LKW mit H-Zulassung: Welche Ausnahmen gelten?


12.10.2024, 09:28

Ergänzung: Die Frage bezieht sich auf deutsche Regelungen und Gesetze. Im Ausland gelten ja wieder andere Regeln.

3 Antworten

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zu 1:) Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bist du ausgenommen solange du den LKW zur Pflege des automobilen Kulturgutes einsetzt. Das heißt eine Ausfahrt oder der Besuch eines Oldtimertreffens am Sonntag ist erlaubt. Der Transport von Ware aber nicht. Dazu bräuchtest du auch mit H-Kennzeichen eine Ausnahmegenehmigung.

zu 2:) Unter den gleichen Voraussetzungen wie oben ist der LKW auch mautfrei. Solange du nur zum Spaß rumfährst oder auf ein Treffen ist es gratis. Fährst du in den Baumarkt und holst eine Palette Terassenplatten dann ist die Fahrt mautpflichtig. Auch wenn die Fliesen für den privaten Eigengebrauch sind !!! Im entsprechenden Gesetz ist immer nur von "Güterverkehr" die Rede. Es wird nicht zwischen privat und geschäftlich unterschieden.

zu 3:) Reine "Oldtimerfahrten" (wie oben) sind mit H-Kennzeichen von den Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. Hier darfst du sogar nicht-gewerbliche Transporte durchführen (also die Fliesen holen). Steht die Fahrt aber in Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit oder wird in irgend einer Form entlohnt dann fällt die Ausnahme weg und die Fahrt ist aufzeichnungs- und nachweispflichtig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – war 10 Jahre Leiter einer Spedition

In meinem Umfeld läuft ein 18-Tonner mit H-Kennzeichen aktiv gewerblich. Ich weiß also nicht, ob deine Aussage diesbezüglich stimmt.

Lenk- und Ruhezeiten gelten ausschließlich im gewerblichen Güterverkehr.


Highlands  13.10.2024, 18:10
Lenk- und Ruhezeiten gelten ausschließlich im gewerblichen Güterverkehr

Vorsicht, dünnes Eis!!

Die Ausnahme für private Fahrten mit dem LKW gilt nur bis 7,49 to. Da kann man in der Tat private Transporte durchführen ohne irgend was zu beachten. Ist der LKW über 7,5 to greift diese Ausnahme nicht mehr. Dann ist auch die Einkaufsfahrt zu IKEA aufzeichnungspflichtig (Fahrerkarte stecken oder Tachoscheibe einlegen)

Lediglich LKW mit H-Kennzeichen sind unabhängig vom Gewicht wieder ausgenommen - solange sie nur hobbymässig bewegt werden. Transportiert man mit H-Kennzeichen gewerblich dann gilt die Ausnahme nicht

Soweit ich weiß (!), gelten die Regelungen, die du ansprichst, ausschließlich für den gewerblichen Verkehr. Einzig eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse musst du natürlich besitzen.

Aber ohne Gewähr, da sollte sich besser noch mal jemand zu äußern, der es sicher weiß!