Kann mir jemand sagen, wann ein Kunde seinen Kassebon kontrollieren muss? Wenn möglich bitte mit irgendeinem Bezug auf Gesetze. Es interessiert mich deswegen, weil ich eben einkaufen war, und da ging es an der Kasse plötzlich nicht weiter, weil da so ein Typ stand der behauptete, die Kassiererin hätte ihm einen Artikel zu viel auf den Bon gesetzt. Er sagte dann , er wäre "erst" vor 45 Minuten dort einkaufen gewesen und würde sein Geld zurück wollen. Einen Artikel zum Umtausch habe er nicht, da er für den Artikel auf dem Bon keinen Gegenwert erhalten habe, er wäre sich da absolut sicher (natürlich;) ). Ich habe mal gehört, man soll den Bon noch im Laden kontrollieren, weil man sonst keinerlei rechtlichen Anspruch auf Erstattungen habe und alles darüber Hinaus nur auf Kulanz des Händlers gehen würde. Wie es ausgegangen ist, habe ich dann nicht mehr mitbekommen. Ich selbst bin jetzt auch nicht der Typ, der wegen zwei Euro nochmal ins Auto steigt, den Sprit verfährt und sich dann vor Ort auch noch die Diskussion an der Kasse gibt. Aber bei zehn sieht das vielleicht anders aus, deswegen hätte ich gerne mal eine verlässliche, gesetzlich belegte Aussage dazu.