Heizung funktioniert nur ab der Stufe 4?

Hallo zusammen,

bei uns im Badezimmer wurde der Heizkörper ausgetauscht und der neue ist einfach ein Horror für meine kranken pflegebedürftigen Eltern. Bei dem neuen funktioniert die Heizung erst ab der Stufe 4, also nicht mal 3,5 oder so, was beim alten gar nicht der Fall war.

Unser Hauswart hat mir gesagt, dass es daran liegt, dass die Temperatur im Badezimmer eher auch ohnehin so hoch ist, dass der Termostat nun erst ab der Stufe 4 reagiert.

Es ist aber so, dass der Heizkörper bei der Stufe 4 richtig heiß wird und die Temperatur im Badezimmer springt nach oben und der Heizkörper bleibt so heiß auch langfristig, so dass es nicht einfach nur wärmer als bei der Stufe 3, bei der die Heizung gar nicht funktioniert, sondern viel viel heißer, waa insbesondere für meine Mutter katastrophal ist, während es für meine Vater ganz schlecht ist, wenn der Heizkörper gar nicht funktioniert.

Also, ich gehe davon aus, dass vielleicht auch die Stufe 3 funktionieren würde, wenn die Temperatur im Badezimmer 17 oder so wäre und dann ab 18 Grad wieder nicht mehr funktionieren würde, was immer noch kalt für meinen Vater wäre.

Ich verstehe auch nicht... also wenn der Heizkörper einfach auf das Umgebungswetter reagiert, dann wieso heizt der auf der Stufe 4 so krass, also wieso kann die Temperatur zwischen z.B. 18 und so ca. 23-25, die auf der Stufe 4 herrscht nicht erreicht werden?

Habe ich Anspruch auf einen einfacheren Termostat oder so gegenüber dem Vermieter?

Danke

Vermieter, Heizung
Mieterhöhung und Wohngungserweiterung? Darf mein Vermieter das einfach so?

Hallo folgendes Problem, 

Bei uns hat der Vermieter einen Anbau vorgenommen und aus einer 2 Zimmer Wohnung eine 4 Zimmer Wohnung gemacht. Von ca 50qm auf ca 85! Der Mietpreis lag bisher immer bei 435euro warm. Ob wir den Umbau wollten oder nicht, war egal, denn vorgenommen hatte er sich es sowieso. Es hieß anfangs an der Miete würde sich nichts ändern, natürlich haben wir kaum was schriftlich, bis auf ein paar Emails, was uns nun sehr Ärgert. Denn hieß es, was wir auf schriftlich haben, der Mietpreis würde nur auf Max 7€pro qm steigen. Nun ist der Anbau, nach 6 Monaten Verzögerung, extremen baulärm und etlichen zankereien endlich fertig und die miete hat sich auf das doppelte erhöht. Nun wird knapp 9€pro qm verlangt, mit der Begründung man habe ja nur den mietspiegel angepasst für unsere Ortschaft, wir seien vorher deutlich darunter gewesen. Mittlerweile hat auch ein Vermieter Wechsel stattgefunden, mein alter Vermieter hat die Wohnung nun an seinen Sohn übergeben. Auf jeden Fall verlangt dieser nun nochmal weiter 650€ Kaution aus dem nichts, von denen nicht mal ansatzweise vorher die Rede war, die Mieterhöhung und dass ich einen neuen Mietvertrag unterschreiben, in denen ich die anderen beiden Räume anbiete, die ich selber nie haben wollte! Ich weiger mich dies zu tun. Mittlerweile droht er mir, er würde meinen Lebenspartner Hausverbot erteilen und meinen kleinen Hund auch, der aber seit 1,5 Jahren schon hier leben darf und die anderen Parteien im Haus noch größere, lautere Hunde haben. Er setzt mich also unter Druck. Was ich Gott sei Dank auch schriftlich habe. Nun habe ich aber eine Fehler gemacht, und in der wir auf eine Email von ihm, mit der Kündigung geantwortet. Diese ist allerdings per email raus und nicht unterschrieben. Meine Frage nun, ist das alles überhaupt so rechtens wie er das handhabt?! Muss ich den neuen Vertrag wirklich unterschreiben? Darf er hausverbot verteilen? Lg aus hamburg  

Wohnung, Miete, Mieter, Mietwohnung, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Winterdienst Pflicht für Mieter?

Hallo,

mein Vermieter meinte gerade zu mir das es eine Frechheit ist das ich keinen Winterdienst gemacht habe und möchte mir dies in Zukunft aufbrummen bzw mir Kosten über die Nebenkostenabrechnung umlegen... er meinte auch ich müsste den ganzen Hof Schippen welcher ausschließlich von seiner ansässigen Firma genutzt wird, ich laufe Lediglich an diesen Hof vorbei .

zur Faktenlage:

hab ich folgendes gefunden

https://www.test.de/Winterdienst-Wann-Mieter-und-Eigentuemer-Schnee-schippen-muessen-4780083-0/

-> Winter­dienst muss im Miet­vertrag geregelt sein

Um Mieter wirk­sam in die Pflicht zu nehmen, reicht ein Aushang im Hausflur nicht aus. Auch ein Gewohn­heits­recht, wonach Erdgeschoss­mieter stets räumen und streuen müssen, gibt es nicht (Ober­landes­gericht Frank­furt, Az. 16 U 123/87). „Mieter sind nur zum Räum- und Streu­dienst verpflichtet, wenn sich das aus ihrem Miet­vertrag ergibt. Im Miet­vertrag müssen alle Rechte und Pflichten des Mieters geregelt werden“, bestätigt Ropertz. Heißt konkret: Im Miet­vertrag muss beispiels­weise stehen, dass die Mieter in einem Haus abwechselnd streuen müssen. Was dann „abwechselnd“ bedeutet, kann sich wiederum aus der Haus­ordnung ergeben. Wenn eine ausdrück­liche Regelung fehlt, bleibt der Vermieter für den Gehweg verantwort­lich.

Tipp: Der Eigentümer kann in diesem Fall entweder selbst schippen oder seinen Hausmeister beziehungs­weise einen professionellen Räum­dienst beauftragen. Die Kosten dafür muss er nicht allein tragen. Er darf sie über die Betriebs­kosten­abrechnung auf die Mieter umlegen.

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bei mir im Mietvertrag Steht zum Winterdienst rein Garnichts... ganz im gegenteil

->

Der Vermieter verpflichtet sich zur Reinigung des Treppenhauses und der Gemeinschaftlichen Flächen...

darunter waren ein Paar Zeilen welche wir gestrichen hatten (mit Unterschicht) bei Vertragsunterzeichnung welche besagten das die Wegereinigung und Streupflicht an Dritte Übertragern werden kann und die Kosten umgelegt werden können.

dadurch das der Bereich gestrichen wurde frage ich mich ob nun trotzdem umlegen kann oder nicht wenn er dritte beauftragt da es ja extra gestrichen wurde...

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