Hallo zusammen,
ich habe vor mir einen kleinen Traum zu erfüllen und mir einen Oldtimer LKW zu kaufen. Dieser ist aktuell bereits mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen.
Insbesondere für die Überführungsfahrt aber auch generell hätte ich ein paar rechtlichliche Fragen in Bezug auf aktuell geltende Ausnahmen.
1. Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Bin ich mit einem historischen LKW generell und automatisch vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen? Bei Fahrten mit einem historisch zugelassenem Fahrzeug bin ich ja schoneinmal grundsätzlich privat und nicht gewerblich unterwegs.
2. Maut: Wie verhält sich das nach der neulichen Reform mit der Maut? Ich habe irgendwo gelesen, dass LKWs mit H-Zulassung ebenfalls Maut-Befreit sind. Falls das so korrekt ist: Muss ich den LKW dann trotzdem irgendwo (z.B. bei Toll-Collect) anmelden? Die Frage stellt sich wegen der Mautkontrollbrücken/Mautblitzer. Oder werden eventuelle Mautblitzerfotos dann einfach automatisch aussortiert?
3. Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsaufzeichnung: Bin ich trotz privater Fahrt dazu verpflichtet meine Lenkzeiten sowie die Geschwindigkeit mittels Tachograph aufzuzeichnen oder existiert auch hierfür eine Ausnahme? (Aufgrund Oldtimerzulassung oder Privatfahrt) Wie verhält sich das explizit für die Überführungsfahrt. Ich habe gehört, dass Überführungsfahrten nicht aufzeichnungspflichtig sind. Falls das stimmt - welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Viele Grüße