LKW mit H-Zulassung: Welche Ausnahmen gelten?
Hallo zusammen,
ich habe vor mir einen kleinen Traum zu erfüllen und mir einen Oldtimer LKW zu kaufen. Dieser ist aktuell bereits mit einem H-Kennzeichen zugelassen. Das Fahrzeug hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 18 Tonnen.
Insbesondere für die Überführungsfahrt aber auch generell hätte ich ein paar rechtlichliche Fragen in Bezug auf aktuell geltende Ausnahmen.
1. Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Bin ich mit einem historischen LKW generell und automatisch vom Sonn- und Feiertagsverbot ausgenommen? Bei Fahrten mit einem historisch zugelassenem Fahrzeug bin ich ja schoneinmal grundsätzlich privat und nicht gewerblich unterwegs.
2. Maut: Wie verhält sich das nach der neulichen Reform mit der Maut? Ich habe irgendwo gelesen, dass LKWs mit H-Zulassung ebenfalls Maut-Befreit sind. Falls das so korrekt ist: Muss ich den LKW dann trotzdem irgendwo (z.B. bei Toll-Collect) anmelden? Die Frage stellt sich wegen der Mautkontrollbrücken/Mautblitzer. Oder werden eventuelle Mautblitzerfotos dann einfach automatisch aussortiert?
3. Lenk- und Ruhezeiten, Geschwindigkeitsaufzeichnung: Bin ich trotz privater Fahrt dazu verpflichtet meine Lenkzeiten sowie die Geschwindigkeit mittels Tachograph aufzuzeichnen oder existiert auch hierfür eine Ausnahme? (Aufgrund Oldtimerzulassung oder Privatfahrt) Wie verhält sich das explizit für die Überführungsfahrt. Ich habe gehört, dass Überführungsfahrten nicht aufzeichnungspflichtig sind. Falls das stimmt - welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Viele Grüße
Ergänzung: Die Frage bezieht sich auf deutsche Regelungen und Gesetze. Im Ausland gelten ja wieder andere Regeln.
3 Antworten
zu 1:) Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot bist du ausgenommen solange du den LKW zur Pflege des automobilen Kulturgutes einsetzt. Das heißt eine Ausfahrt oder der Besuch eines Oldtimertreffens am Sonntag ist erlaubt. Der Transport von Ware aber nicht. Dazu bräuchtest du auch mit H-Kennzeichen eine Ausnahmegenehmigung.
zu 2:) Unter den gleichen Voraussetzungen wie oben ist der LKW auch mautfrei. Solange du nur zum Spaß rumfährst oder auf ein Treffen ist es gratis. Fährst du in den Baumarkt und holst eine Palette Terassenplatten dann ist die Fahrt mautpflichtig. Auch wenn die Fliesen für den privaten Eigengebrauch sind !!! Im entsprechenden Gesetz ist immer nur von "Güterverkehr" die Rede. Es wird nicht zwischen privat und geschäftlich unterschieden.
zu 3:) Reine "Oldtimerfahrten" (wie oben) sind mit H-Kennzeichen von den Lenk- und Ruhezeiten ausgenommen. Hier darfst du sogar nicht-gewerbliche Transporte durchführen (also die Fliesen holen). Steht die Fahrt aber in Zusammenhang mit einer unternehmerischen Tätigkeit oder wird in irgend einer Form entlohnt dann fällt die Ausnahme weg und die Fahrt ist aufzeichnungs- und nachweispflichtig.
In meinem Umfeld läuft ein 18-Tonner mit H-Kennzeichen aktiv gewerblich. Ich weiß also nicht, ob deine Aussage diesbezüglich stimmt.
Lenk- und Ruhezeiten gelten ausschließlich im gewerblichen Güterverkehr.
Soweit ich weiß (!), gelten die Regelungen, die du ansprichst, ausschließlich für den gewerblichen Verkehr. Einzig eine gültige Fahrerlaubnis für die Fahrzeugklasse musst du natürlich besitzen.
Aber ohne Gewähr, da sollte sich besser noch mal jemand zu äußern, der es sicher weiß!
Vorsicht, dünnes Eis!!
Die Ausnahme für private Fahrten mit dem LKW gilt nur bis 7,49 to. Da kann man in der Tat private Transporte durchführen ohne irgend was zu beachten. Ist der LKW über 7,5 to greift diese Ausnahme nicht mehr. Dann ist auch die Einkaufsfahrt zu IKEA aufzeichnungspflichtig (Fahrerkarte stecken oder Tachoscheibe einlegen)
Lediglich LKW mit H-Kennzeichen sind unabhängig vom Gewicht wieder ausgenommen - solange sie nur hobbymässig bewegt werden. Transportiert man mit H-Kennzeichen gewerblich dann gilt die Ausnahme nicht