Muss ein Vermieter wie ein Notar die 15 Seiten des Mietvertrags wörtlich vorlesen?
Wer sagt, 15 Seiten sei zu viel : das ist Standard beim Haus und grund Mietvertrag Muster.
7 Antworten
das ist Standard beim Haus und grund Mietvertrag
Nein, der Standardmietvertrag von Haus und Grund für Wohnungen hat 8 Seiten. Umfangreicher ist der Mietvertrag für Häuser, da hierbei noch wesentlich mehr geregelt werden muss.
Der Vermieter muss natürlich nicht vorlesen. Wir schicken in der Regel den Mietern den Vertragsentwurf vorab zu und dann muss beim Unterschreiben nur noch das besprochen werden, was individuell eingefügt wurde oder wo Unklarheiten sind.
Hier hat das Muster 13 Seiten
Meine Mietverträge, nicht von H&G, haben 11 Seiten.
Da sind aber schon Hausordnung, Aufstellung Betriebskosten, Merkblatt Lüften und das Datenschutz-Gedöns dabei.
Zudem in einer Schriftgröße die notfalls auch ohne Brille lesen kann;-)
Nein.
Der Mieter darf selbst lesen.
15 Seiten viel?
Mein letzter Mietvertrag den ich als Mieter abgeschlossen habe hatte ca. 20 Seiten ;-)
Nein, das muss er nur, wenn der Vermieter Notar ist.
Nein. Der Notar macht das nur, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, § 13 BUrkG.
Mir nicht bekannt, - habe ich auch noch nirgendwo erlebt!