Verfällt ein Gutschein automatisch bei Schließung eines Geschäftes?
Hallo liebe Community,
Ich habe zu Weihnachten einen Gutschein von einem Buchladen in meiner Stadt bekommen, der relativ hoch war. Nun habe ich heute in der Zeitung gelesen, dass der Laden zugemacht hat - weil er der Besitzerin nicht den gewünschten Gewinn gebracht hat. Von der Schließung war vorher nichts zu sehen und es stand auch nicht am Laden - nicht mal Tage davor. Kann ich irgendwie den Preis des Gutscheines erstattet bekommen oder verfällt dieser automatisch? Der Laden ist ja weder pleite gegangen oder sonst was.
4 Antworten
Hängt wohl davon ab ob es die Gesellschaft noch gibt.
War das ne GmbH? War die Eigentümerin Gesellschafterin?... viele Frage.
Hast Du schon mal nachgefragt bei der?
um wie viel Geld geht es?
Ich wüsste nicht, wie ich sie kontaktieren könnte und auf der Website gibt es keine weiteren Infos. Ich weiß nur, dass sie alleinige Inhaberin des Ladens war
Der Gutschein sind Schulden der Gesellschaft. Die verfallen nicht einfach nur weil der Laden zu macht. Nur wenn die Konkurs gemacht haben, dann wird es schwieriger...
Gibt es den Laden auch woanders,denn dann ist der Gutschein da noch gültig...sonst denke ich nicht...sorry 😕
Es ist natürlich etwas fragwürdig, weshalb ein inhabergeführter Laden im Weihnachtsgeschäft noch Gutscheine ausstellt, wenn zu diesem Zeitpunkt bereits klar sein dürfte, dass bald mit der Schließung zu rechnen ist...zumindest ein Hinweis darauf, wäre wohl angebracht gewesen..., ob Dir das aber groß weiterhilft, ist die Frage.
Ein Geschenkgutschein verpflichtet den Aussteller nicht dazu, Dir Geld auszuzahlen, sondern einen Warenwert oder eine Dienstleistung im Gegenwert des Betrages zur Verfügung zu stellen.
Schließt ein Laden, wie in Deinem Fall, kommt es darauf an, ob eine Insolvenz oder andere Gründe für die Schließung vorliegen, ob du theoretisch ein Anrecht auf (Teil-)Auszahlung geltend machen kannst.Denn schließlich hat der Aussteller ja Geld bekommen für das er noch keine Gegenleistung erbracht hat.
Das müsstest Du aber im Detail mit einem Rechtsberater klären.
Vorallem, ob sich für dich der Aufwand lohnt(und die Kosten), um zumindest einen Teil der Summe zurückzuverlangnen.
Du könntest dich natürlich mit der ehemaligen Betreiberin in Kontakt setzen und dein Anliegen ansprechen, aber ob das großen Erfolg hat...
Wer soll dir denn den erstatten, wenn der Laden zu ist? Und vor allem WARUM sollte dir wer, der mit dem Laden nix zu tun hat, den Gutschein erstatten?
Was..? Ich fragte, ob der Gutschein automatisch verfällt aufgrund der Schließung und ob ich von den Verantwortlichen Geld wieder bekommen kann und nicht von irgendwem. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
War ein Buchladen, der nur einmal existiert hat.