LKW mit H-Zulassung: Welche Ausnahmen gelten?

Hallo zusammen,

ich habe vor mir einen kleinen Traum zu erfüllen und mir einen Oldtimer LKW zu kaufen. Dieser ist aktuell bereits mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen.

Insbesondere für die Überführungsfahrt aber auch generell hätte ich ein paar rechtlichliche Fragen in Bezug auf aktuell geltende Ausnahmen.

1. Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Bin ich mit einem historischen LKW generell und automatisch vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen? Bei Fahrten mit einem historisch zugelassenem Fahrzeug bin ich ja schoneinmal grundsätzlich privat und nicht gewerblich unterwegs.

2. Maut: Wie verhält sich das nach der neulichen Reform mit der Maut? Ich habe irgendwo gelesen, dass LKWs mit H-Zulassung ebenfalls Maut-Befreit sind. Falls das so korrekt ist: Muss ich den LKW dann trotzdem irgendwo (z.B. bei Toll-Collect) anmelden? Die Frage stellt sich wegen der Mautkontrollbrücken/Mautblitzer. Oder werden eventuelle Mautblitzerfotos dann einfach automatisch aussortiert?

3. Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsaufzeichnung: Bin ich trotz privater Fahrt dazu verpflichtet meine Lenkzeiten sowie die Geschwindigkeit mittels Tachograph aufzuzeichnen oder existiert auch hierfür eine Ausnahme? (Aufgrund Oldtimerzulassung oder Privatfahrt) Wie verhält sich das explizit für die Überführungsfahrt. Ich habe gehört, dass Überführungsfahrten nicht aufzeichnungspflichtig sind. Falls das stimmt - welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

Viele Grüße

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Richtiges Verhalten beim seitlichen Einparken?

Ich hatte bereits vor ein paar Jahren und jetzt gestern nochmal den Fall, dass ich seitlich parken wollte und hinter mir Verkehr war. Ich habe beide Male rechts geblinkt, langsam abgebremst und bin an der Lücke vorbei gefahren und stehen geblieben, um dann, sobald es der Verkehr zulässt, rückwärts in die Lücke zu fahren - so wie man es ja auch in der Fahrschule lernt. Dass das mit Verkehr hinter mir erst zwei mal vorkam (bei 16 Jahren Führerschenbesitz ^^), liegt daran, dass ich mitten im Nirgendwo in Bayern wohne und man bei uns oft die Autos pro Stunde auf auf vielen Straßen meistens an einer Hand abzählen kann.

In beiden Fällen haben die Fahrzeuge hinter mir gehupt. Im ersten Fall ist der Fahrer dann links neben mich gefahen und hat mir beleidigende Gesten gezeigt, bevor er weiter gefahren ist. Im Fall gestern war es ein Fahrzeug, das davor schon mit nur etwa einem Meter Abstand hinter mir her gefahren ist, obwohl ich schon die zulässige Höchstgeschwindigkeit gefahren bin.

Jetzt stellt sich mir die Frage: Mache ich da irgendwas falsch, dass ich in den beiden einzigen Fällen angehupt wurde? Aber ich kann ja nicht dazu verpflichtet werden, aufs Parken zu verzichten, nur weil Verkehr von hinten kommt. Das würde ich mir insbesondere in Großstädten sehr problematisch vorstellen, weil man de facto dann niemals seitlich parken dürfte (ich fahre in Großstädte meistens sowieso mit dem Zug und wenn mal mit dem Auto, dann parke ich im Parkhaus).

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