Mietrecht, Schlüsselübergabe?
Guten Tag,
meine Mutter ist ins Altenheim gezogen – ein Sozialumzug. Ihre Wohnung habe ich gekündigt, ausgeräumt und ist jetzt besenrein.
Da der Vermieter auf Vertragsende pocht, besteht er noch auf die 3 Monatsmieten. Die Wohnungsschlüssel wurden daher nicht angenommen.
Die Schlüssel habe ich dem Vermieter zugeschickt. Annahme verweigert – nun habe ich den Schlüssel wieder.
Obwohl ich gar nicht der Mieter bin, versucht der mich über den Tisch zuziehen.
In Kürze muss ich für längere Zeit ins Krankenhaus. Da niemand da ist, die Interessen meiner Mutter zu vertreten, habe ich einen Antrag auf gesetzlicher Betreuung gestellt – doch das dauert.
Wie geht es aber weiter, mit der Wohnungsübergabe und den Schlüsseln?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten
Wann hat der Vermieter die Kündigung (nachweisbar) erhalten und zu wann deine Mutter!! den Mietvertrag schriftlich!! gekündigt (mit Unterschrift der Mutter!!)?
- mitte Februar
- außerordentlich zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- Unterschrift, ich, in Vollmacht
Der 31. Mai wäre der nächstmögliche Zeitpunkt für eine ordentliche Kündigung. Wie kommst du auf außerordentliche Kündigung (quasi fristlos)?
Hast du eine von deiner Mutter unterzeichnete Vollmacht dem Kündigungsschreiben beigefügt?
Mit der außerordentliche Kündigung, habe ich gelesen - weil Pflegefall. Von Mutter unterzeichnete Vollmacht (kann jederzeit widerrufen werden) wurde beigefügt.
Bedeutet aber nicht, dass ich der Zahlmeister bin. Bin auch nicht der Mieter, ich muß Miete an meinem Vermieter zahlen.
Sozialamt zahlt die Miete bis die Wohnung leergeräumt ist, was ja geschehen ist..
Du hast da was falsch gelesen bzw. verstanden. Nach deutschem Mietrecht ist wegen dauerhafter Pflege im Heim die Kündigung des Mietvertrages nicht mit einer Sonderkündigung, außerordentlichen Kündigung möglich. Es gilt die gesetzliche Dreimonatsfrist.
Aber: Das Sozialamt kann auf Antrag (kein Rechtsanspruch!) die Miete für den Zeitraum der Kündugungsfrist übernehmen. Siehe Urteil des Bundessozialgerichtes B 8 SO 23/15 R.
Wenn du wohlhabend bist/wärest, könnten dir als Verwandten diese Kosten abverlangt werden. Dementsprechend musst du dem Sozialamt Auskunft geben.
Wäre ich wohlhabend, hätte ich diesen Aufstand wohl nicht gestartet – die ca. 3000 € bezahlt, und fertig.
Meine Fragen waren eigentlich:
1. Wer muss die Mieten zahlen, wenn das Sozialamt sich weigert? Mutters Rente von 1.900 €, ein kleiner Zuschuss zum Pflegesatz, ist unantastbar.
2. Die Schlüssel. Der Vermieter versteht einfach nicht, dass eine vorzeitige Schlüsselübergabe, nichts mit den noch ausstehenden Mieten zu tun hat.
Die Entfernung des Vermieters ist zu groß, um die Schlüssel in den Briefkasten zu werfen.
Leider waren Deine Bemühungen nicht hilfreich, aber vielen Dank!
Obwohl ich gar nicht der Mieter bin, versucht der mich über den Tisch zuziehen.
Noe, er besteht einfach nur auf Einhaltung der Kuendigungsfrist. Das ist sein gutes Recht und du wuerdest es an dessen Stelle wahrscheinlich auch nicht anders machen. Warum sollte er auch auf die ihm noch zustehenden Mieten und Nebenkosten verzichten?
Das weiss ich doch alles, aber ich bin doch nicht der Mieter! Die Rente geht ans Pflegeheim, Sozialamt zahlt nur eine Monatsmiete.
Warum versucht er dich über den Tisch zu ziehen? Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, egal aus welchem Grund deine Mutter gekündigt hat. Wenn er die Schlüssel 3 Monate vor Mietende nicht entgegen nehmen will, ist das seine Sache. Mach mit ihm einen Übergabetermin zum Ende der Vertragslaufzeit aus und gut ist.
Über den Tisch zu ziehen? Ich kenne den Menschen nicht und habe niemals mit dem einen Mietvertrag gemacht.
Nein, aber deine Mutter. Dann muss sie sich halt kümmern oder der Betreuer, wenn du keinen Bock hast 🤦♂️
Die Kündigungsfrist muss deine Mutter einhalten. Oder man einigt sich darauf, z.B. einen Nachmieter zu liefern.
Was heißt Sozialumzug? Sozialhilfeempfänger können in bestimmten Situationen die Miete vom Sozialamt verlangen, z.B. wenn sie aus gesundheitlichen Gründen ausziehen müssen.
Du musst nicht für die Miete aufkommen, denn du hast keinen Mietvertrag mit dem Vermieter.
Wenn es fragwürdig ist, dass du zur Schlüsselübergabe fit bist, kannst du eine Person deines Vertrauens involvieren, die den Schlüssel rechtzeitig abgibt.
Oder du informierst den Mieter, dass du aufgrund deines Ausfallens den Schlüssel vor Ablauf der Kündigungsfrist abgibst. Schlüsselabgabe bedeutet nicht, dass kein Mietzins mehr fällig wird.
Hallo,
Du solltest das mit einem Anwalt besprechen und nicht mit einem Laienforum, da sich da immer was verändert...
Ich für meinen Teil, würde trozdem sagen, dass du da mit den Monatsmieten nicht rauskommt, aber vielleicht ist das bei einem Sozialumzug ja was anderes?
Alles Gute 🍀🍀🍀
Da hast Du recht, man kann warscheinlich nur, im Laienforum, nach einem Osterrezept fragen. Vielen Dank!