Widerrufsrecht bei Sonderanfertigung mit Lieferverzug?

Ich grüße Euch,

ich habe mir am 25. November 2023 auf einer Online-Plattform eine maßgeschneiderte Platte bestellt. Diese haben auf der Webseite gemäß § 312d BGB i.V.m. Art. 246a EGBGB einen Liefertermin angegeben, zu dem die verpflichtet sind.
Auf der Webseite selbst ist ein konkreter Liefertermin von 10 Werktagen angegeben, vor Abschluss des Kaufvertrages ein unverbindlicher Liefertermin von ca. 10 Werktagen.

Bereits nach telefonischer Rücksprache mit dem Kundenservice und der danach erhaltenden E-Mail wurde festgehalten, dass der Händler in Verzug gerät. Gemäß Verbraucherzentrale wäre nach nicht-Einhaltung des unverbindlichen Liefertermin eine Nachfrist von 14 Tagen angemessen. Nach erneuter Rücksprache mit dem Händler wurde mir mitgeteilt, dass das maßangefertigte Produkt erst am 21. Dezember bei dem Händler erscheinen und mir dann erst versendet wird.

Da also die Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, der Händler im Verzug ist und selbst nach der angemessenen Nachfrist, welche ich dem Händler setze, das Produkt voraussichtlich nicht eintreffen wird, wollte ich nach der nicht-einhaltenden Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und mein Geld zurück verlangen.

Etwas war mir schon klar und darauf berief sich auch der Händler natürlich: das Widerrufsrecht erlischt bei Sonder- und Maßanfertigungen. Somit steht mir das Rücktreten vom Vertrag nicht zu - so der Händler.

Jetzt mal rein aus Interesse: was steht mir rein rechtlich zu und was nicht?

Jura, sonderanfertigung, Widerrufsrecht, Lieferverzug
Kann ich Solarspeicher Senec zurückgeben?

Hallo an alle Forenmitglieder, wir haben einem Angebot Anfang August für eine Photovoltaikanlage zugestimmt. Es umfasst eine 9 kwp Anlage (Full Black Paneele), einen Senec 5 kWh (v3 Hybrid Duo) Speicher, eine Garantieverlängerung auf den Speicher auf 20 Jahre und einen Cloudanschluss. Mit Einbau eines neuen Stromkastens zahlen wir 25400 €.

Letze Woche wurden die Paneele an einem Tag angebracht, der Speicher steht unten im Karton im Keller. Einen Termin für die Installation haben wir noch nicht. Leider erst jetzt und dies ärgert mich so extrem, habe ich von den Bränden von Senec erfahren. Uns verunsichert dies total und wollen diesen Speicher nicht mehr bei uns stehen haben. Die Widerrufsfrist auf den Vertrag ist verstrichen, allerdings steht in der Belehrung ebenso, dass man auf Hardware ein 14 tägiges Widerrufsrecht hat, ab Erhalt der Ware. Hier wären wir drin. Wie ist eure Meinung? Kann man den Speicher zurückgeben und gegen einen anderen austauschen? Macht dies Sinn oder ist es Panikmache? Wir waren im Glauben, ein Qualitätsprodukt zu kaufen und lesen jetzt von einigen Bränden und lesen nun, dass die Leistung bereits mehrfach auf 70% oder weniger gedrosselt wurde. Das wurde uns bei Unterzeichnung des Vertrages natürlich nicht gesagt. Am Speicher hängt leider auch die Cloud und die Garantieverlängerung. 

Wir sind so verunsichert. Wie würdet ihr vorgehen? Über Einschätzungen wären wir sehr dankbar.

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Annahme Paket verweigern Wiederruf Bestellung?

Hallo,

ich habe online etwas vorbestellt, es wo anders bereits günstiger erhalten und wollte es somit von dem Shop nicht mehr haben. Auf ihrer Homepage schreibt der Shop, dass sie aktuell nur per E-Mail erreichbar sind, deshalb konnte ich nicht anrufen, sondern habe, weil der Artikel noch nicht versand wurde (, obwohl das Erscheinungsdatum bereits eingetreten ist), eine E-Mail an ihren Support geschrieben, dass ich die Bestellung gerne stornieren möchte. Bei diesem Shop habe ich leider die Erfahrung gemacht, dass er aus irgendeinem Grund E-Mails nicht (immer ?) liest. Nun habe ich eine automatische E-Mail erhalten, dass das Paket (mit Hermes) versand wird. Es scheint also so, als würden sie meine E-Mail nicht rechtzeitig lesen, sondern den Artikel rausschicken.

Nun lautet meine Frage: Kann ich die Annahme des Paketes verweigern? Ich habe sie über den Wiederruf informiert, und da es keinen Hermes-Paketshop in meiner Nähe gibt und ich lange arbeite, wäre es ein Aufwand, das Paket dann zurückzuschicken, wenn ich überhaupt ein Retourelabel vom Shop erhalte. Von mir aus kann mir der Shop dann auch die Kosten für den Rückversand durch den Wiederruf stellen, wobei es eigentlich nicht meine Schuld ist, wenn sie ihre E-Mails nicht lesen und telefonisch nicht erreichbar sind.

Gilt dies als Wiederruf, wenn ich sie vorher darüber informiert habe (, aber sie es ignoriert)? Ich möchte einfach mein Geld für den Artikel zurückhaben.

Vielen Dank!

Mit freundluchen Grüßen

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