Wo darf ich außerorts auf einer Vorfahrtsstraße Parken?
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Und wann gilt man als langsames Fahrzeug, dass man dort fahren muss?
2 Antworten
Grundsätzlich gilt für das Parken § 12 Absatz 4 Satz 1 StVO:
Zum Parken ist der rechte Seitenstreifen, dazu gehören auch entlang der Fahrbahn angelegte Parkstreifen, zu benutzen, wenn er dazu ausreichend befestigt ist, sonst ist an den rechten Fahrbahnrand heranzufahren.
Allerdings ist zum Verkehrszeichen "Vorfahrtstraße" in Anlage 3 der StVO geregelt:
Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb geschlossener Ortschaften auf Fahrbahnen von Vorfahrtstraßen nicht parken.
Der Bereich rechts neben der Fahrbahn ist der Seitenstreifen (wenn es kein Gehweg oder andere Fläche ist). Aber hier ist er nicht ausreichend befestigt.
Daher würde ich behaupten, dass man hier überhaupt nicht parken darf.
Zur Fahrbahnbegrenzung (Zeichen 295) bzw. Seitenstreifen steht unter Nr. 1c:
Grenzt sie (die Fahrstreifenbegrenzung) einen befestigten Seitenstreifen ab, müssen außerorts landwirtschaftliche Zug- und Arbeitsmaschinen, Fuhrwerke und ähnlich langsame Fahrzeuge möglichst rechts von ihr fahren.
Arbeitsmaschinen fahren meist nicht schneller als 25 km/h.
Aber nur, wenn das Fahrzeug komplett auf den Seitenstreifen passt. Das lässt sich aus der schrägen Perspektive schlecht beurteilen.
Nein, da es hier baulich getrennte Fahrstreifen gibt, die meistens Autobahnen oder Schnellstraßen sind
Wo darf ich außerorts auf einer Vorfahrtsstraße parken?
Nun, "auf" der Vorfahrtstraße darfst Du nicht parken.
... und auf dem Seitenstreifen nur dann, wenn das Auto nicht in die Fahrbahn hineinragt. Bedeutet: Du musst die Vorfahrtstraße komplett verlassen können.
Also darf ich auf Bild 2 Parken bzw. Fall 2