Kann ich eine Antwort vom "Vermieter" erwarten?

Hallo

Ich habe eine Wohnung gefunden, die für mich und meinen Partner perfekt wäre. Ich habe mich mit dem Vermieter getroffen und die Wohnung im Rohbau besichtigt. Da wir noch andere Wohnungen offen hatten, wollte ich gerne direkt das Bewerbungsformular zusenden, was ich von ihm erhalten habe und Ihm dann zurückgesendet habe. Da wir eine Zusage hatten für eine kleinere Wohnung, habe ich mich bei Ihm gemeldet 1 Woche später um nachzufragen, ob er sich die Unterlagen schon durchsehen konnte und das wir eine Zusage hätten, die Wohnung von ihm für uns aber besser passen würde. Seine Antwort war, dass die Unterlagen für ihn in Ordnung seien, er aber gerne noch meinen Partner kennenlernen wollte. Am darauffolgenden Samstag haben wir die Wohnung nochmals besichtigt und der Vermieter und mein Freund haben sich sehr gut verstanden. Der Vermieter hat immer davon geredet, dass er sich noch meldet, uns war aber nicht klar ob er sich bezüglich der Zusage meldet oder dem Einzugstermin (da er immer vom Einzugstermin gesprochen hat, dass er dies noch nicht genau festlegen kann, da es von den Handwerkern abhängig ist. Er hat gesagt, er meldet sich im Verlauf der Woche so habe ich Ende der Woche nachgefragt ob er schon mehr Wisse. Seine Antwort war, dass er immer noch keine Antwort von den Handwerkern hat und am Samstag noch weitere Besichtigungen hat und am darauffolgenden Wochenende sich mit seinem Vater (dem Eigentümer) gerne entscheiden würde. So habe ich gewartet, mittlerweile fast 4 Wochen nach Abgabe des Bewerbungsformular. Ich habe ihm am Montagabend geschrieben, ob er schon eine Entscheidung treffen konnte etc. Einen Tag später habe ich ihn noch versucht, telefonisch zu erreichen und bis jetzt keine Antwort obwohl er auf Whatsapp online war (habe ihm SMS geschrieben, da wir bis jetzt die Termine so vereinbart haben, da er glaube ich geschäftlich sehr eingebunden ist). Auf jeden Fall erwarte ich eine Antwort ob Zusage oder Absage, darf ich das von Ihm erwarten?

Wohnung, Miete, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Mietminderung keine Dusch Möglichkeit?

Hallo, ich hätte da eine Frage zur Mietminderung.

Ich bin leider im Moment Finanziell nicht in der Lage in den Mieterschutzbund zu gehen.

Zu meinem Problem :

Ich bin im Dezember 2018 in eine neue Wohnung gezogen in der es seit 22.01.2019 keine Duschmöglichkeit mehr gibt. Seit dem dusche ich bei Freunden oder Eltern.

Grund dafür ist ein leck in der Wasserleitung zu meinem Bad. In der Zeit vom 22.01.2019 bis 30.01.2019 hatte ich kein Wasser in meiner gesamten Wohnung. Mein Vermieter hatte seiner Versicherung den Schaden mitgeteilt und es hat leider eine Woche gedauert bis eine Firma zur Leckortung und Reparatur eingetroffen ist. Beim Fliesen entfernen hat die Firma mir dann noch mein Starkstromkabel durchgebort ( liegt im Estrich, ich weis da gehört dieses Kabel nicht hin ) war dann auch 2 Tage ohne Herd.

Gutachter von der Versicherung und Sachverständiger waren dann ein paar Tage darauf auch in meiner Wohnung und haben dies begutachtet und entschieden das dies ein Versicherungsfall ist und die Versicherung zahlt. Bis zum 21.02.2019 ist rein nichts passiert !

Am 21.02.2019 ist dann eine Firma gekommen die allerdings nur die sanitären anlagen ( Durchlauferhitzer usw ) ausgebaut hat, nun hab ich auch nur noch kaltes Wasser in meiner Wohnung plus keine Dusch Möglichkeit...... Der Fliesenleger soll angeblich mitte nächster Woche kommen.

Mir ist bewusst das die Versicherung für meine Mietminderung zuständig ist und ich laufe auch seit dem meinem Vermieter hinterher das er das bitte mit der Versicherung schnellstmöglich klären soll, bis dato ist nichts passiert was meine Minderung angeht.

Bin ich dazu gezwungen so lange zu warten bis da endlich mal was voran geht oder kann ich selbst irgendetwas in die Wege leiten ?

Hab jetzt echt die Nase voll von dem ganzen warten und immer woanders duschen gehen.

Bin um jede Antwort dankbar. LG

Wohnung, Miete, Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter
Heizung funktioniert nur ab der Stufe 4?

Hallo zusammen,

bei uns im Badezimmer wurde der Heizkörper ausgetauscht und der neue ist einfach ein Horror für meine kranken pflegebedürftigen Eltern. Bei dem neuen funktioniert die Heizung erst ab der Stufe 4, also nicht mal 3,5 oder so, was beim alten gar nicht der Fall war.

Unser Hauswart hat mir gesagt, dass es daran liegt, dass die Temperatur im Badezimmer eher auch ohnehin so hoch ist, dass der Termostat nun erst ab der Stufe 4 reagiert.

Es ist aber so, dass der Heizkörper bei der Stufe 4 richtig heiß wird und die Temperatur im Badezimmer springt nach oben und der Heizkörper bleibt so heiß auch langfristig, so dass es nicht einfach nur wärmer als bei der Stufe 3, bei der die Heizung gar nicht funktioniert, sondern viel viel heißer, waa insbesondere für meine Mutter katastrophal ist, während es für meine Vater ganz schlecht ist, wenn der Heizkörper gar nicht funktioniert.

Also, ich gehe davon aus, dass vielleicht auch die Stufe 3 funktionieren würde, wenn die Temperatur im Badezimmer 17 oder so wäre und dann ab 18 Grad wieder nicht mehr funktionieren würde, was immer noch kalt für meinen Vater wäre.

Ich verstehe auch nicht... also wenn der Heizkörper einfach auf das Umgebungswetter reagiert, dann wieso heizt der auf der Stufe 4 so krass, also wieso kann die Temperatur zwischen z.B. 18 und so ca. 23-25, die auf der Stufe 4 herrscht nicht erreicht werden?

Habe ich Anspruch auf einen einfacheren Termostat oder so gegenüber dem Vermieter?

Danke

Vermieter, Heizung

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