Kann man den Ehepartner einfach so aus der gemeinsamen Wohnung klagen?

Wieder mal bin ich überrascht, was in unserem Rechtsstaat alles möglich zu sein scheint, aber weil ich es irgendwie doch nicht ganz glauben kann, wollte ich mal nachfragen.

Folgende Situation:

Ein Freund von mir ist seit 10 Jahren verheiratet und hat mit seiner (Noch)-Ehefrau ein gemeinsames Kind im Alter von 8 Jahren. Die beiden wohnen in einem abbezahlten Haus, das jedem genau zur Hälfte gehört. Nun hat sie sich aber in einen anderen Mann verliebt und will sich daher von meinem Freund trennen. Knackpunkt an der Sache ist nun, daß sie von ihm fordert, aus dem gemeinsamen Haus auszuziehen. Und sollte er das nicht freiwillig tun, würde sie ihn herausklagen. Seine Rechtsanwältin hat ihm angeblich bestätigt, daß das möglich wäre.

Und da frage ich mich nun, mit welchem Recht sie das kann bzw. warum es überhaupt möglich ist, jemandem aus seinem Eigentum herauszuklagen. Und wenn überhaupt wäre doch eigentlich sie diejenige, die gehen müsste, da sie ja die Verursacherin dieser Situation ist. Er hat sich ja überhaupt nichts zu schulden kommen lassen und es kann doch nicht sein, daß er sich jetzt eine andere Wohnung suchen muß, nur weil seine Frau sich neu verliebt hat. Natürlich müsste sie ihn dann auch auszahlen, aber er wäre somit quasi gezwungen, seinen Anteil am Haus zu verkaufen und seine Wohnung aufzugeben, obwohl er das weder möchte noch irgendwas dafür kann. Und das ist mit meinem Rechtsempfinden irgendwie nicht vereinbar.

Nicht einmal säumige Mieter bekommt man aus der Wohnung so einfach raus und dann soll das gehen, wo jemandem das Haus bzw. die Wohnung sogar zur Hälfte gehört.

Sitmmt das so und wenn ja, mit welcher Begründung?

Haus, Wohnrecht, Recht, Familienrecht, Scheidung, Trennung, Ehe
Wie kann ich meinen Onkel aus dem Haus vertreiben?

Hallo liebe Community

Ich wende mich an euch da ich es auf alle erdenklichen Weisen bisher probiert habe und nichts davon funktioniert hat

Zur Erklärung:

Wir ( meine Mutter und ich ) haben uns vor 10 Jahren dazu entschlossen meinen Onkel aus Vorarlberg ( Österreich ) zu uns zu holen da es meinen Großeltern nicht gut ging und sie Pflege benötigten. Meine Mutter wollte keine Heimhilfe, sprich jemand der 24/7 bei den Großeltern ist und sie pflegt deswegen hat sie sich damals für meinen Onkel entschieden da es, was man dazu sagen muss, ja Kostengünstiger ist. Wir haben ein Zweifamilienhaus, meine Mutter und ich oben, meine Großeltern und mein Onkel unten.

Die Arbeit die er ( mein Onkel) mit ihnen ( Großeltern ) hatte will ich ihm gar nicht aberkennen... Dank ihm konnte meine Mutter weiter arbeiten genau so wie ich....

Beide sind mittlerweile verstorben und er wohnt immer noch hier....

Ich weiß es ist "Familie" ABER und jetzt kommt das große aber .... Seit knapp einem Jahr hab ich jetzt das Vergnügen mit ihm zusammen zu leben... Alles noch schön und gut ...

Das Hauptproblem ist, das er nichts aber auch wirklich gar nichts im Haushalt macht ...mal abgesehen von Dreck... Ich habe ihn oft genug erklärt das es so nicht weiter gehen kann und auch er sich an gewisse Regeln halten muss.

Meine Frage an euch ist jetzt wie bekomm ich ihn OHNE der Zustimmung von meiner Mutter aus dem Haus raus ?!

Ich bedanke mich schon mal fürs lesen und hoffe auf ein paar Antworten

Liebe Grüße

Wohnrecht, Familie, Hausrecht
Kann man etwas gegen eine geistig behinderte Nachbarin unternehmen?

Hallo zusammen, in der Nachbarwohnung ist vor wenigen Wochen eine geistig behinderte Frau eingezogen. Diese schreit sehr häufig durch Ihre Behinderung bedingt und trampelt durch die Wohnung. Da wir relativ dünne Wände haben ist das bei uns im Wohnzimmer sehr deutlich zu hören. Die Dame öffnet nicht die Tür wenn man klingelt und wenn man sie auf der Straße anspricht wirkt sie verängstigt und geht weiter, sodass man denke ich mit dem direkten Gespräch nicht weiter kommt.

Nun bin ich in einer sehr unangenehmen Situation. Zum einen ist mir klar, dass die Dame sehr wahrscheinlich nichts für ihr Geschrei kann. Zum anderen fühle ich mich aber sehr durch das Geschrei gestört. Mittags und Nachmittags sehe ich über das ganze noch hinweg, wenn die Frau jedoch nach 23 Uhr, wenn ich schlafen möchte extrem herumschreit ist auch meine Toleranz zu Ende, da ich auch meine Arbeit zu bestreiten habe und dafür erholt sein muss.

Ich frage mich nun, was man hier tun kann. Darf eine Frau, die geistig behindert ist überhaupt alleine Wohnen? Müssen solche Menschen einen Vormund / Betreuer haben und wie könnte ich an die Kontaktdaten dieser Person kommen? Was für Lösungen bieten sich hier an? Ab wann wird so eine Person statt in einer privaten Wohnung in einem entsprechenden Wohnheim untergebracht? Habe ich hier als Mieter Ansprüche oder wiegt auch in Fällen, wo ein normaler Schlafrythmus gestört ist das Toleranzgebot stärker als mein eigener Anspruch auf ruhiges Wohnen?

Wohnrecht, Lärm, Behinderung
Vermieter will mich auf fiese Weise rausekeln, was kann ich tun?

Hallo, mein Vermieter hat sich einige richtig dicke Klöpse geleistet. Vorweg, ich habe keine Schulden bei ihm und bin auch sonst eine völlig unauffällige Mieterin. Ich nehme an, dass er mich rausekeln will, aufgrund von Eigenbedarf o.Ä.

1. -Ohne Vorwarnung ging mein Vermieter zum Anwalt und hat mir eine Abmahnung geschickt, die ich nun mit einem dreistelligen Betrag bezahlen soll. Diese beinhaltete, dass ich mir unerlaubt eine Katze angeschafft habe und dass ich die 3 kleinen Pflanzen des Vermieters in meinem eigenen Garten (Einfamilienhaus in dem nur ich wohne, auch Garten nutze nur ich) im Beet umgesetzt habe (nichts weggeschmissen). Laut Mietvertrag darf ich den Garten nutzen und pflegen.

-Der Vermieter belästigt mich häufig (wie ein Irrer geklingelt, geklopft und meinen Namen gebrüllt, wenn ich nicht aufgemacht habe). Einige male hat er mich mit meinem Freund angetroffen, der hier zu Besuch war. Nun steht in der Abmahnung, dass ich unerlaubt jemanden hier wohnen lassen würde und er ganz genau weiss, dass mein Freund hier eingezogen ist. Das stimmt natürlich vorne und hinten nicht und das habe ich ihm schon so oft gesagt. Ich kann es auch beweisen. Mein Freund ist ganz woanders gemeldet.

-Für diesen Quatsch soll ich zahlen und der Anwalt droht mit weiteren Gerichtskosten, wenn ich nicht zahle. Auf einen langen Brief an diesen Anwalt indem ich ihm das fürchterliche Verhalten des Vermieters erkläre ist er nicht eingegangen. Im Gegenteil, er hat nur mit weiteren Kosten gedroht wenn ich nicht zahle.

2. Der Vermieter hat mir bereits 2x die Heizung abgedreht, weil die Miete erst am 3. des Monats drauf war. Im Mietvertrag ist geregelt, dass die Miete bis zum 3. des Monats auf dem Konto des Vermieters sein muss. Das kann also nur reine Schikane sein. Er hat bereits schriftlich zugegeben, dass ihm die Überweisung zu spät war und deswegen liefert er mir kein Gas. Draussen lag Schnee und es waren Minusgrade. Beim ersten mal saß ich das ganze Wochenende ohne Heizung im Haus und musste mit dem Backofen heizen. Beim zweiten mal hat er die Heizung am gleichen Abend wieder angestellt und seine Frau hat sich schriftlich entschuldigt.

3. Der Vermieter sagte mir beim Einzug, dass hier 3 Wochen lang Baustelle sein wird, da Rohre verlegt werden. Die Baustelle geht jetzt bereits seit 12 Monaten also seit ich hier wohne. Teilweise haben wirklich die Wände gewackelt. Ich denke er wusste das auf jeden Fall vorher.

Das Problem ist, dass der Vermieter eine super Rechtsschutzversicherung hat und im Grunde kostenlos jederzeit zum Anwalt gehen kann. Er kann bis zum Äussersten gehen. Ich habe keinen Anwalt und Geld habe ich auch kaum.

Ich möchte hier so schnell wie möglich ausziehen, da ich das Verhalten des Vermieters nicht mehr aushalte. Meine Nerven liegen blank!

Was sind meine Rechte und was kann ich tun? Gespräche sind nicht möglich. Er brüllt nur herum und zuhören hat er wohl nie gelernt.

Danke für eure Hilfe.

Wohnrecht, Wohnung, Miete, Rechtsanwalt, Mieter, Vermietung, Vermieter, mieten, Wohngeld
Genossenschaft lehnt Umzug ab - Was tun?

Ich eine 2-Raum Wohnung bei meiner Genossenschaft, die ich damals kündigen musste, da wir eine 3-Raum Wohnung auf Grund von Nachwuchs brauchten. Da eine andere Genosschenschaft dann doch nicht gewillt war, mit uns einen Mietvertrag abzuschließen und meine 2-Raum schon weiter vermietet war, wendete ich mich an meine Genossenschaft. Die einzige Wohnung die blieb war eine in der 6. Etage ohne Aufzug. Dort wohnen wir jetzt seit 01.07.2016 und Anteile zahlen wir in Raten noch bis zum 01.05.2017. In der Schwangerschaft war dies schon immer sehr schwer, jetzt wird es immer schwieriger unser Kind und gleichzeitig den Einkauf hoch zutragen. Nun wollten wir umziehen und bei der Genossenschaft bleiben. Wir hatten uns für eine Wohnung zwei Eingänge weiter in der ersten Etage beworben. Wir erhielten eine E-Mail: "Sehr geehrte Frau XYZ, Ihr Antrag auf Umzug wurde abgelehnt. Mit freundlichen Grüßen ABC" - Mehr nicht. Kein Grund nichts. Obwohl wir versucht haben zu erklären warum wir umziehen möchten. Jetzt überlege ich so zu antworten: "Sehr geehrte Frau ABC, wann können wir denn damit rechnen, dass ein Umzug genehmigt wird? Es wäre sehr freundlich, wenn Sie uns dazu eine Information geben könnten, da wir uns sonst anderweitig umschauen müssen."

Meint Ihr ich könnte so antworten, um eventuell auch etwas Druck aufzubauen? Immerhin sind wir zuverlässige Mieter. Desweiteren: Wenn wir die Genosschenschaft wechseln, müssen wir die Anteile dann weiter zahlen oder müssen wir in unserer Wohnung bleiben bis diese abbezahlt sind?

Wohnrecht, Wohnung, Umzug, Genossenschaft, Wohnungsbaugesellschaft

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