Vergangenen Sonntag um ca 3:25 kam ich nach Hause, freute mich einfach nur schlafen zu gehen. Stecke den schlüssel ins Schloss, möchte die Türe auf sperren und habe nur noch einen Teil meines Schlüssels in der Hand. Was macht man um die Uhrzeit? -> Schlüsseldienst rufen. Der Nette Herr vom schlüsseldienst hat mehrere Dinge probiert um die Türe so zu öffnen. versuchte mit einem Schrauben Dreher das schloss drehen zu können, funktionierte nicht. Er versuchte es mit einer öffnungskarte. Weil er hoffte, dass ich den schlüssel noch so weit drehen konnte um das schloss zu öffnen aber nicht mehr die Türe. Ging nicht. Der Riegel stand immer noch offen. Also blieb nichts anderes übrig und er holte den Zylinder raus. Versuchte dann im einsteckschloss die Türe zu öffnen. Dies gelang irgendwann.

Zuerst holte er einen neuen Zylinder, setzte diesen sein. Die Türe ließ sich mit dem neuen zylinder abschließen aber nicht auf schließen.

Schlussfolgerung: Das Einsteckschloss ist kaputt. Also neues einsteckschloss eingesetzt. Und siehe da. Die Türe lässt sich super einfach öffnen&schließen. Wurde aber darauf hingewiesen mit einem Paragraphen, dass es kein eigenverschulden war, sondern wegen des einsteckschlosses. Das schrieb er mir auch auf die Rechnung, damit ich diese meinem Vermieter einreiche.

Ebenfalls ließ er mir den Zylinder& Einsteckschloss hier um nachweisen zu können, dass es defekt ist. Und seine Rufnummer, falls ich ein Bericht über den Vorfall bräuchte.

Jetzt stellt sich mir die Frage, nachdem mein Vermieter mir vorwirft dass ein Schlüssel nicht einfach so abbricht (ist es mir bisher auch noch nie! Und Kraft bei 45 Kilo habe ich glaube ich auch nicht genug um Morgens früh mutwillig einen Schlüssel aus Spaß an der Freude ab zu brechen). Und dass ich an eine komische Firma geraten sei wegen den hohen kosten. Klar sowas kann immer mal passieren. Aber aus dem Grund wurde ich gebeten beim Verbraucherschutz an zu rufen. Dies habe ich getan. Die Dame am Telefon sagte, dass man die Rechnung prüfen kann. Allerdings bei den ausgetauscht teilen, und sonstige angefallenen kosten ihr das im " erlaubten" Bereich läge. Sie hat mich dann aber mit der Stelle für Mietrecht verbunden um zu klären ob ich diesen Schlüsseldienst nun Zahlen muss oder meiner Vermieterin vorlegen kann. Auch an dieser Stelle sagte man mir, dass es gut ist, dass der Herr vom Dienst auf die Rechnung geschrieben hat: Schlüssel abgebrochen, da einsteckschloss defekt ist. Es sich somit nicht um eigenverschulden handelt. Im Laufe des Gespräches sagte ich, dass er mir die Teile auch extra da gelassen hat. Sie freute sich und sagte, dass ich dieses schloss, wenn es hart auf hart kommen sollte als "Beweismittel" nutzen kann. Meinen Vermieter über die Tatsache Informiert, was mir gesagt wurde. Jetzt möchte man vorbei kommen, die Rechnung haben und das Schloss mit nehmen um selber danach zu gucken.

Was mache ich jetzt am besten?

Wo geht man da hin? Anwalt?!