Grüßt der Mann immer zuerst, wenn er einer ihm bekannten Frau begegnet?

Hallo,
Ich habe als Mann das Problem mit Frauen, mit denen ich wenige Zeit (Tage oder Wochen) zuvor zum ersten Mal gesprochen habe. Es geht ums Grüßen.
Prinzipiell grüße ich immer zurück und ich Grüße immer mit einem freundlichen Gesicht einen Menschen, der älter ist als ich (bin 34) zuerst. Auch Kollegen, mit denen ich täglich zu tun habe, grüsse ich gerne.

Bei Frauen habe ich jedoch immer wieder aus deren Sicht was gravierend falsches gemacht. Grundsätzlich respektiere ich Frauen, halte denen die Tür auf oder helfe ihnen zb beim Tragen.

Mehrmals erlebte ich, dass ich mich mit einer Frau innerhalb einer Firmen-Veranstaltung kurz unterhalten habe. Es hat da weder geknistert noch sonstwas. Ganz normales Gespräch. Wenige Tage oder Wochen später sehe ich sie zufällig im Firmengelände, aber laufe an ihr vorbei. Das jedoch nur deswegen, damit sie nicht denkt, dass ich sie anstalken will. Möchte ungern schlecht auffallen und außerdem halte ich es für belanglos, eine Frau zu grüßen, mit der ich im Alltag gar nichts zu tun habe. Was soll ich denn mit ihr reden, frage ich mich. Also brauche ich sie nicht mit einem Gruß zu belästigen und ignoriere sie.

Das Ergebnis ist dann immer, dass sie mich danach negativ anschaut. Bei mehr als 5 Kolleginnen, mit denen ich im Berufsalltag nichts zu tun habe, ist das passiert. Einmal zusätzlich bei einer Nachbarin, die jünger war. Viel leichter wäre es, wenn sie mich zuerst gegrüßt hätte. Dann wäre nämlich ein Gruß meinerseits überhaupt nicht als Belästigung einstufbar.

Meine Frage ist: Kann ich mir sicher sein, dass eine Frau es immer als positiv empfindet, von mir als Mann gegrüßt zu werden? Und muss immer der Mann zuerst grüßen? Muss man auch grüßen, wenn man weiss, dass man mit der Frau nichts zu besprechen hat ? Oder habe ich mich zu stark von der öffentlich Meinung durch Metoo blenden lassen, dass ich als Mann defensiv sein muss, damit die Frau sich sicher fühlt und nicht sexuell belästigt?

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Was passiert wenn bei Gericht (Strafverfahren) der Einzug von Wertersatz angeordnet wird, aber nichts zu holen ist?

Eine Bekannte wurde nach Jugendstrafrecht wegen Betrug verurteilt. Neben Sozialstunden wurde noch der Einzug von Wertersatz (ca. 800€) angeordnet. Bei den Sozialstunden hat sie eine Frist bekommen, bis zu welchem Zeitpunkt sie sie abzuleisten hat. Sonst steht dabei nur, dass der einzug von Wertersatz angeordnet wird (ohne zeitliche Befristung).

Nun ist es aber so, dass meine Bekannte mittellos ist und nur monatlich von ein paar Euro 'Taschengeld' leben muss. Geldeingang am Konto hat sie nicht. Außerdem hat Sie schon ein P-Konto, da sie hoch verschuldet ist und schon einige Titel/Vollstreckungebescheide gegen sie vorliegen.

Im Internet war nur zu finden, dass ein Vermögensarrest angeordnet werden könnte. Das heißt, dass das Vermögen eingezogen und sozusagen unter Arrest gestellt bzw. beschlagnahmt werden kann. Meine Bekannte hat aber nichts was beschlagnahmt werden könnte. Wo anders war gestanden, dass die Schulden nach 3 Jahren einfach getilgt werden wenn die Betroffene mittellos ist.

Meine Bekannte hat nur die Information bekommen, dass sie maximal 4 Wochen in Arrest genommen werden kann, insofern sie die Sozialstunden nicht ableistet.

Was ist jetzt mit dem Wertersatz den sie nicht zahlen kann?

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