Kann der Autoverkäufer (Autohaus) dem Kunden absichtlich einen Wagen für zwei Wochen vorenthalten, um die Widerrufsklausel zu umgehen?

Hallo liebe Community,

meine Freundin und ich haben in den nächsten Tagen vor ein Fahrzeug über einen Leasingvertrag zu mieten. Dabei handelt es sich um einen Kleinwagen und ein Neufahrzeug mit Tageszulassung. Vieles habe ich bereits über das Thema Tageszulassung gelesen und werde dann beim letzten Termin nochmal alles genau prüfen, ob die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Was mich stutzig gemacht hat: Meine Freundin war heute beim vorläufig vorletzen Termin im Autohaus, um mit dem Autoverkäufer die noch bis dahin offenen Fragen zu klären. Eine der Fragen war, ob man das Fahrzeug nach Vertragsunterzeichnung gleich mitnehmen kann. Da hat der Autoverkäufer eine kleine Story erzählt, ob wahr oder nicht ist mal dahingestellt, aber anscheinend soll eine Kundin (oder Kunde) während den 14 Tagen Widerrufsrecht einen Wildschaden mit ihrem (seinem) Fahrzeug erlitten haben und die Person habe dann das Fahrzeug innerhalb dieser Zeit dem Autohaus zurückgegeben und sie seien auf den Kosten sitzengeblieben.

Meine Fragen, bei denen ich gerne euren Rat hätte:

  1. Ist es überhaupt möglich, dass der Händler dem Kunden sein zukünftiges Fahrzeug absichtlich vorenthält, um die 14 Tage Widerrufsfrist zu umgehen? Ich habe gelesen, dass die Widerrufsfrist ab dem Moment der Belehrung beginnen, aber wenn das Fahrzeug erst später übergeben wird, ab der Übergabe.

  2. Kann man das Fahrzeug nicht nach Abschluss des Vertrages gleich mitnehmen (übergeben bekommen)? Besonders deswegen frage ich, da das Fahrzeug bereits im Ausstellungsraum steht. Wir planen die Vertragsunterzeichnung Ende dieser Woche.

  3. Da das Fahrzeug im Ausstellungsraum steht, müssten doch weitere Rabatte möglich sein? Es haben ja schon einige Besucher und Kunden die Finger am Fahrzeug gehabt. Im Angebot ist der Listenpreis die Berechnungsgrundlage.

  4. Wenn wir das Fahrzeug erst zwei Wochen nach Vertragsunterzeichnung erhalten, beginnen die Leasingraten auch erst nach diesen zwei Wochen oder muss ich diese mit bezahlen?

Mit Sicherheit ist die ein oder andere Frage schwierig zu beantworten und wir werden diese Fragen unserem Verkäufer ebenfalls stellen. Genau deswegen, würde ich gerne im Vorfeld ein paar Meinungen haben, um nicht nur ja und Amen sagen zu müssen.

Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe.

Auto, Leasing, Neuwagen, Vertragsrecht, Widerrufsrecht, Tageszulassung
"Vertrag" per Telefon geschlossen, ohne dass ich es wusste!? - Widerruf möglich (Widerrufsbelehrung, Impressum, Rechnung fehlerhaft - evtl. nicht rechtens)?

Hallo,

es geht um ein Nachhilfegesuch an optimalnachhilfe.de. Ich hatte einen Nachhilfekurs gesucht. Ich habe mich registriert, habe meine Namen, email etc. hinterlegt aber KEINE AGB angenommen. (Hab mich probehalber nochmal "fake-registriert"). Daraufhin habe ich kurze Zeit später einen Anruf erhalten, indem ich mit besprochen habe was ich brauche (Stundenanzahl, dass ich auch Onlinelernen machen WÜRDE, aber vor Ort priorisieren usw.) Das stufenweise Preismodell wurde mir genannt. Es wurde gesagt, dass mir ein Lehrer gesucht wird und falls ich die genannten Stunden nicht nehme, eine Aufwandsentschädigung von 75€ fällig wird. Es war also ein Erstgespräch - für mich als Infogespräch gedacht.

Kurze Zeit später erhalte ich eine Mail, dass ein Lehrer gesucht wird für meine "gebuchten" 18 Stunden. Kurze Zeit später die Info, dass einer gefunden wurde und nochmal kurze Zeit später die Kontaktaufnahme des Lehrer. Da ich die Nachhuilfe doch nicht mehr benötigte hab ich abgesagt.

Daraufhin habe ich heute eine Rechnung über die genannten 75€ Aufwandsentschädigung erhalten. Es fehlen Rechnungsnummer, Zahlungsempäfnger, Rechnungsempfänger, MWst. Ich dachte echt nicht, aber es ist also tatsächlich so gekommen wie ich befürchtet hatte, als ich gelesen hatte, dass ich die Stunden "gebucht" hätte. Am Telefon wie gesagt, wurde nie darauf hingewiesen, dass wir einen "Vertrag abschließen".

Wenn man sich die AGB durchliest, steht da tatsächlich unter Widerruffsbelehrung:

"3. Widerrufsrecht

3.1. OptimalNachhilfe erhebt eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 75 Euro, wenn OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler erfolgreich einen Nachhilfelehrer vermittelt hat und der Nachhilfeschüler weniger als die vereinbarten Mindeststunden Nachhilfe nimmt. Sofern OptimalNachhilfe dem Nachhilfeschüler noch keinen Nachhilfelehrer vermittelt hat, kann der Nachhilfeschüler seine Buchung jederzeit kostenlos stornieren."

und das ist alles. Für mich ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft und nicht rechtens. Auch fehlen die Impressumangaben. Also für mich ist das alles unzulässig und ich möchte den Vertrag widerrufen bzw. die 75€ nicht zahlen. Ich fühle mich arglistig getäuscht.

Wie ist jetzt am besten Vorzugehen?

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Rechnung, Rechte, AGB, Vertragsrecht, Widerrufsrecht
abzocke durch zeitschriftenabo (hörzu)

vor ca.4 monaten habe ich auf der strasse ein gewinnspiel mitgemacht.hauptgewinn wäre ein mini.und heute früh habe ich ein anruf bekommen.ich wäre unter den 10leuten.und deswegen hätte ich ein reisegutschein gewonnen.aber um den gutschein einzulösen,müsste ich für 12 monaten mich für den fernsehzeitschrift hörzu ein Abo machen und ich muss mich auch nicht kündigen das läuft dann von alleine nach einem jahr von selbst auf..ich hätte nämlich wo ich das gewinnkarte ausgefüllt hatte angeblich auch für das abo bestätigt.ich bin wirklich total da rein gefallen.also habe ich meine kontodaten auch gegeben:(was ich total bereue.weil ich echt gedacht habe,dass ich ein chance am gewinnen hätte.dann meinte mir die dame am telefon.nach ca.2wochen oder so würde sie mir mein brief,zeitschrift und reisegutschein und ihr visitenkarte zu mir nach hause schicken um weitere fragen was ich dann hätte zu begleichen dann!!!!!!.und sie hätte sich nochmal bei mir gemeldet wegen dem auto ob ich was gewonnen haben sollte oder nicht. .zum schluss meinte sie noch zu mir."weil ja so viele betrüger am laufenden sind und ich ja nicht möchte das andere an meine daten kommen,also wegen datenschutz.noch ein gespräch mit jmd anderen führen.nach 1min hat mich eine dame angerufen und ich durfte ihr keine fragen stellen.das gespräch wurde aufgezeichnet und es ging so schnell.bin gar net mitgekommen.als bestätigung dass meine daten gesichert und weggelöscht werden sollte ich die letzten ziffern meines kontonummers sagen..das wars dann auch(für mich war das so komisch,als wäre das ne zustimmung fürs abo oder so ähnliches gewesen)hab danach mal dasselbe nummer angerufen.(wo ich auch das anruf bekommen habe)natürlich existiert so eine nummer nicht mehr.daraufhin hab ich das hörzu verlag angerufen.und sie meinten ich soll mal warten bis ich die unterlagen von denen bekomme und so auf die daten von denen zu haben.und dann mich mit denen in verbindung setze. jetzt weiss ich nicht was ich machen soll.soll ich sobald die mir bis dahin geld von konto abbuchen wieder zurück buchen? oder kann ich mich überhaupt bei dem sch.... kündigen? und wann fängt eigentlich das widerrufsrecht oder widersprechen eines abo"s in dem fall an? geht ja nur 14 tage???nicht dass ich dann komplett spät damit bin...

dankeschön im voraus :) nicht das ich dann

Betrug, Abo-Abzocke, Widerrufsrecht, Abonnement

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