Reinigungsgebühr / Reinigungspauschale beim Auszug erlaubt?

In meinem Mietvertrag steht: "Mietparteien treffen folgende Vereinbarung"
(und dann handgeschrieben)

Die Hausordnung muss beachtet werden. Gegenseitige Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Bei Auszug sind 100€ für Endreinigung zu bezahlen. Terrasse kann nicht benutzt werden. Parkplätze sind nicht vorhanden. Für Sauberkeit u. Ordnung i. Küche u. Bad ist jeder Mieter selbst verantwortlich, ansonsten fallen zusätzl. Kosten an.

Ist die Klausel in unserer Vereinbarung rechtens bzw. zulässig? Falls nicht, gibt es Verweise auf Urteile oder Mieter-Richtlinien, welche nachweisen, dass es nicht haltbar ist. Der Betrag ist ja schon groß.

Als Randinformationen: Ich wohne in einem WG-Haus mit 7 Parteien, davon einem ca. 16m² Zimmer bzw. Wohnung. Das Haus ist auf zwei Etagen verteilt, davon eine gemeinsame Küche, gemeinsames Erdgeschoss - welches als Waschraum und Abstellkammer fungiert und zwei gemeinsame Bäder/WC. Daneben gibt es gemeinsame Treppen/Treppenhaus vom Erdgeschoss zum 1.OG sowie 1OG zu 2.OG durch jedes Zimmer und gemeinsame Räume zu erreichen sind. Jedes Zimmer ist quasi als Wohnung für sich bzw. jeder hat eigenen Mietvertrag.

Dabei zahle ich hier in Bayern 480€ monatlich, alle Abgaben inkl. Strom und Rundfunkbeitrag. Mietvertrag ist unbefristet, mit standard-Kündigungsfrist und zwei Monatsmieten Kaution. Wohnung ist eigentlich vertraglich unmöbliert.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Kaution, Vermieter, Mietvertrag, Auszug
Gemeinsame Wohnung im Eigentum der Schwiegereltern?

Hallo,

meine Freundin wohnt seit ca. einem halben Jahr in meiner Wohnung mietfrei, da Sie Studentin ist und kein eigenes Einkommen besitzt.

Die Eltern besitzen ein Haus in dem Mieter seit mehreren Jahren wohnen, welche aber nur Probleme machen. Es wurde Eigenbedarf angemeldet und wir dürfen in dieses Haus einziehen, natürlich ist die Miete in dem Haus sehr günstig, da die Eltern ja nicht an Ihrer eigenen Tochter und an mir Geld verdienen möchten, sondern lediglich Mieter haben möchten, welche keine Probleme machen.

Ich soll die Hälfte der Miete bezahlen und die andere Hälfte der Miete wird durch die Eltern meiner Freundin für meine Freundin bezahlt.

Ich habe dadurch natürlich deutlich geringere Fixkosten im Monat, da ich nicht mehr eine ganze Wohnung alleine zahlen muss und zudem auch nochmal die Hälfte von einer deutlich geringeren Miete zahle.

Durch das hohe Einkommen der Eltern und das Wohnen im Eigentum der Eltern, kriegt meine Freundin weder BAFÖG oder Wohngeldzuschuss, obwohl Sie nicht arbeiten geht. Sie ist zu dem Schwanger geworden. Mein Schwiegervater möchte jedoch das nur meine Freundin im Mietvertrag steht, da dann eine Chance besteht wohl BAFÖG zu beantragen???

Ich möchte jedoch auch Mietvertrag stehen, da im Falle eines Falles ich nicht vor die Tür gesetzt werden kann - ich bezahle ja auch schließlich meinen Anteil (Auch wenn es deutlich geringer ist als das was ich vorher bezahlt habe).

Ich habe ja auch meine eigene Wohnung gekündigt, wo ich geschützt war vor "Rausschmiss" für eine Wohnung wo ich jederzeit rausgeschmissen werden kann.

Wie sieht Ihr das ganze? Klar soll man die Zukunft in der Beziehung nicht schwarz malen aber es man muss es auch auf diese Hinsicht betrachten.

Wohnung, Miete, Mieter, Recht, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Schwiegereltern
Stellplatz zu eng, wer trägt die Kosten der Nachbesserung?

Hallo Zusammen,

ich habe eine Wohnung mit Tiefgaragenstellplatz in einem Mehrfamilienhaus vor 8 Jahren von meinen Eltern gekauft, das Gebäude ist aus dem Jahr 1985. Die Mieter haben kein Auto, vor ca. 1 Jahr habe ich erstmals erfahren, dass der Stellplatz zum Parken eines Autos zu eng ist, das sieht man nicht mit dem Auge. Der Stellplatz grenzt an der einen Seite an einem Lüftungsraum der zur Hausgemeinschaft gehört, die Einfahrt ist dadurch nur ca. 2.10m breit. Dieser Umstand wird weder von der Hausverwaltung noch von einem Sachverständigen bezweifelt, eine Breite von ca. 2.40m - 2.50m sieht der Sachverständige als Minimum an, damit der Stellplatz auch als solcher genutzt werden kann, hier sind sich alle Beteiligten einig. Der Bauträger hat auch nach damaligen gängigen Stellplatzgrößen diesen Parkplatz zu eng gebaut, mein Parkplatz ist um ca. 20cm enger als alle anderen gebaut, Baufehler. Der Bauträger ist natürlich nach 30Jahren nicht mehr zu belangen.

Die Wand des angrenzenden Lüftungsraum könnte man aber glücklicherweise soweit versetzten ohne dessen Funktion zu beeinträchtigen, so das man auf die erforderlichen 2.50m Breite kommt. Die Kosten dafür belaufen sich je nach Ausführung auf ca. 6.000€ - 10.000€. Somit ist der Aufwand Verhältnismäßig, da ich ansonsten z.B. bei einem Wohnungsverkauf den Stellplatz nicht als solchen verkaufen könnte und bei der Wohnungsgröße von 85qm zusätzlich eine Wertminderung der Wohnung in Kaufnehmen muss, somit schätze ich den Verlust auf insgesamt ca. 20.000€.

Ich bin der Meinung ich die Kosten auf die Hausgemeinschaft umlegen.

Ich sehe es so, dass es sich um ein Baufehler handelt der beseitigt werden muss. Der Lüftungsraum ist durch einen Planungsfehler um 30cm zu groß geworden. Für mich stellt sich der Sachverhalt ähnlich wie folgender dar. Wenn über meinen Stellplatz z.B. eine Wasserleitung laufen würde und ohne mein Verschulden genau über meinen Stellplatz nach 30Jahren defekt geht, würde sicherlich auch keiner auf die Idee kommen und sagen, was für ein Glück ist das genau über seinen Stellplatz passiert ist, jetzt muss der die Kosten der Sanierung tragen und nicht ich. Auch sind in dem Beispiel natürlich auch nicht die anderen Eigentümer für den defekt verantwortlich aber der Sinn einer Hausgemeinschaft ist es ja genau für solche Fälle da zu sein damit die Kosten eines Schaden gemeinschaftlich behoben werden.

Ich möchte also nichts anderes als in dem obigen Beispiel, dass der Schaden welcher der Lüftungsraum der allen geöhrt zurück gebaut wird damit der Schaden behoben wird, natürlich so kostengünstig wie nur möglich. Liege ich da falsch?

Recht, Vermieter, Auto und Motorrad
Nachbars Shisha sehr laut, was tun?

Hallo,

seit einiger Zeit wohne ich in einer neuen Wohnung. Ich habe leider wieder einmal eine sehr hellhörige Wohnung erwischt, kann mit bedauern sagen, dass man hier wirklich alles mitbekommt. Telefonate meiner Nachbarschaft werden fast schon ohne wirkliche Schallisolation in meine Wohnung befördert, dabei kann ich jedes Wort klar und deutlich hören.

Außerdem habe ich festgestellt, dass über meinem Türrahmen ein komplette Leerstelle befindet, keine Wand, einfach nur ein Hohlraum der bis oben in die Wohnung meines Nachbarn verläuft. Mein Nachbar raucht täglich vier bis fünfmal am Tag Shisha, dabei ist das Blubbern seiner Shisha so extrem laut, dass man es sogar hört, wenn man im Treppenhaus steht.

Es ist unmöglich in meiner Wohnung zu lernen, wenn er Shisha raucht. Er konsumiert sogar mitten in der Nacht, anscheinend ist er süchtig danach. Vorgestern habe ich wirklich keine Lust mehr gehabt das geblubbere zu ertragen, bin hoch zu seiner Wohnung und habe ihn darum gebeten etwas gegen die Lärmbelästigung "Shisha" zu tun.

Er war sehr vernünftig, konnte aber kein deutsch. Ich musste es in seinem Handy auf Google translater eingeben, damit er wusste was ich von ohm will. Jetzt hat er zwei Tage nicht mehr geraucht, irgendwie habe ich ein schlechtes gewissen, muss er wegen mir darauf verzichten. Ich wollte eigentlich nur, dass er die Shisha auf den Tisch stellt, oder einen Teppich unter sie legt.

Heute hat er am Abend wieder geraucht, dabei war sie so laut wie immer. Hab ich das richtige getan? Wollte ihm sein leben nicht schwer machen und etwas seiner Lebensqualität nehmen... Wie würdet ihr reagieren? Danke im Voraus.

Wohnung, Shisha, Mieter, Vermieter, Psychologie, Appartement, Nachbarn, Nachbarschaft, Student, Universität, Wohnungseigentum, Zimmer

Meistgelesene Beiträge zum Thema Vermieter