Wo darf ich außerorts auf einer Vorfahrtsstraße Parken?

2 Antworten

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Grundsätzlich gilt für das Parken § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO:

Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.

Allerdings ist zum Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße" in Anlage 3 der StVO geregelt:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.

Der Bereich rechts neben der Fahrbahn ist der Seitenstreifen (wenn es kein Gehweg oder andere Fläche ist). Aber hier ist er nicht ausreichend befestigt.

Daher würde ich behaupten, dass man hier überhaupt nicht parken darf.

Zur Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) bzw. Seitenstreifen steht unter Nr. 1c:

Grenzt sie (die Fahrstreifenbegrenzung) einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.

Arbeitsmaschinen fahren meist nicht schneller als 25 km/h.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO

Overloard1337 
Beitragsersteller
 17.11.2024, 12:15

Also darf ich auf Bild 2 Parken bzw. Fall 2

KevinHP  17.11.2024, 13:52
@Overloard1337

Aber nur, wenn das Fahrzeug komplett auf den Seitenstreifen passt. Das lässt sich aus der schrägen Perspektive schlecht beurteilen.

Kupferchen  17.11.2024, 15:25
@Overloard1337

Nein, da es hier baulich getrennte Fahrstreifen gibt, die meistens Autobahnen oder Schnellstraßen sind

Wo darf ich außerorts auf einer Vorfahrtsstraße parken?

Nun, "auf" der Vorfahrtstraße darfst Du nicht parken.

... und auf dem Seitenstreifen nur dann, wenn das Auto nicht in die Fahrbahn hineinragt. Bedeutet: Du musst die Vorfahrtstraße komplett verlassen können.