweise Stillzulegen. Der Roller war beide mal nicht da, weil ich halt unterwegs war, aber ich frage mich was die da dann getan hätten. Es ist ja das kleine Moped Kennzeichen drauf. Wollen die das mitnehmen???

Die Beamtin am Telefon meinte, dass es meine Pflicht wäre, das Fahrzeug abzumelden, wenn kein Versicherungsschutz vorliege. 1. bin ich der Meinung, dass ein unversichertes Fahrzeug insofern es nicht im Straßenverkehr ist einfach angemeldet sein darf. 2. Ist mein Fahrzeug versichert, nur eben doppelt bei denen hinterlegt und somit liegt kein Versicherungsschutz für das große Kennzeichen vor.

Was ist eure Meinung? Was soll ich tun? Gibt es Paragraphen oder Referenzen?

Versicherung, Kfz-Versicherung, Zulassungsstelle, Zwangsvollstreckung
Ist das Zulässig?

Sehr geehrtes GuteFrage.net Team,

Ich habe am 20.Juli 2022 ein Schreiben mit einer Zwangsvollstreckung bekommen. Erst wusste ich garnicht worum es sich hierbei handelt, weil ich keine Schulden habe. Letztendlich habe ich herausgefunden, dass es ein Vorfall vom Jahr 2020 war. Da habe ich bei einer Kosmetik Firma etwas über DHL bestellt. Am 18.02.22 sollte das Paket im laufe des Tages ankommen, was jedoch nicht passierte. Daher hatte ich DHL angerufen und die meinten ich soll noch einige Tage abwarten. Jeden Tag rief ich erneut die Firma an und schrieb mehrere Emails, wo den mein Paket ist und ich es nicht zahlen werde, wenn ich es nicht geliefert bekomme. Keiner Reagierte. Nach 9 Tagen habe ich letztendlich ein Nachforschungsauftrag bei der DHL in die Wege geleitet und die Sache war geklärt. Jetzt 2 Jahre später bekomme ich ein Zwangsvollstreckungsbrief. Darauf steht, dass ich im Jahr 2020 ein Vollstreckungsbescheid bekommen hätte, was nicht stimmt - den dann hätte ich Einspruch eingelegt. Am Montag soll ich zum Amtsgericht weil ich eine Vermögensauskunft machen soll. Keine Ahnung was die da genau wollen. Ich habe noch die Emails, die ich an die Firma geschrieben habe und zusätzlich die Briefe vom Nachforschungsauftrag von DHL. Die kosten belaufen sich auf knapp 500€ und das Produkt hatte einen Wert von 60€. Ich sehe es nicht ein zu zahlen wenn ich keine Ware bekommen habe und ich mich letztendlich um alles kümmern wollte. Kann man bei der Zwangsvollstreckung Einspruch einlegen, wenn ja wie?
und weiss jemand wo es kostenloses Anwaltsgespräche gibt? oder irgendwelche Paragrafen die wichtig sind?

Ich weiss leider nicht weiter und wollte fragen, ob einer weiss was ich bis Montag tun kann?

Recht, Zwangsvollstreckung
Auslandsknöllchen bezahlt- jetzt droht Zwangsvollstreckung - bezahlen oder nicht?

Hallo liebe Community,

ACHTUNG! ETWAS LANG!

vergangenen Sommer war ich mit meiner Familie in Opatija/ Kroatien.
Da mein Vater keinen Parkschein gezogen hat, bekamen wir noch am selben Tag ein Bußgeld von 130kn also 17,81€.
Erst als wir wieder in Deutschland waren, haben wir das Geld überwiesen (3 Wochen später)

Nun 7 Monate später bekamen wir von den Rechtsanwälten Shain-Lou Pacheco Vinković und Marko Kuzmanović eine Zahlungsaufforderung vor der Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens, zudem werden wir aufgefordert weitere Kosten wie Beschaffung von Informationen über den Schuldner und Kosten für die Übersetzung eines Gerichtsdolmetschers zu tragen - alles insgesamt 172€!!!!

Wir haben den Strafzettel und den Überweisungsbeleg noch . Bei genauem Hinschauen ist uns nur aufgefallen, das sich beim Betrag/ bei der Überweisung ein kleiner Zahlendreher befand. Also schulden wir denen noch umgerechnet ca. 1€ .

Es wurde weder der nicht vollständige Zahlungseingang noch eine Zahlungserinnerung erwähnt, sondern die fordern zu den Nebenkosten erneut den Betrag von 130 kn also 17,81€ auf innerhalb von 8 Tagen.

Bilder unseres Fahrzeuges und Vollmacht der Rechtsanwältin anbei.

Leider sind wir nicht Rechtschutz versichert.

Handelt es sich hierbei um einen Betrug? Hattet ihr ähnliche Erfahrungen aus eurem Kroatienurlaub???
Was ist am besten zu tun?

vielen Dank im voraus!

Urlaub, Kroatien, Recht, Anwalt, Bußgeld, Strafe, zahlungsaufforderung, Zwangsvollstreckung, Betrugsversuch, Parkverstoß

Meistgelesene Beiträge zum Thema Zwangsvollstreckung