Darf ich jemanden mit Klebeband Fesseln wenn er/sie bei mir einbrich/belästigt an meinem Grundstück?

6 Antworten

Von Experte Answer1234567 bestätigt

Guten Tag!

Ein solches ,,Festnahme-Recht" ist in der StPO, namentlich in § 127 Abs. 1 S. 1 StPO geregelt. Danach darf jedermann einen Täter vorläufig festnehmen, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht preisgeben möchte. Dies gilt auch bei Straftaten, die nur auf Antrag verfolgt werden (=absolute Antragsdelikte) gemäß § 127 Abs. 3 S. 1 StPO.

Voraussetzung ist aber, dass der Täter entweder noch am Tatort ist oder sich in unmittelbarer Nähe befindet. Freiheitsentziehende Maßnahmen wie etwa das Festkleben mit Klebeband, aber auch einfache Körperverletzungen zur Durchsetzung der Festnahme, sind geboten und ebenso gerechtfertigt, soweit sie mit der Festnahme einhergehen. Das wäre angesichts dieser Sachlage durchaus erforderlich und verhältnismäßig. Lebensgefährliche Verletzungen sind jedoch zu vermeiden!

Fazit: Somit besteht für den Bürger bei Vorliegen der Voraussetzungen und Einhaltung der Verhältnismäßigkeit, ein Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 S. 1 StPO.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Einen Einbrecher darfst du festhalten bis zum Eintreffen der Polizei. Ich bin kein Jurist, aber ich würde Klebeband als verhältnismäßig sehen.

Ob man das sollte oder ob es schlau ist, das ist eine andere Sache.


uusern 
Beitragsersteller
 07.09.2024, 01:01

Dieser Kommentar ist hilfreich, daher danke für deinen Beitrag❗

Du kannst den auf frischer Tat betroffenen Täter nach § 127 Abs. 1 StPO festnehmen. Wenn er versucht, zu flüchten, und seine Identität nicht anderweitig festzustellen ist, darfst du ihn auch mit (angemessener) Gewalt daran hindern, dazu können auch physische Sicherungsmaßnahmen (z. B. Fesseln) genutzt werden, wenn das erforderlich ist.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Es nennt sich Jedermannsrecht.

Die Jedermannsrechte sind Rechte, die für „Jedermann“ gelten und umfassen das Notwehr-, Notstands- und Festnahmerecht. So dürfen auch zivile Personen in bestimmten Situationen von Zwangsmaßnahmen Gebrauch machen, die in der Regel nur Trägern von Hoheitsrechten (zum Beispiel die Polizei) obliegen.

Das Recht ihn zu fesseln hast du nicht, ABER aufgrund der Situation und der schwere der begangenen Straftat, würde da kein Verfahren gegen dich eingeleitet, bzw. falls der Täter so dreist sein sollte, dich anzuzeigen, würde das Verfahren eingestellt.