Rücksendung, beschädigt wegen fehlender Folie!?

Vorwort:

Hay, ich habe nur Pech mit diesem Notebook. Erst kauf ich das falsche Mainboard, jetzt musste ich schon 2 mal ein Display bestellen. Das erste war defekt und konnte zurück geschickt werden weil Amazon. Jetzt wollte ich eine kleine Firma unterstützen und jetzt das:

Umstände:

Ich habe das Display bestellt, es kam an. Ich habe bemerkt, dass es einen Wackelkontakt hat. Ich habe die Firma angeschrieben und es zurück geschickt. Ich habe leider vergessen, dass da eine Folie drauf war und habe es ohne Folie weggeschickt. Jetzt bekomme ich eine E-Mail in der steht:

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wir haben Ihre Rücksendung erhalten.

Jedoch hat unsere RMA-Abteilung mit Bedauern feststellen müssen, dass die bei uns erworbene Ware beschädigt wurde.

Aufgrund der Beschädigung müssen wir von einer Rücknahme absehen.

Laut dem gesetzlichen Widerrufsrecht ist der Käufer verpflichtet die gekaufte Ware in einem ordnungsgemäßen und funktionstüchtigem Zustand zurückzuschicken.

Bei Ihrer Rücksendung ist folgender Mangel aufgetreten: Folie entfernt

Alle Beschädigungen wurden pfleglich dokumentiert und begutachtet.

Aufgrund dieser Umstände wird die Rücknahme ausgeschlossen. Es stehen Ihnen somit 2 Möglichkeiten wie folgt zur Verfügung.

1. Möglichkeit: Die Ware wird in unserem Haus entsorgt.

2. Möglichkeit: Die Ware wird gegen eine Versandpauschale von 6,90€ wieder an Sie versandt.

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Frage:

Ist die Ware ordnungsgemäß zurückgesandt worden, obwohl die Folie fehlt? Das ist ein Folie für vielleicht 50ct.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Recht, Bestellung, Verbraucherrecht, Rücksendung
Bestellung von Amazon kam ohne Inhalt an?

Hallo Leute,

ich bin ziemlich verärgert. Ich habe bei Amazon ein Tablet bestellt und gestern kam das Paket an - jedoch ohne Inhalt. Es ist schwer zu glauben, ich weiß, aber es war tatsächlich kein bestellter Artikel drin. In meinen 10 Jahren Kundschaft bei Amazon habe ich das auch noch nie erlebt. Also im Chat eine Anfrage gestellt, woraufhin ich weitergeleitet wurde. Danach bekam ich eine E-Mail des Kundenservice, dass man nichts für mich tun könne, ich Anzeige bei der Polizei stellen soll und keine Ersatzlieferung oder Erstattung möglich sei. Daraufhin antwortete ich, dass das nicht die Lösung des Problems sein kann, da ich trotzdem erstmal eine offene Rechnung von 500 Euro habe und man mir doch bitte etwas anderes als die standartisierten Mails schicken möchte. Nach der dann 3. Mail, die immer noch die Anzeige forderte, verwies ich ich u. a. auf die geltenden Widerrufsfristen sowie dass das Versandrisiko eigentlich beim Händler liegt und das eindeutig geklärt ist. Eine Ersatzlieferung muss zwar nicht stattfinden aber zumindest eine Erstattung des Betrages. Denn wir alle wissen, wie lang sich eine Anzeige bei der Polizei ziehen kann bzw. wie erfolgsversprechend diese ist. 

Jedenfalls bekomme ich immer wieder die ähnliche Antwort. Nun auch, dass sich Amazon nicht in Verbraucherschlichtungen einmischt und man doch die Verbraucherzentrale aufsuchen möge. Und dass die "Nachforschungen" eben ergeben haben, dass das Paket zugestellt wurde. ES WURDE JA AUCH ZUGESTELLT! Ich habe es selbst entgegengenommen. Irgendwie scheinen die Herrschaften meine E-Mails nicht korrekt zu lesen. 

Tja, und nun?! Mir ist klar, dass das seltsam klingt, wenn gerade ein Tablet entwendet wurde und dass es bestimmt viele Menschen gibt, die das als Betrugsmasche durchziehen. Aber ich habe in meinen 10 Jahren bei Amazon so vieles bestellt und nie, wirklich nie etwas retourniert. Auch habe ich keinen Betrug im Sinn. Ich möchte einfach nur eine vernünftige Klärung der Angelegenheit und nicht 500,- Euro für ein leeres Paket zahlen müssen. Denn die werde ich garantiert nicht zahlen. Dann aber wird das Amazon-Konto gesperrt, was ich auch nicht möchte, da ich hier gern bestelle. 

Gibt's Eurer Meinung nach noch eine weitere Möglichkeit, etwas zu erreichen? E-Mails scheinen ja nicht zu funktionieren, da kommen immer die gleichen Satzbausteine. Meint Ihr, man hätte telefonisch mehr Erfolg? Ich möchte mit denen ja nicht streiten, aber so ganz passt das Verhalten nicht mit deren E-Mail-Signatur, das kundenfreundlichste Unternehmen sein/werden zu wollen. 

Danke Euch im Voraus!

Versand, Online-Shop, Amazon, Recht, Verbraucherschutz, Bestellung, Lieferung, Verbraucherrecht
Im Gewinnspiel gewonnen?

Ich habe wohl ziemlich großen Bockmist veranstaltet. Ich nutze einige diese Sammle-Punkte-und-bekomme-Gutscheine-Anbieter, GfK, Payback, Payback Panel, Google Surveys, Microsoft Rewards. Man kennt es, man liebt es, und dann hast man es auch mal. Bei einem dieser Anbieter gab es nach einer Umfrage als "Dank" eine kostenlose und exklusive Teilnahme an einer Verlosung, und Alice die dumme Gans hat natürlich teilgenommen und die AGBs nicht gelesen. Jetzt habe ich 750€ gewonnen, damit ich aber keine Steuern darauf zahlen muss, bekomme ich einen seriösen Sponsor * hust . Ist halt Axel Springer AG. Dafür muss ich aber ein Abo für 14 Monate abschließen, und die ersten beiden Halbjahre über 60€ zahlen. Die erste Rate kann ich aber nicht zahlen, da ich so kurzfristig das Geld dafür nicht habe. Ich bin aber laut AGB verpflichtet. Darüber hinaus bekomme ich mit dem Abo auch noch einen Gutschein für 2 Personen über einen Aufenthalt in Wien für 2 Tage mit Übernachtung und Reise.

Jetzt kommen die Probleme:

1. Ich bekomme anteilig KdU vom Jobcenter in Höhe von etwa 53€.

2. Ich bekomme 622€ BAföG - elternunabhängig.

3. Ich lebe im Intensiv Betreutem Wohnen für psychisch Kranke. Das zahlt der Fachdienst Soziales mit fast 1300€/Monat

- alle 3 Leistungen sind Einkommensabhängig

4. Dazu bin ich noch, wenn auch unverschuldet, verschuldet, und muss alle Einkünfte dem Gerichtsvollzieher melden, bis 900€ bin ich noch im Pfändungsschutz, davon bin ich aber mit 863€ nicht mehr weit entfernt.

Könnt ihr mir bitte die rechtliche Lage erklären, bzw mir Tipps geben, was ich jetzt machen soll?

Besteht evtl eine Verletzung der gesetzlichen Richtlinien, da das Abo nur versteckt in den AGBs steht? Mir war dies nämlich nicht bewusst, da keine Hinweise darauf außerhalb der AGB waren, und ich die AGBs nur überflogen habe. Sie waren mir ehrlich gesagt zu lang, zu komplex und schlecht auf dem Handy dargestellt.

PS.: Ich bin halt erst 21. Da ist man nunmal unerfahren und naiv. Ich bin mir darüber bewusst, es richtig verbockt zu haben, und werde in Zukunft lieber auch von kostenlosen Gewinnspielanbietern die Finger lassen.

Gewinnspiel, Geld, Rechte, Verbraucherschutz, AGB, AGBs, Gewinn, Jura, Sozialhilfe, Verbraucherrecht, Verschuldung

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