Nachbarin meiner Etage beobachtet mich und führt Buch...

Hallo zusammen,

tja ich weiß nicht, was ich machen soll... Ich bin Eigentümerin und meine Nachbarin, Renterin, beobachtet mich und macht sich auch notizen...

  • sie schaut wer mich besucht, durch in den Flur gehen, hinter der Tür stehen, Tür einen Spalt öffnen... ect

  • sie verbreitete Gerüchte bei unseren Nachbarn, grundlos

  • sie hängt sich über ihren Balkon um in mein Wohnzimmer oder Balkon blicken zu können gruselig (ich habe einen Zeugen)

  • sie schreibt auf, wann ich bohre oder heimwerke und nahm das auch als Beweis um gegen mich einen offziellen Akt zu eröffnen, "ich habe die gemeinsame Wand durch Bohren zum reißen gebracht". (wurde durch ein Gutachten widerlegt/ eigentlich lächerlicher Fall, denn ihren eigenen Wänden waren auch gerissen...)

So langsam reagiere ich genervt und ändere mein Verhalten wegen ihr. Das geht ja mal gar nicht, die Dame greift in mein Privatsleben ein.

Aber was soll ich machen? Rechtlich werde ich keine große Chance haben, denke ich. Ich weiß nicht ob ein Gespräch etwas bringt, ich denke es wäre äußerst unwahrscheinlich, dass sie mir Recht gibt und sich entschuldigt...

Mit Nachbarn reden, kann ich auch nicht, weil ich dann meinerseits üble Nachrede betreibe und meine Nachbarn dazu zwingen würde Partei zu ergreifen. Das geht sie ja erstmal auch nicht an.

Ich könnte einen Brief unter Zeugen abgeben/werfen, in dem ich mitteile, was ich möchte und weiß und bei Unterlassung rechtliche Schritte einleiten werde. Aber ich habe echt Bammel vor der Konfrontation.

Ich bin echt eine liebe Seele... und ziemlich unsicher gerade.

Vielen Dank

Nachbarn, Stalking, Zivilrecht
Schadensersatz nicht zahlen (zivilrechtl.) - JVA?

Guten Morgen alle zusammen.

Ich hab da eine Frage.

Undzwar waren 2 Freunde und ich vor einiger Zeit unterwegs nachts und haben einiges getrunken (bei der Polizei später rund 2 promille), und haben dann (jugendlicher leichtsinn und alkohol halt), gedacht wir brechen uns an einem auto mal nen Mercedes Stern ab. Daraus wurde im betrunkenen Zustand dann randalieren, an mehreren Autos. Letztendlich wurden wir festgenommen.

Aber um die Tat an sich geht es garnicht. Heute bekamen wir einen Brief, wir sollen 7548,44€ bis zum 25.09. auf ein Anwaltskonto überweisen.

So nun meine Frage: Wir sind alle erst 18/19, noch Schüler, kein eigenes Einkommen und können das nicht zahlen. Ich wohne dazu noch alleine, finanziere das vom Unterhalt. Was passiert da bei einer zivilrechtlichen Klage?

Mir ist von mehreren schon gesagt worden es passiert im Prinzip nichts, wenn bei uns nichts geholt und nicht gepfändet werden kann, ist das so. Es könnte darauf hinauslaufen das die Geschädigten immer wieder vollstrecken, bis zu 30 Jahre lang, und wir dann zahlen müssen wenn bei uns was zu holen ist.

Stimmt das? Da das die zivilrechtliche Seite ist. Die strafrechtliche Seite mit wahrscheinlich einem Haufen Sozialstunden machen mir da weniger Sorgen.

Nur meine Mutter ist natürlich völlig aufgelöst, aber die kann finanziell auch nicht helfen. Sie denkt, wenn ich das nicht bezahlen kann sitze ich das in der JVA als Tagessätze ab.

Aber das ist doch nur bei einer vom Gericht angeordneten Geldstrafe so oder nicht? Oder kann man wegen einer Zivilrechtlichen Schadensersatzforderung auch in den Knast gehen wenn man nicht zahlen kann?

Danke im Vorraus, und bitte keine Moralapostel Sprüche, ich weiß das das großer Mist war, auch wenn wir total blau waren, und ich bereue es ohne Ende!

Anwalt, Gericht, Gefängnis, Strafe, Strafrecht, Zivilrecht
lohnt sich eine anzeige bei blauen flecken und abschürfungen?

hallo,

ich habe vor einer woche mit meinem freund schluss gemacht, welcher daraufhin ausgetickt ist. er hat mich mit einem messer bedroht, wollte meine katze und meinen laptop klauen. ich hab ihm die tür versperrt und als ich gehört hab das jemand im treppenhaus ist hab ich nach hilfe gerufen. 2 männer haben meinen ex daraufhin am klauen gehindert. ich hab ebenfalls mit ihm gerangelt und unmengen an blauen flecken abbekommen, genauso abschürfungen. hab sogar am arm blaue flecken die von seinen fingerabdrücken kommen. polizei ist gekommen, hat alles aufgenommen. habe mir meine verletzungen auch vom arzt dokumentieren lassen. zudem hatte ich einen nervenzusammenbruch wegen dem ich jetzt in psychiatrische behandlung komme. habe mich 3 tage nicht getraut das haus zu verlassen und als ich dann von meiner mutter rausgezerrt worden bin, bin ich zusammengebrochen. jetzt frage ich mich ob ich ihn anzeigen kann. wenn ja dann wo`? muss ich für einen anwalt bezahlen, ich bin bafög-empfängerin?! wie hoch sind die chancen dass ich mit der klage durchkomme? kriege ich schmerzensgeld? wenn ja wie viel? sind ja sogesehen keine schlimmen verletzungen gewesen, nur dass mir einige tage alles weh tat und ich meine hand nicht mehr bewegen konnte.. habe noch nie eine anzeige gemacht oder ähnliches, dementsprechend auch absolut keine ahnung von sowas.. wäre also sehr dankbar für schnelle antworten

lg

Polizei, Anzeige, Schmerzensgeld, Zivilrecht, blauer Fleck
Welche Anspruchsgrundlage?

Folgender Fall:

ich schreibe grade meine Hausarbeit im Schuldrecht AT und bin total verwirrt. Im Fall verkauft Privatverkäufer V seine antike Teak-Holz Kommode (also Stückschuld) für 1.500€ an die K weiter. Auf Wunsch der K soll die Kommode zu ihr geliefert werden. Der V beauftragt somit seinen Nachbarn N, der ihm als sehr zuverlässiger Fahrer bekannt ist, damit, für 100€ die Kommode zu K zu liefern. Auf dem Weg zur K hat N jedoch einen Autounfall, der durch leichte Unachtsamkeit des N verursacht wurde und die völlige Zerstörung der Kommode zur Folge hatte. Die K hatte die Kommode einen Tag zuvor gewinnbringend für 2000€ an X weiterverkauft und verlangt jetzt Schadensersatz aus abgetretenem Recht in Höhe von 2000€ von N. Der V hat ihr auf K‘s Wunsch seine gegen N gerichteten Schadensersatzansprüche wegen der Zerstörung abgetreten, wobei V dem N die Abtretung sofort schriftlich anzeigt.

N ist aber der Meinung, dass ihn keine Schadensersatzpflichtige trifft, schon garnicht in der Höhe.

Fallfrage: Steht K gegen N der geltend gemachte Anspruch aus abgetretenem Recht zu?

Nun meine Fragen:

  1. Welche Art Vertrag haben V und N geschlossen ? im Bearbeitervermerk ist die Prüfung von HGB Normen nämlich ausgeschlossen, was ist das denn sonst als ein Speditionsvertrag gemäß §453 HGB?
  2. Welche Anspruchsgrundlage kommt hier in Frage? ist hier im Obersatz die Abtretung zu erwähnen?
  3. Wo wird die Abtretung geprüft?
  4. ist hier die Drittschadensliquidation zu prüfen? und wenn ja, warum? ist diese überhaupt von der Fallfrage umfasst? es geht ja nur um einen Anspruch aus abgetretenem Recht
  5. Wo wird der entgangene Gewinn angesprochen?
  6. Habt ihr vielleicht ein grobes, vollständiges Prüfungsschema für meine Fallkonstellation?

ich danke euch schonmal im Voraus! Tut mir leid für die vielen Fragen, Schuldrecht AT ist bei mir schon 2 Semester her und ich habe darin keine Klausur geschrieben, weswegen ich es nie intensiv gelernt habe. Also bitte seht von jeglichen Vorwürfen ab.

Schadensersatz, Hausarbeit, Anspruch, Jurastudium, Schuldrecht, Zivilrecht, Abtretung

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