Baufällige Außentreppe, einziger Zugang zum Haus und Garten - Vermieter tut nichts!

Hallihallo, ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mit meinem Vermieter möglichst unstrittig klarkommen soll:

Vor ziemlich genau 5 Jahren (Dez. 2007) haben wir ein kleines Häuschen mit Garten angemietet. Auch damals schon waren dem Vermieter diverse Mängel und Reparaturen bekannt. Unter anderem auch die Außentreppe, die damals schon "nicht schön" war. Doch in den letzten Jahren wurde diese Treppe immer maroder und seit 2009 "will" der Vermieter diese Treppe reparieren. Doch er vertröstet nur mit vagen Ausreden. Mal hilft ihm sein Bruder, dann wieder kommt ein ihm bekannter Maurer, dann ist wieder sein Auto kaputt, um das er sich kümmern muß, dann wieder ist er in Urlaub ... usw .....

Mittlerweile ist die Treppe mehr als baufällig. Sie ist der einzige Zugang zum Haus. Die Klingel ist "oben" neben der Gartentüre und der Briefkasten ist auch über diese Treppe zu benutzen.

Meine Frage ist: Kann ich die Miete kürzen, wenn ja um wieviel (geschätzte) %? Kann ich selbst einen Maurer mit der Treppensanierung auf Vermieterkosten beauftragen? Wer haftet, wenn die Treppe abstürzt und sich jemand verletzt?

Schriftliches ging noch nicht hin und her, nur mündliches und telefonisches, allerdings vor Zeugen.

Vielleicht hat jemand Antworten auf meine Fragen und einen guten Tipp, wie ich meinen Vermieter, möglichst streitlos, in die Gänge bekommen kann?

Vielen Dank!

PS: Es ist noch mehr im argen, aber die baufällige Treppe ist nun zwecks der Witterung schon mehr als eilig.

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Wohnung, Recht, Mietminderung, Vermieter, Reparatur, Haftung
Vermieter droht und beleidigt!

Hallo zusammen,

ich fange erstmal von ganz vorne an. Am 01.08.2012 sind wir in unsere jetztige Wohnung gezogen. Bei der Schlüsselübergabe, wurde ein Protokoll angefertigt, wo drin steht, dass unsere Wohnung Mängel hat, die bis einschließlich 31.08.2012 beseitigt werden sollten! Desweiteren wurde festgehalten, dass wir unsere Kaution auf 3 mal zahlen und erst dann, wenn die Mängel in der Wohnung entfernt wurden. Diese Zusatzvereinbarung wurde von uns als Mieter sowie von unserem Vermieter und dessen Schwager (der alle Vollmachten besitzt, weil er besser deutsch kann) unterschrieben!

Jetzt ist folgendes passiert!

Am 20.08.2012 kam der Schwager meines Vermieters zu mir mit einem Schreiben, in dem Schreiben steht, dass unser Vermieter sich die Renovierungskosten der Wohnung nicht mehr leisten könne. Zudem war ein Schriftstück beigefügt von dem Anwalt meines Vermieters. In diesem Schreiben wurde erklärt, dass unser Vermieter Eigenbedarf mit Sonderrecht stellt, weil er vor dem finanziellen Ruin steht.

Bis dahin ist auch alles soweit so gut, wir haben eine neue Wohnung gesucht. Diese haben wir schließlich letztes Wochenende gefunden wo wir auch sofort einziehen können, weil in dem Schreiben des Anwaltes steht, dass wir bis aller spätestens 31.10 ausziehen sollten. So jetzt geht aber das Theater los, seit Mitte September wird jeden Tag angerufen und jeden zweiten Tag steht der Schwager bei uns vor der Türe, wir sollen endlich ausziehen. Jetzt heute war das größte Theater, mein Lebensgefährte bekommt immer am 10. des Monats sein Lohn, im Mietvertrag wurde das festgehalten, dass die Miete bis 15. eines Monats auf den Konto sein sollte und ja, heute wurde mir gedroht und ich wurde beleidigt. Die Sache läuft daraus hinaus, dass gesagt wird, wenn wir bis Mittwoch nicht ausgezogen sind, wird er in die Wohnung gehen egal wie, und meine ganzen Möbel raus schmeißen und meine Katzen würde er ins Tierheim bringen.

Jetzt möchte ich nur wissen, was kann ich dagegen machen? Oder wie sollte ich mich am beste Verhalte?

Über schnelle Antworten und Ratschläge wäre ich sehr dankbar.

Mietrecht, Vermieter
Nachbar beschwert sich wegen Wecker... Was soll ich tun?

Hi, Folgendes Problem... Ich bin Fachangestellte in einer Bäckerei was heißt dass ich oft morgens um 4uhr aufstehen muss... auch am wochenende...

Ich bin extremer Tiefschläfer und brauche in den meisten fällen 4 wecker um wach zu werden (2 Radiowecker, 2 Handywecker) zum größten teil werde ich auch wach wenn diese angehen, und kann die Snooze-Taste drücken. Doch ab und an überhöre ich die wecker ganz, sodass diese auch gerne mal alle 4 aufeinmal durchklingeln bis ich wach werde...

Heute morgen (habe meine wecker nicht gehört und diese haben bestimmt 30minuten lang zu 4. ihr bestes gegeben) klingelt meine nachbarin bei mir sturm... als ich an die türe gegangen bin, durfte ich mir im aggresiven ton anhören dass ich das ganze haus aufwecken würde (siedlungshaus mit 6 Parteien) und vonwegen ruhestörung und bla bla bla...

die lautstärke ist nicht übermäßig groß.. aber bei uns sind die wände sehr sehr dünn ich kann meiner nachbarin sogar beim schnarschen zuhören..

ich war ziemlich überrumpelt, und wusste garnicht was ich dazu sagen sollte..schließlich kann ich nicht auf meine wecker verzichten..wie gesagt ich bin tiefschläfer... Ich verstehe den ärger meiner nachbarin...aber hat sie wirklich das Recht sich über notwendige wecker zu beschweren? oder muss sie damit einfach leben?

Im übrigen nehme ich sehr viel Rücksicht auf die nachbarn während der ruhezeiten..aber wie ich das mit den weckern regeln soll ist mir ein rätsel..

Ich hoffe einer von euch kann mir irgendwie hilfreiche ratschläge zukommen lassen...

Danke im Vorraus Pilar

Mietrecht, Vermieter, Wecker, Beschwerde, Nachbarn, Nacht
Vermieter wartet böswillig mit der Entscheidung für einen Nachmieter

Hallo zusammen!

Wir haben schon sehr viel gegoogelt und wahrscheinlich haben wir einfach Pech, aber da nirgends das gleiche Problem aufgetaucht ist, fragen wir nun doch noch selber um Rat.

Es geht um folgenden Fall: Wir haben nach 2 Jahre unsere Wohnung gekündigt und mit den Vermietern (leider nur mündlich) vereinbart, dass wir Nachmieter zum 1.9. suchen und diese dann vorstellen. Wir haben 8 potentielle Nachmieter gefunden, die alle die gesamten Kriterien erfüllen.

Nun warteten wir bereits 2 Wochen darauf, dass die Vermieter sich entscheiden. Also haben wir mal nachgefragt. Sie möchten sich erst Ende September für einen der interessierten Nachmieter entscheiden.

Dadurch, dass sich die Vermieter bei Nachbarn und Wohnungsinteressenten über uns auslassen, dass wir nach so kurzer Zeit kündigen, ist schon ein Interessent vergrault worden. Selbstverständlich möchten die Interessenten auch gerne wissen, ob sie ihre Wohnungssuche fortsetzen müssen. So haben schon drei bei uns angefragt, was mit den Vermietern los sei.

Haben wir irgendeine Möglichkeit, das Mietverhältnis zum 1.9. zu beenden, weil ja noch 7 Nachmieter da wären? Alternativ haben wir nun überlegt, ob wir sagen, dass wir die Wohnung nun unter diesen Umständen doch die ganze Kündigungsfrist behalten möchten (also bis 31.10.) und dann die Wohnung 6 Wochen untervermieten. 6 Wochen ist ja Besuch erlaubt. Wie sähe es da rechtlich aus, wenn unser Besuch uns Geld geben würden?

Für Antworten -sei es auch nur, dass wir machtlos sind- sind wir dankbar.

Herzliche Grüße und Danke.

Mietrecht, Untervermietung, Vermieter, Mietvertrag, Nachmieter
Vermieter vs. Mieter: Sind mündliche Vereinbarungen verbindlich?

Hallo, nächste Woche ziehe ich um. Die derzeitige Wohnung ist gekündigt zum 31.08., wurde schriftlich bestätigt. Vor etwa 1 Monat kam mein Vermieter zur Besichtigung des Zustandes der Wohnung. Er bemängelte die farbig gestrichenen Wände. Ich sprach ihn persönlich (unter Zeugen) an, ob es möglich wäre, dass ich zum 31.07., also einen Monat eher aus dem Mietvertrag kommen würde und schilderte ihm notwendig Reparaturarbeiten im Bad (Vorbesitzer strichen die Fliesen mit Heizungslack, blättert nun. Außerdem wurde ein Loch in der Decke nach einer Rohrverlegung nicht geschlossen.) Mein Vermieter sah ein, dass die Mängel einer Weitervermietung im Wege stehen könnten und sagte mir unter Zeugen (mein Lebensgefährte und die Maklerin), dass wir zum 31.07. ausziehen können, wenn die farbigen Wände weiß gestrichen werden. Wir willgten ein und freuten uns über eine Miete, die wir nicht doppelt zahlen müssen.

Nun erreichte mich gestern ein Anruf von der Hausverwaltung, dass Herr Vermieter sich das alles anders überlegt habe. Der Mietausfall wäre nicht tragbar für ihn, er würde uns aber entgegen kommen und uns zum 15.08. aus dem Mietvertrag entlassen. Dafür müssen wir aber die komplette Wohnung weiß streichen und eine halbe Monatsmiete zahlen.

Hat die mündliche Vereinbarung überhaupt einen Wert? Wie verhalte ich mich jetzt am Besten? Das Geld habe ich nicht, um die halbe Miete zu zahlen. Gibt es Paragraphen, die etwas darüber besagen?

Wohnrecht, Mietrecht, Vermieter, Ansprache, Auszug, Hausverwaltung

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