Auszahlung Mietkaution?

Liebe Community,

Ich stehe derzeit vor einer existenziellen Notlage. Folgender Sachverhalt:

Ich habe am 01.06.2022 gemeinsam mit meiner ehemaligen Ex Freundin einen Mietvertrag unterzeichnet und abschließend eine Wohnung bezogen. Aufgrund einer Trennung habe ich meinen Teil des Mietvertrags gekündigt worauf der Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung ausgestellt hat, in diesem Zusammenhang habe ich mich auf die Wohnungssuche begeben, da es für mich von absoluter Wichtigkeit war, diese Umstände bis zum 01.09.2023 zu bereinigen, da ich in die Berufsausbildung bei einem sehr angesehen Arbeitgeber wechsle. Wichtig war es hierbei auch sicherzustellen die Mietkaution bis zum 01.09.2023 für die neue Wohnung übernehmen zu können, die Mietkaution habe ich eigenständig aufgebracht die entsprechenden Nachweise hierzu liegen vor. Meine Ex Freundin verbleibt mit unserem gemeinsamen Sohn in der Wohnung, allerdings möchte der Vermieter hierzu als Sicherheit meine Mietkaution einbehalten. Hierbei stellt sich die Problematik das ich bis vollständiger Hinterlegung der Mietkaution für die neue Wohnung den schlüssel nicht ausgehändigt bekomme.

Was kann ich tun?

Ich kann mir keinen Kredit nehmen, kein Geld leihen ich habe bereits versucht alle Karten zu ziehen, derzeit sehe ich mich von einer drohenden Obdachlosigkeit bedroht. Mein Vermieter hat hierzu kein Verständnis und ist auch nicht Kompromiss bereit.

Gibt es eine Gesetzliche Regelung die mir in dieser Notsituation weiterhelfen kann, ich befinde mich in einer immensen Notlage.

Kündigung, Mieter, Mietwohnung, Kaution, Vermieter, Mietkaution, Mietvertrag
Handwerker Termin für die Wohnung verschoben, konsequenz?

Hey,

und zwar habe ich ein folgendes Problem.

Seit ca. 4-6 Monaten läuft das Wasser über die Dachrinne von der Wohnung über mir auf meinem Balkon. Das Abflussrohr sowie die Dachrinne sind verstopft. Nach bemerken dieses Problems, habe ich gemäß der Anzeigepflicht dies der Bevollmächtigten meiner Vermieterin gemeldet und via Bilder und Videos zukommen lassen. Im selben Atemzug hat sich herausgestellt, dass dadurch das Wasser die Wände runter floss und somit ein Feuchtigkeitsschaden in meiner und der Wohnung unter mir entstanden ist. Als die Firma dann vor 4-6 Monaten dann erschien, konnte diese feststellen, dass mein Balkon undichte Fugen hat, welche dafür verantwortlich sind, dass die Wohnung unter mir feuchte Wände hat. Nachdem Bilder gemacht worden sind von der Firma sowie Feuchtigkeitsmessungen durchgeführt worden sind, habe ich nie wieder was von der Firma gehört.

Gestern am späten Nachmittag schrieb die Bevollmächtigte meiner Vermieterin, dass die Firma heute in der Früh spontan vorbeikommen würde, da diese jetzt wohl einen freien Termin hat und sich mal gerne alle Wohnungen anschauen würde. Ich sagte meiner Vermieterin aber, dass ich heute meine Schwester vom Flughafen abholen muss, ich es aber morgens schaffen könnte den Termin wahrzunehmen. Heute morgen merkte ich aber, dass dieser Termin aufgrund von Zeitdruck nicht wahrgenommen werden kann und sagte diesen Termin telefonisch ab. Mir reicht es aber auch langsam, dass ich ständig kurzfristige Termine von Handwerkern bekomme, da die Ankündigungen teils weniger als einen Tag betragen.

Ich mein die Schäden sind seit längerem bekannt. Für mich schien dieser Termin keine dringlichkeit zu haben, so dass ich dann einen nächsten Zeitnahen Termin vorgeschlagen habe.

Bis dato, keine Rückmeldung von der bevollmächtigten meiner Vermieterin.
Kann ich jetzt auf die Kosten sitzen bleiben?

Für mich bestand keine Möglichkeit die Wohnung während meiner Abwesenheit öffnen zu lassen.

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Mieterhöhung nach Wechsel der Hausverwaltung?

Hey Ihr Lieben,

folgende Situation:

Unsere Vermieterin hat am 01.06.22 die Grundmiete um ca. 15% erhöht.

Später teilte die Vermieterin uns mit, dass die Verwaltung ihrer Häuser ab dem 01.01.23 von einem Immobilienservice übernommen wird. Dieses Unternehmen setzte neue Mietverträge auf, die wir auch unterschrieben haben. Es gibt also keine neue Vermieterin, aber jegliche Kommunikation sowie Verträge läuft nun über diese GmbH.

Nun will aber auch das Unternehmen die Miete zum 01.07.23 erhöhen. Und hier brauche ich mal ein paar Infos, falls möglich. :)

  1. Die Grund(netto)-Miete soll wieder angehoben werden. Das Unternehmen nennt als Begründung gestiegene Materialkosten, Handwerkerpreise und Unterhaltungsaufwand. Fällt dies aber nicht teilweise unter Betriebskosten?
  2. Das Unternehmen verweist darauf, dass es die Miete erhöhen kann, wenn die Miete seit 15 Monaten unverändert ist. Was ja nicht der Fall ist, da ja am 01.06. schon erhöht wurde.
  3. Es werden zwar Vergleichsmieten genannt, um die Erhöhung zu rechtfertigen, aber die Grundmiete soll erneut um 20% steigen. Wir hätten also eine Mieterhöhung innerhalb von 13 Monaten um ca. 35%. Ich meine, dass 20% das Maximum für einen Zeitraum von 3 Jahren ist. Aber gibt es hier Ausnahmen, wenn ein neuer Mietvertrag unterschrieben wird? Die Vermieterin ist ja auch noch die Selbe, nur eben Vertreten durch die GmbH.

Schon mal Danke für eure Antworten :)

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