Wieder mal bin ich überrascht, was in unserem Rechtsstaat alles möglich zu sein scheint, aber weil ich es irgendwie doch nicht ganz glauben kann, wollte ich mal nachfragen.
Folgende Situation:
Ein Freund von mir ist seit 10 Jahren verheiratet und hat mit seiner (Noch)-Ehefrau ein gemeinsames Kind im Alter von 8 Jahren. Die beiden wohnen in einem abbezahlten Haus, das jedem genau zur Hälfte gehört. Nun hat sie sich aber in einen anderen Mann verliebt und will sich daher von meinem Freund trennen. Knackpunkt an der Sache ist nun, daß sie von ihm fordert, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Und sollte er das nicht freiwillig tun, würde sie ihn herausklagen. Seine Rechtsanwältin hat ihm angeblich bestätigt, daß das möglich wäre.
Und da frage ich mich nun, mit welchem Recht sie das kann bzw. warum es überhaupt möglich ist, jemandem aus seinem Eigentum herauszuklagen. Und wenn überhaupt wäre doch eigentlich sie diejenige, die gehen müsste, da sie ja die Verursacherin dieser Situation ist. Er hat sich ja überhaupt nichts zu schulden kommen lassen und es kann doch nicht sein, daß er sich jetzt eine andere Wohnung suchen muß, nur weil seine Frau sich neu verliebt hat. Natürlich müsste sie ihn dann auch auszahlen, aber er wäre somit quasi gezwungen, seinen Anteil am Haus zu verkaufen und seine Wohnung aufzugeben, obwohl er das weder möchte noch irgendwas dafür kann. Und das ist mit meinem Rechtsempfinden irgendwie nicht vereinbar.
Nicht einmal säumige Mieter bekommt man aus der Wohnung so einfach raus und dann soll das gehen, wo jemandem das Haus bzw. die Wohnung sogar zur Hälfte gehört.
Sitmmt das so und wenn ja, mit welcher Begründung?