Falschberatung Handyvertrag bei Media Markt?

Hallo Leute,

Am 04.08.15 schloss ich (18) in Begleitung meines Vaters meinen ersten Mobilfunk Vertrag bei Mediamarkt ab. Vertrag: O2 All in M mit Junge Leute Kondition (27,49€ /Monat) +iPhone 6 für einmalig 149€.

Alles schön und gut.

Bis uns der Verkäufer einen zweiten Vertrag anbot (O2 go 24 Monate + Surf flat M). Bei dem er NICHT erwähnte, mit welchen weiteren Kosten dies verbunden sei! ich dachte mir nichts... Er steckte uns einfach die SIM Karte zu, ohne uns über Konditionen usw aufzuklären... Im Gegensatz zu dem Mobilfunkvertrag den ich als einziger Abschließen wollte. (O2 all in M) da wurde ich korrekt beraten.

Zudem tippte er alle Daten so schnell im Computer ein dass ich kaum mithalten konnte, und auch zum Vertrag unterschreiben hatte ich kaum Zeit...um überhaupt das Kleingedruckte zu lesen. Vorher fragte ich natürlich welche monatlichen Kosten denn nun gesamt auf mich zukommen würden, meint der Verkäufer: nur die 27,49€...

Erste Mobilfunkrechnung im Postfach...Rechnung in höhe von über 61€... Erstens die Kosten meines gewollten Vertrags und zweitens die kosten von diesem O2 Go (29,99€) was ich überhaupt nicht brauche und auch nicht nutzen werden....

Kann ich mir einen Anwalt wegen arglistiger Täuschung nehmen, da der Verkäufer uns Kosten vertuscht hat? Ich möchte nicht jeden Monat solch eine hohe Rechnung finanzieren wollen...für einen beschissenen Vertrag den ich garnicht nutze!

Anwalt, arglistige-taeuschung, Handyvertrag, Media Markt, Verbraucherrecht, Falschberatung
Verbraucherrecht durch Vero Moda verletzt!

Hallo Zusammen, am Samstag, den 16.05.15 war ích in der Vero Moda Filiale in den Köln Arcaden und habe mir ein Oberteil für 19,95 € ausgesucht. Die Schlange an der Umkleidekabine war zu lang und daher habe ich das Oberteil leider nicht anprobiert. An der Kasse fehlte das Etikett am Artikel, daher ging die Kassiererin ins Lager und druckte einen Aufkleber mit Barcode, Artikelnummer und Preis aus und klebte es an das innen Label des Oberteils und kassierte mich ab. Am Montag, den 18.05.15 ging ich in die Vero Moda Filiale in Troisdorf um das Oberteil umzutauschen. Dort wurde mir der Umtausch von der Kassiererin verweigert, weil das Etikett fehlte. Obwohl ich den Kassenbon dabei hatte und ich ihr erklärt habe, dass ich den Artikel ohne Etikett kaufte und daher die Kollegin extra den Aufkleber mit allen Infos, die auch auf einem Etikett drauf sind, rein geklebt hat, wollte Sie den Artikel nicht zurück nehmen. Letztendlich habe ich nach der Filialleitung gefragt und auch sie hat den Umtausch verweigert. Auf dem Kassenbon steht, dass der Käufer bundesweites, 30-tägiges Umtauschrecht hat, mit Kassenbon und Etikett oder Aufkleber. Ich habe alles eingehalten und auch der Artikel ist einwandfrei. Dennoch durfte ich von meinem Recht nicht Gebrauch machen. Wenn ich jetzt extra noch mal in die Köln Arcaden fahre, habe ich durch die Spritkosten keinen Vorteil, wenn die mir das Geld zurück zahlen, weil der Betrag sich fast ausgleicht. Ich habe mir die Namen der beiden aufgeschrieben und mich beim Verbraucherschutz gemeldet. Aber was könntet ihr mir noch an Tips geben was ich tun kann?? Danke und liebe Grüße

Umtausch, Verbraucherrecht, Vero Moda
Keine Garantie für heruntergefallenes Handy?

Liebe Community,

ich habe vor einem Jahr in einem Handyladen ein Samsung Galaxy Ace 2 erworben, welches von Zeit zu Zeit immer mal wieder Software-Bugs aufwies: Touchscreen reagiert nicht (besonders blöd bei Anrufen, die man annehmen möchte), Telefonat wurde mitten in Gesprächen so gut wie jedes Mal abrupt unterbrochen , piep piep und weg; im Lautsprechermodus hört der Gesprächspartner mich nicht... . Zunächst dachte ich, dass es evt an meinem Netzbetreiber liegen könnte ( also nicht, dass der Touchscreen nicht reagiert), aber die anderen Fehler, was ich jedoch durch Tests mit anderen SIM-Karten ausschließen konnte, da die Fehler weiterhin auftraten. Ich habe mich dann also inklusive Rechnung, Originalverpackung, Kassenbon, schriftlicher Fehlerdokumentation auf den Weg zu dem Handyladen gemacht, wo man mir dann sagte, dass das Handy ja mal runtergefallen sein muss (kleiner mini-Sprung unten rechts am Display) und dass das der Grund für die Fehler des Geräts sei und es keine Garantieleistungen mehr beansprucht werden dürfen. Ich habe den Mann dann mal darauf hingewiesen, dass er um beurteilen zu können, ob der besagte Miniriss im Display bzw. die Erschütterung im Inneren des Telefons zu irgendwelchen Schäden (und wenn ja zu welchen), das Handy ja zumindes ansehen, bzw. zum ansehen einschicken müsste. Also in den Garantiebedingungen von Samsung selbst steht jedenfalls nicht , dass die Garantie erlischt, wenn das Handy herunterfällt. Und damit meine ich natürlich nicht, dass das Display in einem solchen Zusammenhang repariert werden muss - denn der Schaden ist dann ja darauf zurückzuführen, dass man sein Handy herunterfallen hat lassen. Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass der Händler im Recht ist. Muss nicht innerhalb der ersten 2 Jahre überprüft werden, was mit dem Gerät los ist, wenn nicht klar ist, ob ein Garantiefall vorliegen könnte? Vielleicht kennt sich hier ja jemand gut mit Verbraucherrecht oder Garantien auf Elektrogeräte aus! Vielen Dank fürs lange Lesen!

Handy, Display, Garantie, kundenrecht, Verbraucherrecht
Mahnung oder direkt Inkasso?

Guten Abend die Damen und die Herren,

Ich habe eine kurze Frage an euch.

Meine Freundin hat was für 799,99€ bestellt und im Vertrag steht ,,14 Tage" nicht eine feste Datum z. B. 22.01.2015. Hier ist genau was im AGB steht:

"Die Zahlungsart Kauf auf Rechnung steht nur Verbrauchern ab 18 Jahren zur Verfügung. Zur Abwicklung der Zahlungsart Kauf auf Rechnung treten wir unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlung gegen Sie an die net-m privatbank 1891 AG, Odeonsplatz 18, 80539 München ab. Sämtliche Zahlungen haben, um schuldbefreiend zu wirken, ausschließlich an die Bank auf das zu diesem Zweck Ihnen bekanntgegebene Konto zu erfolgen. Die Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Bank. Die Rechnung erhalten Sie mit der Lieferung. Die Frist zur Begleichung der Rechnung beträgt 15 Tage ab Zugang der Rechnung. Der Kaufvertrag über die Ware kommt ausschließlich zwischen Ihnen und uns zustande. Auch die Abwicklung des Kaufvertrages bestimmt sich nach den Vereinbarungen, die Sie mit uns treffen. Insbesondere bleiben wir zuständig für allgemeine Kundenanfragen (z.B. zu Ware, Lieferzeit, Versendung), Retouren, Reklamationen, Gewährleistungsansprüchen, im Fall eines Rücktritts vom Vertrag sowie Gutschriften. Als technischer Dienstleister und Dienstleister zur Überprüfung Ihrer Kreditwürdigkeit bei einem Kauf auf Rechnung fungiert für uns die payolution GmbH (www.payolution.com). Sofern Sie auf Grund Ihrer besonderen Vereinbarung mit uns oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen von dem Kaufvertrag zurücktreten, die Ware retournieren, Preisminderung geltend machen oder sonstige Gründe haben, ihre Zahlung ganz oder teilweise nicht leisten zu müssen, wird die Bank in diesem Fall die Forderung gegen Sie wieder an uns zurück übertragen. Mit uns ist sodann eine endgültige Vereinbarung über die Zahlung zu treffen, oder die Rückabwicklung vorzunehmen. Warnung: Folgen ausbleibender Zahlungen Es fallen für verspätete Zahlungen bei Rechnungskauf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe sowie Kosten für zweckentsprechende Mahnungen an. Bei nicht erfolgreichem internem Mahnwesen kann die Bank die offene Forderung zur Betreibung an ein Inkassobüro übergeben. In diesem Fall können Ihnen Kosten für Rechtsverfolgung durch Inkassobüros und allenfalls für anwaltliche Vertretung entstehen. "

Jetzt die Frage ist, Gibt es erst eine Mahnung oder direkt Inkasso bei sowas wo es "14 Tage" statt eine feste Datum steht? Sie ist jetzt am Tag 10 und einen Notfall ist passiert und kann das erst in eine Woche zahlen, so nach 19 Tage insgesamt nach erhalt der Rechnung.

Was passiert nun? Können die direkt zum Inkasso gehen oder müssen die eigentlich erst mahnen?

Ich bedanke mich Voraus!

LG Cory

Rechte, Verbraucherrecht

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