Muss der ehemalige Vermieter eine richtige Rechnung stellen?

Hallo Liebe Community,

meine Freundin und ich sind zusammengezogen und es gab halt paar Probleme mit ihrer alten Wohnung, beim Auszug sind paar Mängel festgestellt worden. Wie z.B Schlüssel für das Sicherheitsschloss haben gefehlt (hat sie verloren) müssen wir halt bezahlen und war auch alles nie ein Thema gewesen da sie selbst schuld war. Haben ein Übergabeprotokoll gemacht beim Auszug wo außer dem Schloss noch 2 kleine Sachen waren, also alles nicht dramatisch. Jetzt bekamen wir gestern per email eine "Rechnung" (Wenn man das überhaupt so nennen darf) und dort sind jetzt Sachen aufgelistet die im Übergabeprotokoll überhaupt nicht drin waren, darf er diese nachträglich in Rechnung stellen? Sprich, nach dem alles in Sack und Tüten war und das Übergabeprotokoll unterschrieben ist (beide Parteien) ist ihm doch noch was aufgefallen und hat es quasi nachträglich repariert und in "Rechnung" gestellt. Und darf der Vermieter Sachen wie "Div. Schönheitsreparaturen" reinschreiben ? Ich meine darunter kann man sich ja vieles vorstellen aber was genau geht nicht hervor. Und was sind "Diverse Elektroteile" Lampen? Kabel? Ein neuer Herd? Kann ich den Vermieter auffordern mir eine vernünftige Rechnung mit Nachweis zukommen zu lassen ? Er kann ja viel erzählen wenn der Tag lang ist und ob er das Zeug wirklich gekauft und verbaut hat wissen wir auch nicht da wir lediglich diesen Wisch per Email erhalten haben. Für den Postweg war er sich anscheinend auch zu fein.

Bild zum Beitrag
Rechnung, Recht, Vermieter, ersetzen, Mangel
Private Vermietung im Gewerbegebiet?

Hallo zusammen,

ich miete eine Wohnung, die im Gewerbegebiet liegt.

Jetzt ist es ja so, dass im Grunde Wohnen im Gewerbegebiet nicht zulässig ist, es sei denn, man ist Betriebsleiter und bezieht die Wohnung einzig und allein mit seiner Familie ODER man hat eine Sondergenehmigung für die Nutzung für Privatwohnungen.

Ich hatte den Vermieter nach der Nutzungsgenehmigung gefragt, dieser hat aber keine Ahnung von der Materie und kann mir keine Auskunft geben. Ich habe das Bauaufsichtsamt gefragt, diese schickten mir einen Bauplan, wo das ganze Gebiet als 100% Gewerbegebiet (kein Mischgebiet) eingetragen ist, können aber ohne Aktenzeichen auch keine weitere Auskunft geben. O-Ton vom Bauamt ist noch: "Grundsätzlich ist das Wohnen im Gewerbegebiet unzulässig, es sei denn, eine Sondergenehmigung liegt vor oder die Nutzung war schon genehmigt, bevor der Bebauungsplan angefertigt wurde.". Der Plan ist von 1989. Die Wohnung wird erst seit 2009 vermietet.

Warum ich das herausfinden muss: Wir haben wir Streit mit dem Vermieter, da dieser uns nicht ausziehen lassen will und zudem horrende Nebenkosten abgerechnet hat und diese einbehält. Auch rechnen wir damit, die Kaution nicht wieder zu sehen. Daher versuchen wir nun, diesen Weg zu gehen und die Vermietung an sich anzuzweifeln.

Bevor wir natürlich das Risiko eingehen, einen Gerichtsprozess anzustreben, würden wir gerne sicher stellen, dass auch wirklich keine Sondergenehmigung vorliegt. Wie kommen wir an weitere Infos ohne Anwalt und extremen Mehrkosten, wenn der Vermieter nicht kooperiert, uns die Nutzungsberechtigung zu zeigen und das Bauamt auch nicht weiter helfen kann?

Bin über jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße
Christopher

Wohnung, Recht, Vermieter

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter