Untermietvertrag kündigen (WG- Zimmer)?

Hey, ich will meinen Untermietvertrag kündigen. Ich hab mein Kündigungsschreiben fertig bearbeitet. Es ist meine erste Mietkündigung, deshalb ist es mir sehr wichtig, dass ich es rechtlich und gültig formuliert habe. Wenn ihr schon Erfahrungen gemacht habt, würde ich mich über eine Beurteilung freuen. Vielen, vielen Dank schon mal im voraus:)

So ist mein Schreiben strukturiert (das Schreiben hab ich vom Internet):

Sabine Jahn

Musterstraße 40

 01234 Köln

 Telefon: 01234/56789

 E-Mail: sabine.jahn@muster.de

 

Eva Witte

Musterstrasse 1

01234 Musterstadt

 

Musterstadt, 15.06.2020

Kündigung der Wohnung unter o.g. Anschrift

 

Sehr geehrte Frau und Herr ...,

hiermit kündige ich den bestehenden Untermietvertrag für die Wohnung XYZ (genauere Angaben, wie Etage) vom 01.02.2023 (Datum) ordentlich und fristgerecht zum 01. Juni 2023.

Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Aufhebungsdatum des Mietvertrages schriftlich.

 Darüber hinaus teile ich Ihnen mit, dass die von mir erhaltene Einzugsermächtigung zum Einzug der Miete ab diesem Zeitpunkt widerrufen wird.

(Den Teil check ich nicht, kann ich den Teil weg lassen. Was ist eine Einzugsermächtigung?) 

Informieren Sie mich bitte im Vorfeld, wenn Besichtigungstermine mit neuen Interessenten vereinbart werden, damit wir uns diesbezüglich abstimmen können.

Im Rahmen meiner Kündigung möchte ich Sie um einen Termin für die Schlüsselübergabe bitten. 

An diese Anschrift bitte ich Sie, mir die Nebenkostenabrechnung zu senden.

Die aus dem beendeten Mietverhältnis entstehende Rückzahlung der Mietkaution, sowie eventueller Nebenkostenguthaben bitte ich an folgende Bankverbindung zu überweisen:

 Kontoinhaber: ....

 IBAN: ...

 Mit freundlichen Grüßen,

 Unterschrift

Kündigung, Wohnrecht, Mieter, Vermieter, Rechte, Vertrag, Kündigungsfrist, Kündigungsrecht, Vertragsrecht, WG, WG-Zimmer
Wer zahlt bei defekte Elektro Installation in der Küche?

Hallo,

Ich bin in eine Mietwohnung eingezogen bin nun fast 1 Jahr dort und wohne in der obersten Etage (wieso ich das erzähle versteht man später)

Es ist so das bei der Küche die ganze Wand abgebaut Wurde und dort halt alles neu gemacht wurde mit den Elektro Anschlüssen. Nach dem Einzug hab ich den Backofen von meinen Eltern angeschlossen mit Stecker und naja ab und zu flog die Sicherung raus. Dann ging dabei auch das untere Heiz Element kaputt. Ich dachte das hätte dafür gesorgt das die Sicherung raus fliegt. Dann hab ich ein neues Heiz Ellement gekauft und eingebaut. Nach einiger Zeit passierte es wieder und wieder ging das Untere Heizellement Kaputt. Dann dacht ich weg mit dem Backofen.

Ich Bestelle einen neuen Schließe den an und nach einer bestimmten Zeit fliegt die Sicherung wieder raus... Da wusste ich das kann jetzt doch nur an der Steckdose liegen...

Mittlerweile ging auch meine Induktions Platte kaputt. Hab nun beides Neu gekauft. Dem Hausmeister bescheid gegeben der meinte es kommt irgendwann jemand und prüft die Steckdose bzw. die Elektrik.

Ich hab auch andere Probleme wie zumbeispiel das es im Kinder Zimmer relativ Kalt ist bei Heizungstufe 3 erreicht man Maximal 17-18 Grad. Man meinte zu mir ja sie müssen halt Heizen sie wohnnen ganz Oben.

Während meine Schwester in der mittleren Etage die Heizung bis jetz nicht 1x mal angemacht hat weil es halt Warm ist und bezahlt halt noch weniger als Ich mit 1 nem Zimmer mehr.

Ich wollte eigentlich wissen wie es aussieht wer das Bezahlen soll wenn da wirklich was nicht stimmt mit den Anschlüssen in der Küche.

Was kann ich gegen die Kälte machen ? Es soll ein Dachdecker schon nachgeschaut haben da soll natürlich seit 1989 Die Sanierung gemacht worden sein und die soll Bomben Fest Perfekt sein.

Wenn das so ist und im Kinderzimmer dennoch es Kalt bleibt was kann man dann machen Ich bin finde ich bisher zu Nett gewesen... Es gibt noch viele andere dinge... wie Stromzähler wurde Falsch mitgeteilt, Klo Schüssel die eingebaut wurde tropfte... und und und.... Ich bin dennoch Entspannt geblieben aber langsam reichts mir. Die Heizung hat 2 Wochen übrigens in 2 Zimmern nicht mal funktioniert. Ich hab dann auch NUR 20% Mietminderung verlangen für den einen Monat.

Wohnung, Rechtsanwalt, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Sanierung
mietvertrag kündigen gemeinsame WG wohnung?

Ich wohne mit 4 anderen in einer WG, und der Mietvertrag ist ein Solidarvertrag/Gemeinschaftsvertrag, daher haften wir jeweils gegenüber dem Vermieter. Ich habe den Vertrag unterschrieben, aber der Vermieter hat meine Unterschrift nie erhalten, aber ich zahle Miete und er weiß, dass ich in der Wohnung bin.

Ich habe jetzt seit 3 oder 4 Monaten eine neue Wohnung gefunden und wohne in der neuen Wohnung, versuche aber immer noch, meine alte Wohnung loszuwerden. Ich habe mit einem Anwalt gesprochen, der sagte, ich solle einen Brief an den Vermieter schicken, in dem ich ihn darüber informiere, dass ich ausziehe und ihn mit einer Frist von 3 Monaten kündige und dass ich einen neuen Mieter suche, der meinen Platz einnimmt.

Ich habe einen Brief vom Vermieter bekommen, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann und nur ausziehen kann, wenn ich einen passenden Nachmieter finde (daher gehe ich davon aus, dass ich weiter Miete zahlen muss).

Mein Anwalt sagt, dass ich keine weitere Miete zahlen muss, weil ich die Kündigung mit der Kündigungsfrist gesendet habe und die Kündigungsfrist abgelaufen ist, aber ich bin mir nicht sicher, ob das stimmt, weil ich es verstehe, dass ich den Vertrag nicht kündigen kann, wenn nicht alle Mieter kündigen zusammen, was natürlich nicht passieren würde.

Der Vermieter stimmt dem Einzug der neuen Person möglicherweise nicht zu und lässt mich in einer Wohnung sitzen, in der ich nicht wohne. Die Frage ist also, hat mein Anwalt recht? und wie kann ich meine wohnung verlassen, wenn der vermieter einer neuen person nicht zustimmt?

Danke!

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Mietvertrag, Kündigungsfrist, WG
Fernablesbare Heizkostenverteiler?

Hallo Zusammen,

im März 2022 wurden hier fernablesbare Heizkostenverteiler installiert.

Durch Zufall - nicht etwa, weil mein Vermieter mich informierte, bekam ich Kenntnis das nun ab diesem Zeitpunkt der Vermieter dem Mieter „unterjährige Verbrauchsinformation“ (UVI) neben den aktuellen Verbrauchswerten von Heizung und Warmwasser zur Verfügung stellen muss. Sowie auch die folgende Angaben: den Vergleich des eigenen Verbrauchs zum vergangenen Monat und zum Vorjahresmonat sowie einen Vergleich mit dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Haushalte. Verpflichtend sind außerdem unter anderem Angaben über den Brennstoffmix und über die erhobenen Steuern und Abgaben.

Seit November 2022 frage ich beim Vermieter nach, wann und welcher Form diese Informationen den Mietern zugänglich gemacht werden.Ich werde von Monat zu Monat vertröstet oder ver "arscht". Wie man will.

Das Gesetz sieht vor, das bei nicht Erfüllung der o.g. Dinge der Mieter eine Kürzungsrecht hat. Für Verbraucher*innen sieht die neue Heizkostenverordnung eine neue Sanktionsmöglichkeit vor: Wenn Gebäudeeigentümer*innen entgegen § 5 Absatz 2 oder 3 keine fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung installiert haben oder ihrer Informationspflicht gemäß § 6a nicht oder nicht vollständig nachkommen, können sie ihren Abrechnungsanteil um drei Prozent kürzen (§ 12).

Ab wann greift nun diese Sanktionsmöglichkeit?
Das wäre meine Frage. :-)

Besten Dank und Grüße

ikopi

Mieter, Mietwohnung, Vermieter, Nebenkosten

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