wenn man den Mahnbescheid bezahlt hat, muss man dan trotzdem ein Widerspruch schreiben?

5 Antworten

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Wenn du den Mahnbescheid innerhalb der im Mahnbescheid genannten Frist von zwei Wochen ab Zustellung an Dich bezahlt hast, ist das Mahnverfahren beendet.

Einen Widerspruch sollst Du nur einlegen, wenn Du die Forderung als solche nicht anerkennst.

Das Gericht teilt dem Antragsteller den Zeitpunkt der Zustellung mit.

Einen zur Vollstreckung geeigneten Titel stellt der Mahnbescheid nicht dar. Er ist sozusagen eine vom Gericht verschickte Mahnung.

Eine Abquittierung des Mahnbescheides gibt es nicht, er kann Dir auch nach der Bezahlung nicht ausgehändigt werden, das Original verbleibt beim Mahngericht.

Grundsätzlich Nein, da sich das Mahnverfahren durch die Zahlung erledigt hat.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Das ist doch jetzt ein Widerspruch in sich. Entweder ist der Mahnbescheid berechtigt und man bezahlt, oder man legt Widerspruch ein, weil er eben nicht berechtigt ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – 5 Jahre Schöffentätigkeit

geheim007b  07.09.2024, 17:25

einige zahlen sobald der Mahnbescheid eintrifft. Ein widerspruch kann aber automatisch zum überführen des Mahnverfahrens ins Gerichtsverfahren führen (wird normal mit beantragt) wo neue kosten entstehen können. Daher ist es einfacher einfach den entwerteten Titel anzufordern (das aber unbedingt machen)

geheim007b  07.09.2024, 19:44
@RechtBillig

ich hatte es so verstanden dass der Mahnscheid gekommen ist und dann sofort gezahlt wurde, und jetzt will er wissen ob man widersprechen soll. Aus oben genannten gründen würde ich dies nicht tun sondern den Titel (der noch ergehen wird) einfordern und dann vernichten.

RechtBillig  07.09.2024, 21:05
@geheim007b

Der ergeht ja nur, wenn das auch beantragt wird? Wenn nicht, gibt es nichts, das man einfordern könnte. Du könntest natürlich den Gläubiger bitten, auch den VB zu beantragen^^

Nein, titel einfordern und dann vernichten.

Nein, dann hat es sich erledigt.