Brauche ich eine Genehmigung für die Installation einer Split-Klimaanlage in meiner Eigentumswohnung?

4 Antworten

Es bedarf einen Mehrheitsbeschluss bei der Versammlung. Außenmauern sind nämlich Gemeinschaftseigentum und die Aussengestalltung der Fassade obliegt analog der Gemeinschaft.
Dies gilt ungeachtet etwaiger Emissionen die noch zu anderer Diskussion führen könnte.

Diese Gründe haben schon öfters zur Entfernung solcher Anlagen geführt. Besonders bei billigen und lauten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

demonCOPIUM 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 20:21

Wird sowas im Normalfall genehmigt? Also wenn ich jetzt eine leise kaufen würde

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GS2000  24.06.2024, 10:21
@demonCOPIUM
Wird sowas im Normalfall genehmigt?

Sie sollten die Miteigentümer eher kennen, als ich. Es handelt sich um eine freie Entscheidung bei der Versammlung, wie sonst halt alle auch.

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Ja, brauchst Du. Ohne Genehmigung kannst Du das schnell wieder rückbauen müssen. Das kostet.


demonCOPIUM 
Beitragsersteller
 21.06.2024, 20:24

Wird sowas im Normalfall genehmigt? Also wenn ich jetzt eine leise Anlage kaufen würde

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tinalisatina  22.06.2024, 14:06
@demonCOPIUM

Das kommt auf die anderen Eigentümer an. Wenn Du Dich mit denen gut verstehst, dann ist das kein Problem.

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Kann teuer werden, denn wenn Du sie einfach ohne Genehmigung der Eigentümergemeinschaft anbringst, kannst Du sogar zum Rückbau verpflichtet werden (natürlich auf eigene Kosten).

Einen Anspruch auf den Einbau einer solchen Klimaanlage hat man nämlich nicht(!), denn es handelt sich um keine privilegierte Maßnahme im Sinne von § 20 Abs. 2 WEG.

Dazu gibt es übrigens auch schon ein Gerichtsurteil vom LG Frankfurt am Main (Beschluss v. 14.8.2023, 2-13 S 5/23).

Weitere Infos sh.:

https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/miet-immobilienrecht/einbau-von-klimaanlage-bei-eigentumswohnung_214_612836.html

Woher ich das weiß:Hobby – Habe ein Faible für Paragraphen, Vorschriften & Verordnungen
ich will in meiner Eigentumswohnung eine Split-Klimaanlage einbauen. Das bedeutet, dass ich dafür am Gebäude rumbauen muss. Muss ich dafür erst die Erlaubnis von der Eigentümergemeinschaft einholen, obwohl ich der Eigentümer bin?

Ja. Die Außenwände sind - ebenso wie darin eingebettete Fenster, die Dachhaut samt Aufbauten sowie die Außentüren und Kellerwände - zwingend Gemeinschaftseigentum, und somit sind alle Eingriffe in dieselben von der WEG mehrheitlich zu beschließen. Zuwiderhandlungen können (und werden in der Regel) zu Rückbauverpflichtungen auf Kosten des Verursachers führen. Übrigens sind bei Klimaanlagen zudem ggfs. örtliche Genehmigungsprozesse zu beachten (da Außenveränderung), mindestens aber die baugesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Abstandsflächen und Immissionsschutz.