Wir sind im Februar 2024 in unsere gemeinsame Wohnung gezogen. Durch nicht richtige Unterstellungen von Jugendamt und der eigenen Familie, haben meine Freundin und ich nun das Jugendamt am Hals.
Es sieht jetzt so aus, solange wir in dieser Wohnung wohnen, darf unser jetzt 6 Monate alte Sohn nicht in unserem gemeinsamen Haushalt zurück und eine Mutter-Kind-Einrichtung wird gesucht. Ebenso versucht das Jugendamt meine Freundin und mich mit sehr hinterlistigen Methoden zu trennen und gegeneinander aufzuspielen in dem Sie uns immer andere Dinge erzählen, als abgesprochen wurden oder führen einzeln Gespräche und lassen dann den anderen einfach warten.
Meine Freundin und ich waren mit einer Mutter-Kind-Einrichtung einverstanden, haben jedoch nun mitgeteilt, dass wir lieber gemeinsam mit unserem Kind in einer Eltern-Kind-Einrichtung gehen würden. Der Hintergedanke von uns ist, dass wir einfach nicht wollen, dass unser Sohn bei getrennt lebenden Eltern aufwächst. Derzeit ist er in Absprache mit uns bei der Oma (Mutter meiner Freundin).
Nun haben wir das Problem, dass wir einen Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von 24 Monaten haben. Wenn ich jetzt im Internet schaue und den Mieterverein frage, sagen diese mir, dass weder meine Freundin bei Einzug in ein Mutter-Kind-Heim, noch gemeinsam bei Einzug in ein Eltern-Kind-Heim aus dem Mietvertrag kommen.
Der Vermieter, mit dem wir sehr gut klar kommen und uns tatsächlich sonst immer hilft, wenn es Probleme gibt, weiß bereits die Entscheidung von den Mutter-Kind-Heim und war nicht guter Dinge und würde sich auch nicht drauf einlassen den Mietvertrag zu kündigen. Das hat er uns klipp und klar gesagt.
Wir haben persönlich keine Probleme mit der Erziehung, Verpflegung etc. mit unserem Sohn, jedoch stand im Raum das wir ihn misshandeln würden, weil er extrem schnell blaue Flecken bekommt, was aber bereits medizinisch untersucht wird. Das große/erweiterte Blutbild auf alle Möglichen Krankheiten wurde bereits untersucht und war unauffällig.
Wenn jetzt ein Einrichtung, egal ob Mutter-Kind oder Eltern-Kind gefunden wird, wie sieht das dann mit dem Mietvertrag aus? Zu mal die Wohnung für eine Person vom Jobcenter (Ich bin seit 2016 arbeitsunfähig) rund 550,-€ zu teuer ist. Würde Sie in einer Einrichtung kommen, ich jedoch in der Wohnung bleiben, komme ich dennoch nicht aus dem Mietvertrag raus nach 6 Monaten. 6 Monate würde diese dann vom Jobcenter übernommen werden. Danach müsste ich die Differenz selbst zahlen.
Wie sieht das jetzt aktuell genau aus, wenn wir einzeln bzw. gemeinsam in die Einrichtung kommen würden?