Aus einer Wohnung zwei wohnungen machen?
Guten Tag,
Ich hab mal eine Frage (klar sonst wär ich nicht hier) ich wohne jetzt seit 6 Jahren in meiner Wohnung, nun hat mein Ex Vermieter das Haus hier verkauft, und der neue Vermieter hat mir nun gesagt, das ich in einer "Schwartbau" Wohnung Lebe, weil das hier ursprünglich mal eine Große 3 Zimmer Wohnung war die aber wohl vor Zig Jahren mal geteilt wurde in zwei, einzimmer Wohnungen. Sprich hier wurden Wände gezogen, jede Wohnung hat einen eigenen Stromkreislauf (mit Stromzähler im Keller) natürlich hat jede Wohnung auch ein Bad mit Wasserzähler usw...
Meine Frage kann jetzt was passieren bzw hat er jetzt das Recht mich hier aus der Wohnung zu "entfernen"
Ich vermute ja einfach er will mich hier raushaben das er alles neu machen kann um es dann Teurer zu Vermieten.
3 Antworten
Ganz egal aus welchen Gründen dir der Vermieter das erzählt und ob es stimmt, es ist nicht verboten, aus einer Wohnung zwei zu machen. Das widerspricht auch nicht den Regelungen der Landesbauordnung. Deswegen musst du dir da keine Sorgen machen, der Vermieter kann dir deswegen nicht kündigen.
Sollte der Vermieter also irgend etwas verlangen von dir, lass es dir schriftlich geben mit Begründung, sodass du dann jemand fragen kannst um das genauer anzuschauen.
Das ändert aber nichts daran, dass der Mietvertrag gültig ist und der Vermieter diesen erfüllen muss. Eine Kündigung wäre unwirksam.
Okay also soll ich mir absolut keine gedanken machen weil nichts passieren kann... hab nur keine Lust am ende iwie auf der Straße zu landen 😅
Nein, dein Vermieter kann während deiner Mietzeit den vorherigen Zustand nicht wieder rekonstruieren. Weise ein derartiges Ansinnen zurück.
als Mieter brauchst du dich nicht um das Baurecht zu kümmern. Dein Vermieter muss einen Antrag beim Bauamt stellen auf umnutzung usw. Wird das abgelehnt, dann muss du zwar ausziehen aber der Vermieter muss dir alles bezahlen und ist vollumfänglich Schadensersatzpflichtig
Das stimmt nicht! Natürlich darf man nicht einfach aus einer Wohnung zwei machen. In welchen Bundesländern soll das gehen? Normal ist in den B Plänen und in der Baugenehmigung exakt geregelt, wieviel Wohnungen das Haus haben darf