Darf mein Ex meine Wohnung betreten?

Ich habe folgendes Problem:

Ich habe mit meinem Ex zusammen gewohnt (Mietvertrag lief nur auf ihn), seit April 2017 läuft dieser nur (!) auf mich, weil wir uns getrennt haben und er in der Kaserne wohnt (da hat er sich aber anscheinend erst vor 1 Monat gemeldet).

Er hat bei der Kündigung seines Mietverhältnisses im März 2017 gleichzeitig den Satz mit unterschrieben "Der Mieter sichert zu, die Wohnung sowie Nebenräume inkl. aller Schlüssel zum o. g. Datum vollständig geräumt und besenrein zu übergeben".

Jetzt ist ihm gestern eingefallen, dass er hier noch Sachen von sich drin hat die er haben will. Ich möchte ihn aber am liebsten nicht mehr wieder sehen (er hat mich damals verletzt mit der Trennung), habe ihm damals schon gesagt er soll alles mitnehmen und er war auch einmal hier. Erst haben wir uns mündlich geeinigt dass er die Wohnung ja wieder haben kann sobald ich eine neue habe, aber er wollte sie seit gestern am liebsten sofort zurück und den Mietvertrag wieder abändern lassen, ohne meine Einverständnis. Er wollte dann ein Schreiben aufsetzen dass ich bis Dezember 2019 noch hier wohnen dürfte, aber ich denke dass er mich dennoch raus werfen könnte wenn er ja allein im Mietvertrag steht zählt diese Vereinbarung vestimmt weniger ?!

Er droht mir mit der Polizei zu kommen um die Sachen rauszuholen (Schloss habe ich natürlich nach der Trennung austauschen lassen).

Ich wollte eine Auflistung haben damit ich diese Sachen raus stellen kann in den Flur im Dachgeschoss, er meinte bloß ich wüsste genau was es alles wäre und hat mich daraufhin blockiert.

Was soll ich jetzt am besten machen ?

Fühle mich auch etwas bedroht durch ihn. Und muss ich an dem von ihn genannten Termin den er haben will zur Ausräumung wirklich zu Hause sein und ihm die Türe öffnen?

Wohnrecht, Polizei, Mieter, Recht, Mietrecht, Mietvertrag, Drohung
Treppenhaus abschliessen erlaubt?

Hallo,

ich bin Mieter einer Wohnung im 3.Stock und habe folgende Situation:

Der Mitbewohner im Erdgeschoss schließt jeden Abend gegen 18 Uhr die Tür im Treppenhaus ab.

(Also nicht seine eigene Wohnungstür sondern die Tür, die aus dem Treppenhaus raus auf die Strasse führt)

Mal abgesehen davon, dass das umständlich ist wenn ich mal nach 18 Uhr Besuch bekomme (weil dann muss ich 3 Stockwerke runterlaufen um die verschlossene Tür aufzuschliessen) - ich frage mich vor allem was passieren könnte, wenn mal Feuer im Haus ausbricht.

Denn ich weiß nicht ob ich in einer solchen Situation daran denke, den Hausschlüssel mitzunehmen - zumal ich auch 2 kleine Kinder habe um die ich mich in so einem Fall auch kümmern müsste.

(Und selbst wenn ich den Schlüssel in einem solchen Fall hätte, weiß ich nicht ob es so toll ist dann noch erst an einem Türschloss rumantieren zu müssen ...)

Und ohne Schlüssel wäre ich dann im Treppenhaus eingesprerrt (während mein Mitbewohner aus dem EG über seinen Garten flüchten kann)

Ich werde das Thema mit meinem Nachbarn im EG und auch mit den anderen Mitbewohnern besprechen, hätte aber vorher folgende Frage:

Das Treppenhaus gilt doch als Fluchtweg, darf ein Mitbewohner dann einfach so, ohne Rücksprache mit den anderen Bewohnern, die Tür im Treppenhaus abschliessen, d.h alle anderen Mitbewohner einschliessen, und den Fluchtweg so blockieren?

Gibt es z.B gesetzliche Regelungen? (In der Hausordnung ist diesbezüglich nichts vermerkt)

Danke

Wohnrecht, Wohnung, Recht, Nachbarschaft, Treppenhaus, Fluchtweg

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