Ein Hauseigentümer kann in seinen eigenen vier Wänden schalten und walten, wie er möchte. Er kann z.B. jederzeit heizen, auch wenn die eigentliche Heizperiode noch gar nicht begonnen hat.
Ein Wohnungseigentümer jedoch ist davon abhängig, wann die Hausverwaltung die Heizung im gesamten Gebäude einschaltet und kann daher seine eigenen vier Wände nicht beheizen, wie er möchte.
Beispiel 1:
Kalter Tag im September, Heizung ist noch nicht an.
Dann muß ggf. teuer elektrisch zugeheizt werden (Heizlüfter), um nicht zu frieren.
Beispiel 2:
Winter, Heizung ist an, wird aber täglich von 22Uhr bis 5Uhr auf Nachtabsenkung eingestellt, sodass in diesem Zeitraum nur noch eine maximale Raumtemperatur von 17 Grad erreichbar ist.
Was aber, wenn jemand mal länger aufbleiben und vielleicht noch fernsehen möchte?
Auch dann muß er sich entweder dick einwickeln oder zuheizen, was wieder teuer kommt.
Ist man als Wohnungseigentümer also ein Eigentümer zweiter Klasse und ist so eine "Bevormundung" überhaupt zulässig?
Jeder muß doch in seiner eigenen Wohnung so leben können, wie es für ihn angenehm ist.
Wie kann man sich hier also behelfen?