Frist für die letzte Rate des Kaufpreises für eine Eigentümswohnung?
Neubau-Eigentumswohnung vor 3 Jahren gekauft. Die letzten paar Mängel (aus Gemeinschaftseigentum, nicht Sondereigentum) sind immer noch nicht behoben. Verkäufer ist eine große Immobilienfirma, die leider sehr langsam und unverantwortlich ist. Die Mitarbeiter schieben das Problem hin und her, auch die Verwaltung scheint kein Interesse daran zu haben, sich einzubringen, so dass einige Mängel immer noch offen sind und ich die letzte Rate des Preises noch nicht bezahlt habe.
Jetzt sind 3 Jahre vergangen. Ich weiß nicht, was die nächsten Schritte sein sollen. Der Verkäufer hat mir auch kein Vergütungsangebot geschickt. Muss ich noch darauf warten? Wenn die letzte Rate des Kaufpreises nicht gezahlt wird, kann mich der Notar nicht als offiziellen Eigentümer im Grundbuch eintragen, sondern nur als Auflassungsvormerkung
Gibt es eine gesetzliche Frist, innerhalb derer der Verkäufer entweder Schadensersatz zahlen oder den Kaufpreis mindern muss?
Können Sie mir sagen, was ich tun kann oder tun sollte? vielen Dank
3 Antworten
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Wenn der Kaufpreis weitgehend bezahlt wurde und die Höhe der Rückbehaltes nicht mehr als die doppelte Höhe der Behebung ist, muss die Überschreibung erfolgen.
Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 23. Oktober 2020, Az. 27 U 2211/20 Bau; der Bundesgerichtshof hat dies am 1. September 2021 durch Nichtannahme der Revision bestätigt, Az. VII ZR 339/20
Übrigends verjährt die Forderung des Bauträgers nach Stellung der Schlussrechnung in drei JAhren (§ 195 BGB) und der Anspruch auf Mängelbeseitigung nach (!)5. Trotzdem kann mit der verjährten Forderung dann noch aufgrechnet werden!
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Wenn der Bauträger auf Mahnung und Fristsetzung nicht reagiert, kommt als nächstes Androhung des Klageweges und der Klageweg.
Idealerweise kommt das von einem Anwalt, weil sie sonst - naheliegenderweise - auf die Idee kommen, dass du nicht weißt, dass deine Ansprüche bald verjähren.
Ich bin kein einschlägiger Anwalt aber gefühlt solltest du dir von so einem helfen lassen. Immerhin hast du schon drei Jahre erlebt, dass alles andere nichts bringt.
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ich hatte einen ähnlichen Fall mit Mängel und zusätzlichen Garantien, da die Handwerker nicht bezahlt wurden, da der Bauträger Konkurs war. Wurde aber als Eigentümer eingetragen nur die Bauträgergrundschuld nicht gelöscht. Hab dann sehr lange nichts gemacht, bis ich nach über 20 Jahren den Notar aufgefordert habe , alles für Löschung der alter Grundschuld zu veranlassen. Hat mit ein paar € gespart. ein Anwalt hätte nur gekostet