Gestohlener (Erb-)Schmuck wurde verkauft. Wie bekommt man ihn ohne Anzeige wieder?

Es ist leider eine ziemlich verzwickte Angelegenheit...
Meine Schwester (16) hat meiner Oma teuren Erbschmuck geklaut und diesen bei einem Juwelier verkauft. Das hat sie bereits vor ihr selbst und weiteren Zeugen gestanden. Wir wissen auch, bei welchem Juwelier er verkauft wurde. Allerdings konnte meine Schwester den Schmuck nicht selbst verkaufen, da sie minderjährig ist. Daher hat das einer ihrer Freunde für sie erledigt.
Meine Eltern wollen nichts machen, da sie meine Schwester schützen möchten. Meine Oma selbst ist sich unsicher, was sie tun soll. Sie möchte natürlich gerne ihren Schmuck wiederhaben, da er ihr sehr viel bedeutet, aber sie möchte auch meiner Schwester nicht schaden und sie anzeigen.
Da es mich aufregt, dass es meine Schwester und meine Eltern der Meinung sind, das seie abgehakt und nicht weiter schlimm, würde ich am liebsten selbst etwas tun, kann es aber nicht.
Nun ja, wie bekommt man den Schmuck in einem solchen Fall wieder, ohne jemanden anzuzeigen?
Was würde alle Betroffenen im Falle einer Anzeige voraussichtlich erwarten?
PS: Meine Schwester ist in das Haus meiner Oma mehr oder weniger mit einem geklauten Schlüssel eingebrochen und hat dabei noch mehr gestohlen. Es ist somit vermutlich kein Diebstahl mehr, sondern ein besonders schwerer Fall des Diebstahls (korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege).

Schmuck, Gesetz, Diebstahl, Jura, Juwelier, Strafrecht, Verkauf, Hehlerei
Plagiat verkauft? Anzeige erhalten / Vorladung.?

Hallo Leute,

ich habe einen Artikel verkauft und die Käuferin teilte mir daraufhin mit, das die Ware kein Original sei. Daraufhin fragte ich, weswegen Sie darauf käme, das dieses Produkt kein Original sei?

Ihre Aussage dazu: "Das Produkt sieht billig aus" und "Gebrauchsspuren" liegen vor... Sie hätte sich in Foren informiert, das dieses Produkt kein Original sei. Ich bin darüber sehr schockiert gewesen und war hin und weg, über diese Aussage... Sie hat mir Ihre Bankdaten hinterlassen und wollte den vollen Betrag zurück. Ich habe Ihr daraufhin angeboten, das ich das Produkt natürlich zurück nehmen werde. Ich war bereit 50% des Betrags vorerst zurück zu erstatten und 50% nach Ankunft der Rücksendung. Als ich Ihr dies vorgeschlagen habe, kam keinerlei Reaktion mehr. Nach Nachfrage, ob Sie sich bitte melden soll kam nichts mehr von Ihr zurück!

Nach einen Monat dann, bekam ich eine Vorladung & Anzeige wegen Betrug. Zu dieser Vorladung war ich bereits gewesen und habe meine Aussage gemacht. Das Geld habe ich dann sofort zurück überwiesen! Bei der Vorladung wurde mir ein Foto vorgelegt, wo das Original-Produkt abgebildet war. Mein Produkt lag bei der Polizei vor Ort vor und wurde mit dem Foto, "worauf sich das Original-Produkt" befand verglichen!

MEINE erste FRAGE dazu: Kann man nur anhand eines Fotos feststellen, das es sich hierbei um einen Original-Produkt oder Fake-Produkt handelt? Ich meine, wie kann man es auf einem Foto feststellen?Ganz ehrlich, ich habe keinerlei Unterschiede feststellen können!! Für mich ist dies keineswegs ein Beweis, das mein Produkt ein "Plagiat" ist! Ich habe kein Plagiat verkauft!

Die Polizei fragt mich außerdem, ob ich zwei Accounts auf einem privaten Account besitzen würde? Weil fast die selben Fotos, sich auf einem weiteren Profil befanden. Ich habe dies bestätigt, das ich noch einen weiteren Account verfügte. Diesen aber nicht mehr nutzen würde.

Daraufhin sprach mich die Polizei an, weswegen ich noch "Kosmetik-Pinsel" verkaufen würde und noch "Lippenstifte"?? Von wem ich diese Produkte überhaupt habe?? Die Polizei geht davon aus, das ich mehrere Artikel verkaufe und alle weiteren Produkte auch kein "Original" wären .. !! Wie kann man mir sowas unterstellen?? Daraufhin habe ich der Polizei mitgeteilt, das es sich hier nicht um meine weiteren Artikeln handeln würde, sondern um das Produkt wofür ich heute hier bin und meine Aussage dazu mache!!! Die Polizei meinte dann zu mir: "man kann andere Straftaten nicht ausschließen "!!!

Die Polizei sagte außerdem, die würden das Portal anschreiben und meine Daten anfordern, damit diese dann in meinem Account zugreifen können!

Ich weis nicht, was das ganze soll?? Darf die Polizei sowas?? Ich habe nur eine Anzeige erhalten und dann sowas??

Ich danke, das Ihr meinen langen Text durchgelesen habt und hoffe auf eure Antworten.

Betrug, Rechte, Anzeige, Plagiat, Strafrecht, Vorladung
Ein Vermächtnis wird ohne Grund einbehalten und nicht ausgezahlt, kann ich eine Starfanzeige wegen Unterschlagung stellen?

Ich wurde in einem Testament mit einem Vermächtnis bedacht. Die im Testament bedachten Erben haben das Erbe angenommen und nun die Verpflichtung, das bzw. die Vermächtnisse zu erfüllen. Ich habe meinen Anspruch auf das Vermächtnis per Einschreiben an die Erben angemeldet. Neben mir gibt es weitere Vermächtnisnehmer und es ist im Testament genau geregelt, wer welchen prozentualen Anteil vom Geldvermögen erhält. Das Testament beschreibt auch eindeutig das Geldvermögen, es gibt eine detallierte Aufstellung des Vermögens inkl. der dazugehörigen Konten und das Geld ist auch vorhanden. Kurz: Alles ist zweifelsfrei geregelt. Andere Vermächtnisnehmer haben ihren Anteil bereits erhalten, aber ich erhalte meinen Anteil nun seit mehreren Wochen nicht und es wird auch nicht auf meine nun drei Schreiben (die beiden letzten mit Fristsetzung) reagiert. Natürlich kann ich mir nun einen Anwalt nehmen, der dann nach erneuten Schreiben ggfls. den Weg der Zivilklage einschlägt, jedoch möchte ich mir die Kosten hierfür sparen und sehe es aufgrund der klaren Lage auch nicht ein....

Aus meiner Sicht ist das Vorgehen der Erben eine Unterschlagung, unrechtmäßig meinen Vermächtnisanteil einzubehalten.

Nun meine Frage: Wäre es daher möglich eine Strafanzeige wg. Unterschlagung zu stellen, um auf diesem Weg den nötigen "Druck" zu erzeugen??

Mir ist schon klar, dass ich damit noch nicht das Geld aus dem Vermächtnis erhalte (da müsste ich eine Zivilklage anstoßen), aber wenn gegen die Erben wegen einem berechtigtem Verfahren ermittelt wird wäre jeder gut beraten, schnell seiner Verpflichtung als Erbe nach zu kommen, so meine Theorie...

Vielen Dank im Voraus!

Erbrecht, Strafrecht

Meistgelesene Beiträge zum Thema Strafrecht