Wohnrecht auf Lebenszeit - was ist nach Tod des Eigentümers? Beräumung/Kosten ...

Hallo,

eine Frage: ich habe ein Wohnrecht auf Lebenszeit im Haus meines Großvaters, das aber nach dessen Tod in den Besitz meiner Mutter übergegangen ist. Im Moment haben wir einen schlimmen Zwist und reden nicht miteinander. Ergo sitze ich das Wohnrecht an der vollständig möblierten Wohnung einfach aus. Ich habe allerdinsg die Heizungen abstellen lassen, da die Kosten immens waren und das auch der Vorschlag der Hauseigentümerin zu Zeiten war, in denen wir noch zusammen gesprochen haben. Nun habe ich ein bisschen Bauchweh, was mit der Wohnung ist, wenn die Besitzerin irgendwann verstirbt. Ich nehme an, dass die Wohnugn - sollte sich unser Verhältnis bis dahin nicht bessern, in einem recht schlechten Zustand sein dürfte. Es ist ein altes Bauernhaus - Staub und Mäuse wären da vorprogrammiert, auch, wenn wir alle paar Jahre mal nach dem Rechten schauen würden. Bin ich, wenn ich das Erbe abschlage aus dem Schneider oder kann mir dann der Nacheigentümer (ist das dann die Bank) irgend etwas wegen Beräumung etc? Im Zweifel müsste ich das dann tragen aber wie wird das allgemein gehandhabt? Ich habe im Moment kein Interesse mehr an dem Grundstück und würde daher von jedem Erbe zurücktreten, wenn es aktuell wäre. Das Wohnrecht wollte ich auch schon abgeben aber die Verhandlungsbasis war nicht gegeben, sodass ich erstmal nur aus Trotz darauf beharre. Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen? Und kann ich auch weiter auf das Recht pochen, auch, wenn ich dann nicht mehr zur Erbdiskussion stehe? Was würde denn so eine Beräumung ganz grob kosten? (5 Zimmer, zwei Schlafzimmer, Küche, Wohnzimmer, Flur. Lebensmittel sind natürlich keine mehr in der Wohnugn aber das fängt ja schon beim Stift an und geht bis zur Gardiene - ist alles normal möbliert - kein Messitum oder sowas). Und bitte fangt keine Diskussionan an von wegen : Ihr müsst wieder zusammen reden. Ihr kennt die Umstände nicht - das tut hier nichts zur Sache - bitte lasst es.

Wohnrecht, Wohnung, Mietrecht, Erbrecht
Wohnung ungestrichen übernommen - kann man da noch was machen?

Halli hallo ...

Ich hab vor kurzem eine Wohnung übernommen - mit makler übrigens. Die Vermieterin hab ich erst beim unterschreiben kennengelernt, ablöse etc. Wurde alles mit den vormietern geregelt.

Ich hab dringend eine Wohnung gebraucht und war froh diese bekommen zu haben, deshalb hab ich nicht so genau alles inspiziert wie ich es vielleicht sollen hätte (ich weiß, ich bin da selber schuld). Auf jedem Fall sind die Wände zwar alle weiß, aber teilweise schon etwas verschmutzt, vor allem in dem Ecken. Ich hab das erst jetzt wo ich drin wohn wirklich wahrgenommen. Das Gebäude ist etwa 10 Jahre alt und ich bin mir sicher dass es seitdem nicht mehr gestrichen wurde. Auch die Türen sind nicht mehr so schön.

Die Wohnung und die Mietverträge wurden bis jetzt immer von selbstgesuchten nachmietern übernommen, die Vermieterin hat sich da immer ziemlich rausgehalten, und da wurde halt auch nie renoviert.

Meine Frage ist nun, ob ich da irgendein recht auf eine Sanierung hab. Die vormieter haben die Wohnung ja selbst ungestrichen übernommen und sie besenrein und mit weißen wänden hinterlassen, das passt ja, aber muss die Vermieterin nicht nach so langer Zeit einmal renovieren lassen und das dann aus ihrer Tasche zahlen?

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen, und ob es da irgendeine Möglichkeit gibt ... Unterschrieben ist leider schon alles, ich weiß ja dass ich selber schuld bin, aber vielleicht Kann man da ja noch was machen.

Wohnrecht, Mietrecht
"Aufmaß der Wohnung feststellen" - Neuer Eigentümer

Hallo.

Wir haben seit Dezember einen neuen Eigentümer unserer Mietwohnung (sprich: wir wohnen zur Miete, und das Haus hat den Eigentümer gewechselt).

Dieser hat jetzt angekündigt, eine Aufmaßfeststellung durchführen zu wollen, dazu möchte er zu einem Termin x ca eine Stunde uneingeschränkten Zugang zu unserer Wohnung.

Mir stellt sich jetzt die Frage, was ich davon halten soll. Das hier ist ein Wohnblock, egal welche Wohnung er misst, alle darüber und darunter werden wohl die gleichen Maße haben, die sollte er auch kennen (sogar ich hab die, die waren zum Mietvertrag anhängig).

Wir erwarten da einen Trick, um die Miete zu erhöhen, die der letzte Eigentümer erst kürzlich erhöht hat, die also nicht nochmals regulär erhöht werden dürfte.

Der neue Eigentümer hat zudem die Keller räumen lassen, die seiner Ansicht nach vollgestellt mit Sperrmüll waren. Die Räumkosten dafür schlägt er auf die Jahresendabrechnung auf, so dass sich die Kosten auf alle Mieter verteilen. Das halte ich für nicht zulässig, zumal wir ~200 Parteien sind, von denen nicht einmal 30 überhaupt Zugang zum Keller haben. Diese 30 zahlen einen Mietaufschlag für den Keller und der Keller und alle Abstellräume sind Videoüberwacht.

Ich selber habe überhaupt keinen Schlüssel für Keller und Abstellräume und nutze die dementsprechend nicht. Meine anfrage nach einem Kellerverschlag zum abstellen meines Rades hat der letzte Eigentümer eben damit abgeschmettert, dass es nur 30 Verschläge gibt, der Hausmeister einige davon nutzt und alle anderen schon vermietet sind.

Ich habe gegen das bisherige Vorgehen des neuen Eigentümers so meine Vorbehalte. Darum frage ich erst mal:

Hat jemand Erfahrungen mit so einer "Aufmaßfeststellung"? Was genau bedeutet das und was könnte der Vermieter damit anfangen, außer zu wissen, wie die Wohnungen bewohnt sind. Ich tendiere momentan dazu, mich daher auf die Unverletzlichkeit meiner Wohnung zu berufen, weil er für die Maßfestsellung einfach irgend eine andere messen kann, da die baugleich sind.

Wohnrecht, Wohnung, Vermieter
Nachmieter zieht früher ein - Nebenkostenabrechnung

Hallo,

mir ist folgendes passiert und vielleicht habt ihr ein paar Tipps für mich.

Ich habe zum 30.6. letzten Jahres meine Wohnung gekündigt. Die Schlüssel habe ich bereits am 15.6. meinem Vermieter übergeben und es ist sofort mein Nachmieter eingezogen.

Da ich den Nachmieter kenne, habe ich mir keine Gedanken über die Änderung des Kündigungsdatums gemacht.

Ich habe für diesen Monat nach mündlicher Vereinbarung mit meinem Vermieter lediglich für den Zeitraum vom 1.-14.6. Miete überwiesen, die zweite Hälft des Monats hat mein Nachmieter direkt mit ihr abgerechnet.

Jetzt erhalte ich eine Nebenkostenabrechnung, deren Berechnungszeitraum auch nur bis zum 14.6. ausgewiesen ist. Da ich leider die Abrechnung beanstanden musste, habe ich als Antwort ein Schreiben meines ehemaligen Vermieters erhalten, in dem er mich darauf hinweist, dass er so "kulant" war, mir nur den halben Monat Juni zu berechnen und nicht den gesamten, da ich ja bis 30.6. noch Mieter war. (Im Wortlaut "Des weiteren wurde in der Abrechnung zutreffenderweise für den Monat Juni ein hälftiger Monat Juni in Ansatz gebracht. Die Kündigung ihrerseits war seinerzeit sogar zum 30.6. ausgesprchen...usw")

Nach dem Wortlaut in dem restlichen Schreiben lese ich zwischen den Zeilen eine versteckte Drohung, mir doch noch den gesamten Monat in Rechnung zu stellen, wenn ich meine Beanstandung der Nebenkostenabrechnung weiter verfolge.

Daher jetzt die Frage: Hat mein damaliger Vermieter einem früheren Mieterwechsel mit Entgegennahme der Schlüssel und Weitergabe an meinen Nachmieter sowie der Annahme der jeweils zur Hälfte gezahlten Miete beider Parteien, zugestimmt? Ist dann nicht auch der Berechnungszeitraum bis zum 14.6. korrekt? Oder kann er nachträglich den Zeitraum der Nebenkostenabrechnung noch ändern, obwohl einem frühzeitigen Mieterwechsel zugestimmt wurde?

Ich möchte meine Beanstandung der Abrechnung gerne aufrecht erhalten. In vergangener Zeit habe ich in jedem Jahr die selbe Abrechnungsweise beanstandet und mein Vermieter hat jedes mal zugestimmt.

Ich danke Euch vielmals für ein paar Tips!

Phil

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Nebenkosten, Nachmieter
Schlaflosigkeit wegen lärmenden Nachbarns

Unsere Situation würde ich wie folgt beschreiben: Meine Frau und ich wohnen in einem Hochhaus, in einer Wohnung, die meinen Eltern gehört und das seit ca. 1,5 Jahren. Die Mieterin, die hier wohnte, zog aus, da sie den Lärmpegel des über ihr lebenden Nachbarns nicht aushalten konnte. Bis vor 1 Monat war es hier noch sehr ruhig und man konnte kaum jemanden bemerken, doch nach einer Zeit des starken Bohrens und Klopfens, ist das Lärmniveau drastisch gestiegen. Schritte sind nun wie extrem starke Bässe durch unsere Wohnung zu hören, sowie das Öffnen von Türen usw. Ich wohnte einst in dieser Wohnung 17 Jahre lang seit meiner Kindheit und dieses Problem trat bis dato nie zuvor ein. Versuche, den Nachbarn anzusprechen und eine Besserung zu bewirken sind leider alle nach hinten losgegangen. Mittlerweile ist der Lärmpegel besonders laut zwischen 22h und 10h morgens. Lautes Gestampfe, Geklopfe und ein "Möbelverschieben" sind sehr stark zu hören. Ein Schlafen mit Ohropax ist zum Muss geworden, wobei man selbst dann die Geräusche noch hören kann. Die Polizei habe ich bereits oft genug in den Ruhezeiten gerufen, jedoch öffnet sich dann seine Haustüre nie und komischerweise setzt er immer dann sein Treiben für eine kurze Zeit aus. Die Hausverwaltung schrieb ich auch an, jedoch bekomme ich von denen keine Antwort. Laut Auskunft der Polizei ist der Nachbar erwerbstätig, komischerweise aber ständig zu Hause, was uns darauf schließen ließ, dass er Heimarbeit verrichtet. Als großes Problem betrachten wir es auch, dass die Vermieterin seiner Wohnung seine leibliche Mutter ist. Diese wurde durch unseren Hausmeister kontaktiert, Besserungen sind wie befürchtet nicht aufgetreten. Die psychischen Probleme die ich momentan durchstehen muss, sind keiner Person zuzumuten. Weder an Schlaf, noch an etwas anderes ist zu denken. Man versucht so gut wie möglich der Wohnung aus dem Wege zu gehen.

Gibt es den überhaupt eine Hoffnung für uns?

Danke im Voraus für alle hilfreichen Antworten!

Wohnrecht, Rechtsanwalt, Mietrecht, Lärm, Nachbarn, Ruhestörung

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