Wann ist der Vermieter verpflichtet zu renovieren?
Hallo Leute ich hab eine Frage bezüglich der Rechte für eine Renovierung.
Ich bin selbstständig und führe einen Dönerladen und mein Laden ist sehr alt und hat keine Heizungen im Dachboden tropft es leicht durch und viele andere Dinge jetzt wollte ich wissen wann der Vermieter verpflichtet ist es zu renovieren ?
8 Antworten
Mängel/Schäden muß der Vermieter, je nach Schwere, unverzüglich bzw. in angemessener Zeit beheben.
Wenn er denn vom Mieter darüber nachweisbar informiert wurde.
Daran hapert es leider oft.
Allerdings kann es bei Vermietung von Gewerberäumen auch sein das der Mieter einiges auf seine Kappe reparieren muß.
Ein Blick in den Mietvertrag könnte das hilfreich sein.
Gar nicht, denn für Wohnraum wird das doch gerade in Berlin auch abgeschafft.
Schaue vorsorglich bitte in die Urkunde, was Du dort zu diesem Thema vereinbart hast.
Es gibt da wohl unterscheide zwischen privaten und gewerblichen Mieter. Ich empfehle dir bei einem Anwalt nach zu fragen
Sanieren muss der Vermieter gar nicht. Er muss die vermieteten Räume in dem Zustand halten, der zum Zeitpunkt der Anmietung bestand.
Du müsstest schon etwas detaillierter beschreiben was du eigentlich willst
- Ich bin selbstständig
- mein Laden ist sehr alt
- hat keine Heizungen
- im Dachboden tropft es leicht
- und viele andere Dinge
jetzt wollte ich wissen wann der Vermieter verpflichtet ist es zu renovieren ?
Dass dein Laden alt ist und keine Heizung besitzt, wusstest du, als du den Pachtvertrag unterschrieben hast - oder?
Hast du das Haus gemietet oder befindet sich der Dachboden direkt über deinem Imbiss?
Hast du deinen Vermieter über die Mängel informiert und ihn aufgefordert dies abzustellen?