Testamentsanfechtung gegenüber dem Nachlassgericht, worauf muss ich achten?

Hallo an alle,

ich habe eine Frage zur Testamentsanfechtung. Bitte um eure Meinungen, Tipps usw. Worauf muss ich achten? Welche Anfechtungsfrist ist für mich wichtig? Ein Jahr nach Erhalt des Testaments?

Welche Kosten kommen auf mich zu? Läuft es außergerichtlich oder muss man immer vors Gericht? Der Anfechtungsgrund – in meinem Fall besteht in Wirklichkeit kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht.

Es geht um dieses Testament von meiner verstorbener Mutter: 1. Erbeinsetzung – mein Sohn als Alleinerbe 2. Auflage - Meiner Tochter 1 (das bin ich), wohnhaft xx ist im Hause xx ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht, im .. , bestehend aus xx, .., von meinem Erbe xx zu gewähren und dinglich zur Eintragung zu bewilligen und zu beantragen. 3. Vermächtnis - Meine Tochter 2, geb. am ., wohnhaft .. erhält das Bauplatzgrundstück Nr Weiteres habe ich nicht zu bestimmen.

Ich habe Grundbucheintrag und Pflichtteilsanspruch in der Nachlasssache bei meinem Bruder beantragt. Dann hat sich der RA von meinem Bruder gemeldet:

Mein Mandant wurde als Alleinerbe mit einer Auflage belastet. Gem. Par. 1940 gewährt jedoch eine Auflage dem Begünstigten keinen Anspruch auf die Leistung.

Mein Bruder hat nach Erhalt des Testaments gleich das Haus auf sich überschreiben lassen, mein Wohnrecht wurde bis heute nicht eingetragen und er will es auch nicht eintragen lassen.

Die Sitzung beim Notar soll folgendermaßen aussehen. Die Person erklärt dem Notar den Gegenstand der beabsichtigten Regelung. Der Notar fasst mündlich vorgetragene Vorstellungen zu einem Schriftwerk zusammen. Er wird diesen als Protokoll vorlesen, von der Person unterzeichnen lassen, dies dann durch seine Unterschrift beurkunden. Dadurch ist das Testament wirksam.

Es ist ungewöhnlich, dass der Notar, der das Testament vorformuliert hat, den von meiner Mutter geäußerten letzten Willen, dass ich ein Wohnrecht erhalten soll, als bloße Auflage an meinen Bruder, nicht als Vermächtnis formuliert hat.

Nachdem das Testament von einem Notar gefertigt wurde, ist davon auszugehen, dass meine Mutter im Normalfall über die Konsequenzen auch aufgeklärt sein musste. Falls der Notar meiner Mutter die Eigenart der Auflage richtig erklärt hat, dann sollte sie doch verstehen, dass ich in diesem Fall überhaupt kein Anspruch auf ein lebenslängliches unentgeltliches Wohnungsrecht habe?

Das heisst, mein Bruder kann meinen Auszug jederzeit beantragen. Und besser noch, mein Pflichtteilanspruch ist nach 3 Jahren nach Todesfall verjährt.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass meine Mutter das so wollte. Meine Mutter, Witwe, war beim Erfassen des Testaments alt und leicht zu beeinflussen. Sie war nicht mehr alleine unterwegs, sie wurde zu sämtlichen Terminen von einem Familienmitglied begleitet.

Danke für alle Tipps.

Wohnrecht, Testament, Recht, Erbrecht, Erbschaft, Auflage
Das Hausrecht nicht ausüben dürfen, Polizei greift nicht ein, hat ein lebenslanges Wohnrecht mehr Gewicht als der eigene Besitz?

Es geht um eine Freundin von mir die Haus und Grundstückseigentümerin eines 2 Familienhauses ist. Sie selbst wohnt im Erdgeschoss. Im Obergeschoss wohnt ihr ex - Freund, der von ihr ein lebenslanges Wohnrecht bekommen hatte, aufgrund der Lebenspartnerschaft die einmal bestanden hatte.

Seit einem Jahr sind die beiden getrennt, er hatte die Beziehung beendet, in dem er sie aus der oberen Wohnung geschmissen hatte und weiterhin ihr Eigentum in der oberen Wohnung einbehält und auch nach mehrmaligen aufforderns nicht rausrückt. Nochmal zum mitschreiben, er hat nur Wohnrecht und sie ist alleinige Eigentümerin des Besitzes.

Seit fast einem Jahr präsentiert er immer wieder seine neue Freundin im Haus, die auch bei ihm hin und wieder nächtigt.

Meine Freundin hat ihr gegenüber schriftlich und mündlich ein Hausverbot ausgesprochen, da sie ja das Hausrecht hat, wo die neue Freundin sich aber nicht daran hält.

Meine Freundin hat auch schon mehrmals bei der Polizei angerufen, wegen Hausfriedensbruch. Doch die Polizei fühlt sich dafür nicht zuständig und meint das sei eine zivilrechtliche Sache.

Er selbst hat aber seine ex- Freundin, die Eigentümerin des Hauses, bei der Polizei wegen Diebstahls angezeigt, nachdem sie ein kleinen Teil Ihres Eigentums vom Obergeschoss sichergestellt hatte, Kaufbelege besitzt sie, als nachweis das es um Ihr Eigentum handelt.

Da kann die Polizei natürlich aktiv werden um seine Anzeige wegen Diebstahls, was ja kein DIebstahl war, aufzunehmen. Aber wenn es um das Hausrecht geht, da sieht die Polizei sich nicht für zuständig wegen Hausfriedensbruch aktiv zu werden.

Jetzt mal meine blöde Frage: hat man als Eigentümer keine Rechte mehr? Hat man als jemand der nur Wohnrecht hat mehr Rechte und kann machen und tun was man will?

Wohnrecht, Eigentum, Hausfriedensbruch, Hausrecht, Hausverbot
Gewöhnt man sich an die Hellhörigkeit der eigenen Wohnung?

Bin vor Kurzem Umgezogen und in eine neue Wohnung gekommen. Sie wurde von der Genossenschaft für mich renoviert und entspricht vom Schnitt, Ausstattung und Verarbeitung her absolut meinen Vorstellungen, finde sie wirklich top. Auch die Lage ist gut.

Was nicht schön ist, ist dass 2 Ausstattungsmerkmale fehlen, die mir aufgrund vorhergehender Wohnungen sehr fehlen: Balkon/Garten und Erdgeschoss.

Was mich aber nun dazu bringt, über einen erneuten Umzug nach zu denken, ist , dass die Wohnung extrem hellhörig ist. Die Mieter unter mir höre ich reden, husten und den Fernseher, links neben mir ein kleines Kind (auch wenn das einzeln gesehen zu tolerieren wäre), über mir Schritte (nicht nur das Stampfen, auch das schiere gehen auf dem Boden) und ebenso teilw. TV/Radio und rechts neben mir (grenzt nur wesentlich das SchlaZi an) höre ich das Liebesspiel - zum Glück aber nicht all zu oft.

Die Hellhörigkeit ist aber insgesamt schon extrem, wenn man bedenkt, dass alle Nachbarn ruhige, ordentliche Leute sind....

Ich hätte nun die Möglichkeit nochmal um zu ziehen, dann in ein Objekt was keine Nachbarn hat und alle Wünsche erfüllt - aber wäre das zu überstürtzt (bin effektiv erst ca 2 Wochen hier) bzw. gewöhnt man sich an diese allgemeine Hellhörigkeit (geht ja nicht um ein einzelnes Störobjekt, wenn man die Gespräche der Nachbarn in Zimmerlautstärke trotzdem mithören kann, ist es ja schon extrem)?

Ein Umzug wäre eben schade, da ich ca 500€ zur Renovierung zuzahlte, ggf. Kaution verliere da ich vor der Kündigungsfrist raus wäre und eben nochmal den Aufwand hätte. Wobei man dazu sagen muss, dass es finanziell kein Drama wäre, Geld kommt und Geld geht, wäre eben nur schade drum...

Haushalt, Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Nachbarn, Nachbarschaft
Arglistige Täuschung – was kann man vor Gericht einklagen?

Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich wohne über 40 Jahre in der Wohnung im Elternhaus, bin 20 Jahre verheiratet, meine Schwester hat mit meinen Eltern in der zweiten Wohnung gewohnt. Es wurde mir immer von den Eltern gesagt, ich soll das Haus samt Grundstück nach ihrem Tod übernehmen und pflegen.

Deswegen habe ich mich an sämtlichen Nebenkosten mit 50 % beteiligt – Verputzen des Hauses, Hof pflastern, Heizkessel, Abflussreinigung, Heizöl-kosten, Schornsteinfeger usw. Sprit und Öl für Rasenmäher habe ich selbst bezahlt, Fenster, Ersatzteile für Heizkessel und Rasenmäher auch.

Vor halbem Jahr habe ich noch Dach von Gartenhäuschen repariert. Ich habe immer meine Miete bezahlt, letzte 15 Jahre habe ich verschiedene Arbeiten rund ums Haus ganz übernommen – Gras mähen, Bäume und Büsche schneiden, Schnee räumen, Heizöl bestellen, Reparaturen durchführen, Handwerker bestellen etc.

Meine Eltern sind jetzt beide tot. Ich habe nicht gewusst, dass meine Mutter vor 2 Jahren ein Testament beim Notar erfasst hat. Meine Schwester hat die ganze Zeit Bescheid gewusst. Meine Mutter war beim Erfassen des Testaments 80 Jahre alt und leicht zu beeinflussen.

Meine Schwester wurde als Alleinerbin und Stammerbin eingesetzt. Zum Grundbesitz gehört Zweifamilienhaus mit Grundstück auf dem Lande.

Ich wurde arglistig getäuscht, ich soll laut Testament NUR Wohnrecht als Auflage erhalten, nicht als Vermächtnis, also NICHT einklagbar. Es ist noch nicht im Grundbuch eingetragen.

Muss das Wohnungsrecht in diesem Fall (Auflage) an meinen Pflichtanteil angerechnet werden, wenn es vor dem Erbfall nicht vereinbart wurde?

Welche Kosten, d.h. meine Leistungen und Investitionen aus der Vergangenheit kann ich vor Gericht einklagen und zurückverlangen? Wie ist dann der Ablauf und Kosten? Kann ich die von mir gekaufte Gegenstände (Fenster, Druckminderer, Ersatzteile usw) wieder ausbauen?

Ich habe keine schriftliche Abmachung mit meinen Eltern gehabt. Muss meine Schwester vor Gericht aussagen und bestätigen, dass ich das Haus übernehmen sollte? Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Testament, Recht, Anwalt, Erbrecht, arglistige-taeuschung, Pflichtteil
Wohnungswechsel innerhalb einer Mietergenossenschaft

liebe Leute,

ich hatte vor 2 Wochen einen Antrag bei meinen Vermieter gestellt zwecks Wohnungswechsel innerhalb der Mietergenossenschaft: Gründe waren - Wohnung ist nicht modernisiert d.h. es sind noch sehr alte weise Türen und PVC Belag drin. In der Küche habe ich überhaupt keine Tür. Es ist eine ganz normale ca.60 qm Wohnung (Miete 405€ warm) in einem Wohnblock. ich wohne 7 Jahre darin, bin eingezogen weil ich damals eine Wohnung dringend brauchte, war in der Ausbildung Nun wollte ich umziehen in eine Wohnung der selben Größe, welche modernisiert ist und sogar 20€ billiger ist.

Bei meinem Termin heute teilte man mir mit das sie einen Umzug nicht erlauben. Den es wäre für sie eine Kostenfrage. Ich würde aus einer unrenovierten Wohnung ausziehen, diese müssten sie ja für meinen Nachmieter neu machen. ich solle mich doch mit einen einbau einer Küchentür zufrieden geben

ich meine jeder bekommt eine Wohnung welche modernisiert ist und zahlt weniger miete und ich soll in der alten bleiben.

ich finde das irgendwie frech. ich bin Alleinerziehende Mutter und fühle mich jetzt hilflos. erst habe ich mündlich zu gestimmt, aber im nachhinein war das ein Fehler. Das Wohngebiet möchte ich nicht wechseln. mein soziales Umfeld ist hier (sprich Kita, Familie, Freunde, Arbeit)

kann ich mich nicht dagegen irgendwie wehren. bzw noch ein Schriftstück abgeben. habe ich keine Rechte als Mieter. irgendwie bin ich ratlos :(

danke für ernst gemeinte Ratschläge

Wohnrecht, Wohnung, wohnen, Mietrecht, Anwalt, Mieterschutz

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