Durch einen defekten Abstellhahn am Wasserzulauf an der Wand konnte die Pumpe meiner Waschmaschine kein Wasser ziehen. Ich nahm an, das diese kaputt wäre, da sie schon ein paar Jährchen auf dem Buckel hatte. Allerdings durfte ich die Neue aufgrund dessen auch nicht in Betrieb nehmen. Wer muss für diese Reparatur aufkommen? Mein Vermieter verweist natürlich auf mich, allerdings sehe ich das Thema eher in der Instandhaltung, insofern in seiner Verantwortlichkeit.

Die Kosten habe ich beim Flaschner beglichen (vorab dem Vermieter gemeldet, er bat mich wie immer darum selbst den Flaschner anzurufen...), würde diese aber gerne von der nächsten Miete abziehen.

Wer hat mir einen Tip? Könnte ich dann auch einfach so die Miete mindern...?

Herzlichen Dank vorab!!!! Lena