Ärger mit dem Miteigentümer einer ET-Gemeinschaft wegen Werbeschild am Haus

Hallo zusammen.

ich habe derzeit Ärger mit einem Miteigentümer einer ETG, dessen Hausverwaltung ich (leider) übernommen habe. Ich versuche mein Problem gut verständlich darzustellen.

In unserer ETG gibt es 6 Eigentümer. 4 bewohnen eine ETW, 2 besitzen Ladenflächen. Bereits ca. 4 Jahren hat der Mieter des Ladenbesitzers ein Werbeschild (ca. 200x30cm) an der Fassade über den Schaufenstern angebracht. Dies hätte er damals nicht ohne Zustimmung der ETG tun dürfen. Das Schild hat uns aber bisher nicht weiter gestört, weil es auf der anderen Seite des Hauses angebracht ist. Nun geht es darum, dass die Fassade renoviert werden soll. Dazu muss das Schild abgenommen werden. Anschl., so habe ich es als Hausverwalter bestimmt, darf das Schild nicht wieder angebracht werden, weil sonst wieder Schäden an Gebäude entstehen und das Anbringen des Schildes lt. Teilungserklärung nur mit voller Zustimmung der ETG gestattet werden kann. Nun stellt sich der Ladeneigentümer quer und verweist auf ein "Gewohnheitsrecht" in Bezug auf das Schild, das es bereits seit 4 Jahren angebracht ist.

Wie bekomme ich das Schild ab, ohne es groß auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen? Die Rücklagenkasse wird nach der Renovierung leer sein.

Hoffentlich finde ich hier jemanden, der mir auf die schwierige Problematik eine Antwort geben kann.

Vorab schon mal besten Dank.

LG

Wohnrecht, wohnen, Renovierung, Eigentum, Eigentumswohnung, Hausverwaltung
Mietvertrag - Einzug erst für in 3 Monaten vereinbaren? Machen die das?

Hallo Leute,

ich und mein Freund haben in einer Woche einen Termin zu einer Wohnungsbesichtigung. Die Wohnung ist wie geschaffen für uns, doch quält mich diese eine frage...

Wir haben zu dem Besichtigungs- Termin Mitte März, wenn wir unsere Jetzige Wohnung kündigen haben wir ja noch die 3 Monate Kündigungsfrist. Das heißt wir könnten erst im Juli in die neue Wohnung einziehen. (P.S. Direkten Nachmieter suchen ist quatsch da wir hier noch keinerlei kontakte haben) Doppelt Miete zahlen, also für die neue Wohnung und unsere jetzige bis die 3 Monate rumm wären könnten wir garnicht!

Also müssten wir mit dem Vermieter reden das wir (wenn er uns übernimmt) den Mietvertrag zwar jetzt schon unterschreiben, aber drinnen steht das das Mietverhältnis erst ab Juli anfängt. Wir wollen wirklich langfristig dort einziehen und wollen diese Wohnung wirklich haben! Doch das wären ja für den Vermieter auch 3 Monate ohne Miete...

Also wie hoch steht für uns die Chance, bzw. wie oft lassen sich Vermieter denn auf sowas ein??? Immer diese blöden 3 Monate Kündigungsfristen... Wäre echt dumm wenn wir die Wohnung nur wegen dem Zeitraum nicht bekommen würden :(

P.S. Haben nur noch keine Kündigung geschrieben weil wir eine Wohnung sicher haben wollen, wäre blöd wenn wir kündigen und in 3 Monaten nichts bekommen und dann mit Neugeborenen auf der Straße sitzen würden!

Freue mich auf Eure antworten

Glg Arsania

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, mieten
Mietvertrag oder Wohnrecht wenn Wohnung Großeltern gehört

Hallo Leute. Ich hoffe ihr könnt mir bei meinem Problem helfen.

Ausgangssituation: Ich bin zurzeit Student und beziehe BAföG. Meine Freundin und ich haben nun geplant zusammen zu ziehen. Sie ist zurzeit noch in der Ausbildung, kriegt aber keine Vergütung sondern muss noch Schulgeld zahlen. Wir würden eine Wohnung mietfrei von ihren Großeltern zur Verfügung gestellt bekommen. Wir müssen eben nur die Nebenkosten bezahlen, die bei ca. 250€ monatlich liegen.

Nun zu den Fragen:

  1. Muss ich Miete bezahlen um die Mietpauschale von 224€ mehr auf mein BAföG zu bekommen oder reichen die Nebenkosten?

  2. Wenn ja, wie muss man das dann handhaben? Ich habe mich ein bisschen im Internet erkundigt, jedoch bin ich mir noch nicht all zu sicher. Erster Vorschlag wäre meine Freundin würde ein Wohnrecht bekommen und ich schließe mit ihr ein Untermietvertrag in Höhe X ab, jedoch muss sie dann für die "Mieteinnahmen", die sie ja gar nicht bekommt, sondern nur die Nebenkosten, Steuer bezahlen. Zweiter Vorschlag: Ich bin der Hauptmieter und habe ein Mietvertrag in Höhe X, jedoch ist das Problem das Selbe, ihre Großeltern müssen Steuern zahlen, obwohl sie keine Miete bekommen, da wir die Nebenkosten direkt zahlen. Und die Miete darf auch nicht zu niedrig sein, sonst sagt das Finanzamt ja auch die Miete ist deutlich unter durchschnittlichen Mietpreis.

Was kann man da am besten machen?

Oder habe ich es falsch verstanden und ich kann einfach einen Mietvertrag in Höhe von 100€ mit ihren Großeltern abschließen?

Wohnrecht, Mietvertrag, BAföG

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