Hat mich meine Mutter tatsächlich abgemeldet? was nun?

Hallo zusammen,

folgende Situation:

Ich bin nun 23 Jahre alt, habe mein Abitur nachgeholt und fange am März mit dem Studium an. Suche aktuell einen Job zur Überbrückung.

So nun zum eigentlichen. Bin seit einer Woche bei meinem Vater, da meine Mutter jede Kleinigkeit ausnutz um mit mir oder meinen Bruder zu streiten. Wirklich jede Kleinigkeit, sie hat mich vor einem Monat wegen einem nicht aufgeräumten Teller rausgeschmissen. (dies ist nur eins von vielen krassen beispielen).

Heute kam meine mutter zu mir, sie sagte sie hätte mich am Montag abgemeldet und ich solle mich jetzt bei meinem Vater anmelden.

Diesmal ging der Streit um folgendes: Da ich momentan Arbeitssuchend bin, bekomme ich doch unterstützung vom amt (lieg ich da richtig?). Jedoch wurde das Geld nicht auf mein Konto überwisen, sondern auf das von meiner Mutter. Nach meinen Bestanden Abitur ging sie wahrscheinlich zum amt und hat mich arbeitslos gemeldet. Dies natürlich ohne mir bescheid zu geben.

Ich bin ehrlich gesagt ein wenig perplex, bekomme ich nun Geld vom Amt oder nicht?

Also in erster linie gehts mir um die aktuelle Wohnungssituation, das mit der Unterstützung vom amt ist nur zweitranging, da ich sowieso schnellstmöglich einen Job finden möchte.

Hinzu kommt ja noch, dass meine Mutter durchgehend meine Briefe öffnet. Sie ist so dreist und hat behautet, dass der letzte brief offen im briefkasten gelandet ist (jemand anderes hat ihn geöffnet, durchgelesen und wieder reingelegt...wers glaubt) Ich glaub sie halt mich tatsächlich für total bescheuert...

Nochmal kleien zusammenfassung für die Übersicht: Meine Mutter (arbeitslos seit jahren) hat mich angeblich abgemeldet, und ich solle mich nun bei meinem vater anmelden. Was empfehlt ihr mir? was soll ich nun tun?

Hoffe ich habs halbswegs verständlich geschrieben

Wohnrecht, Arbeitslosengeld, Kindergeld, Kinderrechte, Wohngeld
Wohnrecht trotz Psychoterror?

Hallo!

Seit einigen Jahren bin ich im Besitz eines Zweifamilienhauses, für dessen Kreditaufnahme das Haus meiner Mutter belastet wurde, welches später verkauft wurde. Ein Teil des Betrages floss in den Kredit meines Hauses ein, im Gegenzug bekam sie lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch. Sie zahlt einen monatlichen Betrag für Nebenkosten. Arbeiten am Haus, neue Heizungsanlage, neues Dach etc wird ausschließlich von mir allein getragen.

Nun ist es so, dass ihr Verhalten immer unerträglicher wird. Aus meiner Sicht ist es reine Provokation (böse, beleidigende SMS aus heiterem Himmel und am nächsten Tag überfreundliches Geschwätz,...). Mittlerweile ist es so weit, dass ich das Haus nur verlasse, wenn sie nicht in der Nähe ist. Leider ist das nicht immer möglich, da sie mich trotz eigenem Parkplatz auf dem Grundstück zuparkt, sodass ich nicht zur Arbeit fahren kann und Kontakt zu ihr aufnehmen muss. Ohne Einsicht ihrerseits. Nachts lässt sie ihren Hund in den Garten, der alles zusammen- und mich wach kläfft, auch ohne Aussicht auf Besserung. Mir ist nicht ganz klar, ob es Absicht ist oder sie nicht zurechnungsfähig...

Es ist nicht mehr auszuhalten, sodass das letzte Streitgespräch ergeben hat, dass einer von uns gehen muss. Sie weigert sich nun dagegen und behauptet, einen viel höhren Betrag beigesteuert zu haben, den sie im Falle eines Auszugs ausgezahlt haben will. Wie wird der Wert des Wohnrechtes berechnet, der tatsächlich ausgezahlt werden müsste? Nun werde ich das Haus verlassen mit einem großen Stein im Magen. Neue Mieter in meiner Wohnung werden wohl ständig anrufen und sich über ihr Verhalten beschweren, damit habe ich nichts gewonnen. Wenn die Wohnung überhaupt Mieter findet, da es kein Geheimnis im Ort ist.

Ist es tatsächlich so, dass sie tun und lassen kann, was sie will, nur weil sie Mietrecht hat? Und ich als Eigentümer sitze am kürzeren Hebel? Gibt es keinerlei Möglichkeit für mich? Ihr Verhalten ist für mich nicht tragbar, auch für neue Mieter wahrscheinlich nicht. Das müsste doch den Wert des Hauses gewaltig mindern. Gibt es eine Regel für solch Verhalten? Das kann doch nicht wahr sein, dass ich als Hauseigentümer zur Miete wohnen muss und sie sich ohne Strafe alles erlauben kann?

Vielen Dank für hoffentlich hilfreiche Antworten!

Wohnrecht, Mietrecht, Psyche, Vertragsrecht
Kaufvertrag Wohnung - Kaufpreisausweisung

Hallo zusammen,

ich möchte mir eine Wohnung kaufen. Jetzt wurde mir der Kaufvertrag zugesendet. Das meiste das drinsteht und mir erst seltsam vorkam konnte ich mir durch einlesen klären. Ich habe aber noch Probleme bei der Formulierung oder dem Sinn der folgenden Textpassage. Insbesondere auf den Fett-markierten Teil

Beginn der Vorpassage:

Der vereinbarte Kaufpreis von 55.000,00 - i. W. Euro fünfundfünfzigtausend

ist in voller Höhe zur Zahlung fällig zwei Wochen nach Absendung einer Mitteilung des amtierenden Notars an den Käufer per Einwurf-Einschreiben mit Durchschrift für den Verkäufer, worin bestätigt wird, dass

die für den Käufer bewilligte Vormerkung im Grundbuch eingetragen worden ist,

dem Notar die erforderliche Verwalterzustimmung samt Nachweis der Verwaltereigenschaft in grundbuchtauglicher Form auflagefrei vorliegt,

Ende der Vorpassage

Beginn der betreffenden Textpassage

*...dem Notar für alle der Vormerkung des Käufers im Rang vorgehenden und nach dem Inhalt dieses Vertrages zu beseitigenden Belastungen sämtliche Lastenfreistellungsunterlagen in grundbuchtauglicher Form bedingungslos vor-liegen oder nur unter solchen Auflagen, die im Rahmen der Kaufpreisausweisung erfüllbar sind.

Die laut Fälligkeitsbestätigung des Notars von eingetragenen Berechtigten zur Lastenfreistellung geforderten Ablösungsbeträge hat der Käufer ohne Überprüfung ihrer Richtigkeit unmittelbar an die betreffenden Berechtigten für Rechnung des Verkäufers in Anrechnung auf den Kaufpreis zu zahlen. Insoweit tritt der Verkäufer seinen Anspruch auf Kaufpreiszahlung an diese(n) abzulösenden Rechtsinhaber ab. Auf Zugang der Annahmeerklärung(en) wird vom Verkäufer verzichtet. Der Verkäufer bleibt hinsichtlich der so abgetretenen Teile des Kaufpreisanspruches jedoch zur Mahnung, Fristsetzung u.ä. berechtigt*

Ende Textpassage

Kann mir einer sagen ob dies eine normale Formulierung ist, oder ist da irgendein Hacken der mich zu irgendwelchen Kosten etc. verpflichtet?

Danke im Voraus

Christian

Wohnrecht, Kaufvertrag, Immobilien

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