Eine Bekannte wurde nach Jugendstrafrecht wegen Betrug verurteilt. Neben Sozialstunden wurde noch der Einzug von Wertersatz (ca. 800€) angeordnet. Bei den Sozialstunden hat sie eine Frist bekommen, bis zu welchem Zeitpunkt sie sie abzuleisten hat. Sonst steht dabei nur, dass der einzug von Wertersatz angeordnet wird (ohne zeitliche Befristung).

Nun ist es aber so, dass meine Bekannte mittellos ist und nur monatlich von ein paar Euro 'Taschengeld' leben muss. Geldeingang am Konto hat sie nicht. Außerdem hat Sie schon ein P-Konto, da sie hoch verschuldet ist und schon einige Titel/Vollstreckungebescheide gegen sie vorliegen.

Im Internet war nur zu finden, dass ein Vermögensarrest angeordnet werden könnte. Das heißt, dass das Vermögen eingezogen und sozusagen unter Arrest gestellt bzw. beschlagnahmt werden kann. Meine Bekannte hat aber nichts was beschlagnahmt werden könnte. Wo anders war gestanden, dass die Schulden nach 3 Jahren einfach getilgt werden wenn die Betroffene mittellos ist.

Meine Bekannte hat nur die Information bekommen, dass sie maximal 4 Wochen in Arrest genommen werden kann, insofern sie die Sozialstunden nicht ableistet.

Was ist jetzt mit dem Wertersatz den sie nicht zahlen kann?