alte Türklinke unverschuldet kaputt - wer bezahlt?

Ich bewohne eine bereits sehr alte Wohnung . . . . wie sollte es auch anders sein, geht irgendwann mal was kaputt. In diesem Fall war es die Türklinke des Badezimmers - an Silvester - kurz nach Mitternacht! Das Problem war, dass jemand in dem Bad eingesperrt war. Nach einigen Selbstversuchen um hohe Kosten zu ersparen, dem Versuch den Hausmeister/Vermieter zu erreichen, blieb nichts anderes übrig, als den Not-Schlüsseldienst-Techniker zu holen. Dieser meinte, dass es ein "altersbedingter Fallenbruch" ist, was ich auf der Rechnung, die wegen des Feiertags mehr als happig ausfiel, vermerken lies. Unter anderem machte ich auch Fotos und sagte ihm, er solle bitte nur die Tür öffnen und keine weiteren Maßnahmen, die Kosten bedeuten würden, durchführen. Ich versuchte die Vermieterin mehrmals zu kontaktieren (noch am 01.01.2013 selbst). Ansprechbar war sie erst wieder am darauffolgenden Tag. Natürlich möchte sie nicht bezahlen. Der Techniker meinte aber, dass es Aufgabe der VM sei, Türklinken in dem hohen Alter auszutauschen. Da ich mich nicht darauf verlassen wollte, sah ich im Mietvertrag nach, der keine Klausel für Schönheitsreparaturen beinhaltet, sondern: "§ 16 - Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume - Jeden in und an der Mietsache entstandenen Schaden hat der Mieter unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für einen durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Schaden ist der Mieter ersatzpflichtig, soweit er den Mangel vorsätzlich verschwiegen oder grob fahrlässig nicht erkannt hat."

Eigentlich bedeutet das doch, dass ich das Geld zurück bekommen müsste? Ich würde mich sogar bereit erklären, einen kleinen Anteil zu bezahlen. Wäre niemand im Bad gewesen, hätte ich auch versucht bis zum 02. zu warten. Die VM hat einen Rechtsanwalt für Haus und Grund, bei dem liegt der Fall jetzt wohl. Was soll ich jetzt tun? Was wird mich eventuell erwarten? Dazu kommt, dass ich Studentin bin und die Rechnung in Höhe meiner Semestergebühren waren . . .

Mietrecht, Vermieter
schimmel in Ecke auf Nordseite - Vermieter versucht vermutlich uns die Schuld zu geben!

Hallo,

wir haben jeden Winter ein Problem mit der Feuchtigkeit in unserer Mietwohnung (90ger Baujahr, Beton, Kunststoffisolierfenster).

Ich trockne morgens die beschlagenen Fenster und lüfte quer. Untertags lüfte ich die Zimmer nach bedarf Stoß (z.B. Schlafzimmer wenn meine Tochter Mittagsschlaf macht, Wohnzimmer min. 2 mal, Bad nach jedem Duschen und Toilettengang, Küche nach dem Kochen) und abends noch einmal die ganze Wohnung kurz Stoß.

Besonders kritisch ist es an Tagen, wo es drauße auch feucht ist, also Regen oder Nebel.

Jetzt war der Hausmeister da und gibt uns die Schuld, wir sollten noch mehr Querlüften (das ist aber ungut, weil es dann in der ganzen Wohnung zieht und wir ein kleines Kind haben). Wir müssten die Wäsche auf dem Balkon trocken - ja, aber wann?! Nachts geht es nichts und tags nur bei Trockenheit. Sogar drinnen ist der Wäscheständer fast ständig in gebrauch. Und für Trockner gibt es keinen Platz).

Außerdem sollten wir die Temperaturen reduzieren - ich dachte immer wenn es zu kalt ist werden die Wände kalt und dann schimmelt es?! Ich habe sogar als Gegenmaßnahme die Heizkörper nach dem Lüften aufgedreht, damit es schnell wieder warm wird.

Ich habe kein Thermometer, aber die Räume auf "Wohlfühltemperatur" auch für die Kleine, die ja am Boden spielt. Sollen wir jetzt deswegen in unserer Wohnung frieren?!

Meine Fragen:

Habt ihr Tips gegen Schimmel? Was haltet ihr von Luftentfeuchtern? Wie soll ich mich gegenüber dem Vermieter verhalten?

LG, Hourriyah

Wohnung, Schimmel, Mietrecht, Vermieter, Heizung, Klima
Kündigungsfrist möbliertes WG-Zimmer bei Mietvertrag nach § 573 BGB

Hallo zusammen,

mein erstes Mal hier. Habe schon sämtliche Googleergebnisse/ Mietrechtseiten/ Frageseiten abgeklappert aber konnte bzgl. meiner Situation keinerlei übertragbare Informationen finden. Ich weiß das ich hier keinen juristisch rechtsverbindlichen Rat bekommen kann, aber ich erhoffe mir eventuell die Hilfestellung von jemanden, der mit meiner jetzigen Situation bereits Erfahrungen gemacht hat.

Zu meiner Situation: Habe mich mit meinem Hauptmieter aufgrund seiner Vorstellung von Hygiene in die Wolle bekommen, darauf hin fand ich heute, 14. Dezember, einen Zettel mit der Aufforderung die Wohnung zum 31. Januar zu verlassen vor meiner Tür (meine Meinung: Kritikunfähiger-Choleriker). Ich weiß mittlerweile das diese Art der Kündigung nicht verbindlich ist, möchte jedoch etwas in der Hand haben sofern er es irgendwann mal schaft eine Kündigung richtig zu formulieren bzw. auszuhändigen. Das ich raus muss/ will ist keine Frage, nur die Zeit die ich zum Suchen einer neuen Wohnung habe variiert dabei deutlich, denn

normalerweise würde ich aufgrund der Tatsachen dass ich Untermieter in einem vollmöblierten Zimmer in einer auch von Ihm (Hauptmieter) bewohnten WG lebe keinerlei Kündigungsschutz genießen (Kündigung bis zum 15. des Monats, Auszug zum Letzten des Monats). Da wäre sein Angebot, sofern es die richtige Form aufgewiesen hätte, noch nett.

Jedoch habe ich einen unterschriebenen Mietvertrag, welcher kein Untermietvertrag ist, sondern ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter. Als letzterer ist er eingetragen obwohl er ja eigentlich nur der Hauptmieter ist. Der Mieter ist folglich meine Person. In diesem Mietvertrag stehen lediglich die genaue Wohnungsbezeichnung, der fixe Mietpreis, seine Kontodaten, die - aus meiner Sicht relevante Passage §8 Mietdauer - ...Mietverhältnis beginnt am... und läuft auf unbestimmte Zeit .... Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften" sowie der - aus meiner Sicht relevante § 11 Kündigung - "... auf Kündigung des Mietvertrages finden die Vorschriften §§ 573 ff BGB Anwendung." Als letztes kommt noch seine Unterschrift, Datum und Ort. Wichtig ist - wiederum aus meiner Sicht - noch die Tatsache, dass im gesamten Mietvertrag kein Wort von Untermieter oder möbliert steht.

Welche Kündigungsfrist trifft jetzt auf mich zu, 14. Tage (Untermieter in einem möblierten Zimmer in der auch der Hauptmieter lebt) oder 3 Monate nach §573 (obwohl ich gar kein Hauptmieter bin)?

Danke jedem Leser hier.

Gruß,

Peter

Kündigung, Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag, Hauptmieter, Mietkündigung

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